ich Schreibe heute im Auftrag meines Bruders.
Er hat seit Februar diesen jahres den PKW Führerschein und auch schon den ersten Unfall.
Beim Rückwärtsfahren hat er ein Auto angefahren.
Aufgrund der Dämmerung konnte er am anderen Fahrzeug nichts feststellen, da auch ein vorbeigehender Mann zu ihm sagte, es sei nichts passiert, er solle weiterfahren, fuhr er weg. Als am nächsten Tag die polizei kam, hat er auch gleich alles zugegeben und am letzten Samstag kam nun das Schreiben vom Gericht.
Für den Schaden (1100,00 EUR) muss er 1050 EUR Strafe zahlen und 3 Monate Fahrverbot.
Da er momentan noch Schüler ist und das nicht nezhalen kann, wollte ich fragen ob jemand einen Rat hat?
Ist es auch möglich durch ein Gutachten, die Reife festzustellen, er ist gerade 18 und Jungs sind ja bekanntlich etwas hinterher.
Vielleicht gibt es die Möglichkeit für Arbeitsstunden?
die Strafe und das Fahrverbot - nehme ich mal an - sind wohl wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, also Unfallflucht.
Ein Gutachten, das besagt, dass Dein Bruder zurückgeblieben ist??? Er ist volljährig. Willst Du ihn entmündigen lassen??? Quatsch!!!
Einspruch kann er einlegen, wird aber keinen Sinn machen. Dein Bruder hat doch vorher ein Schreiben von der Polizei oder von der Staatsanwaltschaft bekommen, damit er sich zu dem Unfall äußern kann. Da wird er ja wohl schon geschrieben haben, dass er und ein Passant keinen Schaden erkennen konnten, und er deshalb fortgefahren ist. Wie willst Du einen Widerspruch nun begründen??? Der kommt nicht durch.
Wenn Dein Bruder die Strafe nicht zahlen kann, muss er dieses der Staatsanwaltschaft mitteilen und beantragen, dass er die Strafe mit Sozialstunden abarbeiten kann. Das geht. Jedoch nur die Strafe. Die Gerichtskosten bleiben bestehen, die muss er bezahlen. Zu empfehlen wäre z.B. eine Krankenhausküche. Da lernt er noch was und geht satt nach Hause. Einfach mal in der Sozialstation eines Krankenhauses nachfragen. Die kennen so was und können auch gleich mit der Gerichtskasse abrechnen.
Gruß,
Rainer
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
leider kann ich diese Frage nicht zu 100% beantworten.
Denke jedoch das hier alle Fragen mit einem Rechtsanwalt abgestimmt werden sollten.
Zumindest ist das mein Rat.
Hallo Tanja,
sorry, dass ich erst jetzt schreibe, aber ich war ein paar Tage weg.
Leider hat sich dein Bruder schon zu Beginn der Situation falsch verhalten- er hätte die Polizei an Ort und Stele benachrichtigen sollen. Aber das wird er mittlerweile ja auch erkannt haben.
Ob es überhaupt möglich ist jetzt noch etwas zu machen, weiß ich nicht. Aber hilfreich ist ein gespräch mit einem Anwalt für Verkehrsrecht.Jeder Fall liegt anders. Die Reife spielt aus meiner Sicht keine große Rolle. Um die Schadenshöhe zu feilschen macht auch keinen Sinn mehr, da er das Gegenteil nicht mehr beweisen kann. Er kann Widerspruch gagen den Strafbefehl einlegen. Dazu bedarf es aber eines Anwaltes.