Liebe/-r Experte/-in,
wir streiten über die zugelassene Promillegrenze für Fußgänger und Radfahrer.
Grüße und vielen Dank im voraus
Rainer
Liebe/-r Experte/-in,
wir streiten über die zugelassene Promillegrenze für Fußgänger und Radfahrer.
Grüße und vielen Dank im voraus
Rainer
Hallo Rainer,
Nicht nur Autofahrer müssen darauf achten, wie viel sie trinken. Auch für Fußgänger gilt: Wer sich allzu betrunken auf den Weg macht, bekommt bei einem Unfall nichts von seiner Versicherung. Das entschied das OLG Köln (AZ 5 W 111/05)
Streit beendet 
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Danke für deine schnelle antwort.
Rainer
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Hallo Rainer,
ich grüße dich.
Trotzdem ich schwitzend auf der Terasse sitze, möchte ich versuchen, deine Anfrage zu beantworten.
Also, für Radfahrer ist eine Trunkenheitsfahrt ab 1,6 Promill strafbar. Achtung: bei Ausfallerscheinungen auch unter diesem Wert, wenn bei relativer Fahrunsicherheit eine Straftat vorliegt.
Wer also einen Führerschein besitzt, unter mit einer Radtour unter Alcoholeinfluss auffällig wird, KANN durch den Richter zur MPU geschickt werden.
Wenn der Fußgänger, stockbesoffen, unauffällig nach Hause kommt, nichts. Ansonsten, also wird er durch sein Verhalten „auffällig“, wird die Behörde eine Bluentnahme anordnen. Danach wird ein Richter sein Strafmaß bestimmen.
Ich hoffe, etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben.
Gruß premme
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