Verkehrsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
hi ich habe follgende frage:
ich wurde in leipzig geblitzt.
ich bin im schrittempo auf den blitzauslöser im asphalt aufgefahren.
als ich das blitzen bemerkte, habe ich sofort angehalten und habe zurückgesetzt, da hat es dann nochmal geblitzt.
mit welcher strafe habe ich zu rechnen?
erhalte ich überhaupt eine strafe?

vielen dank im vorraus, für ihre antwort.

gruß marion

Liebe Marion,
leider gibt die Situationsbeschreibung zu wenig her, um
den Sachverhalt beurteilen zu können.
Warst Du in einer 30iger Zone? Warst Du in einer
verkehrsberuhigten Zone (Spielstraße)?
Ich nehme an, dass Du etwas zu schnell gefahren bist
innerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Schau im
Internet
nach unter Bußgeldkatalog, dann kannst Du Dir das
Verwarnungsgeld oder das Bußgeld selbst ausrechnen, das
ggf. vom Polizeiverwaltungsamt/Ordnungsamt verhängt
wird.
Das zweite Blitzen hat (fast) keine Bedeutung, da es im
Tatzusammenhang erfolgte. Wenn Du beim Zurückfahren
nicht schneller als beim Hineinfahren warst, wird nur
das höhere Ordnungsgeld für das Hineinfahren verhängt -
mehr nicht.
Wenn der Vorwurf zutrifft (in dem Bescheid, den Du von
der Verfolgungsbehörde bekommst), brauchst Du nur den
geforderten Betrag überweisen. Bist Du nicht damit
einverstanden, brauchst Du gar nichts unternehmen. Die
Sache geht dann vor Gericht. Hier kommen dann
allerdings Verwaltungs- und Gerichtskosten dazu. Es ist
also meist günstiger, eine Verwarnung fristgerecht zu
bezahlen (wenn der Vorwurf zutrifft).
Viel Glück!
webcruiser

Liebe/-r Experte/-in,
hi ich habe follgende frage:
ich wurde in leipzig geblitzt.
ich bin im schrittempo auf den blitzauslöser im

asphalt

aufgefahren.
als ich das blitzen bemerkte, habe ich sofort

angehalten und

habe zurückgesetzt, da hat es dann nochmal geblitzt.
mit welcher strafe habe ich zu rechnen?
erhalte ich überhaupt eine strafe?

vielen dank im vorraus, für ihre antwort.

gruß marion

Hallo Marion,

kommt natürlich darauf an warum der Bltzer da steht. Vielleicht überwacht er ja auch das Einfahrtverbot in eine Einbahnstraße. Dann hättest du dir wahrscheinlich 2 Knöllchen verdient.
Oder er überwacht das Rotlich einer Ampel. Auch das kann man in Schrittgeschwindigkeit missachten

Falls es sich allerdings um Überwachung der Geschwindigkeit handelt, dann liegt möglicherweise ein techn. Defekt vor. Dies wird spätestens bei der Auswertung der Bilder bemerkt und du wirst wahrscheinlich keine Post bekommen.

Ist natürlich alles rein spekulativ.
Hoffe trotzdem ein wenig geholfen zu haben.

MfG
hatchbeck

Was heisst aufgefahren ?? Ohne weitere Infos hört es sich zunächst nach einem Fehler der Blitzanlage an, was sich aus der Ferne natürlich definitiv nicht beurteilen lässt.
Welche Geschwindigkeitsbegrenzung war vorgegeben ?

www.plietker.de

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Hallo Marion,

ich nehme an, das Ganze geschah an einer roten Ampel. Da wird nichts auf Dich zukommen, da Dank des zweiten Fotos zu erkennen ist, dass Du nicht bei Rot gefahren bist.

Gruß,
Rainer

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Hallo Marion,
danke für die Anfrage, die ich aber wegen fehlender Informationen nicht lösen kann.
Im Rahmen der Verkehrsüberwachung werden Induktionsschleifen in der Fahrbahn zur Auslösung einer Geschwindigkeits- oder auch einer Rotlichtüberwachung eingesetzt. Die Missachtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die durch Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet wird.
Ich vermute, dass es sich in diesem Falle um eine Rotlichtüberwachung immerhalb Leipzig handelt.
In diesem falle würde der Tatvorwurf lauten: "Nichtbeachten des roten Lichtzeichens nach eeiner Dauer von … Sekunden. Die Ahndung würde ein Bußgeld von 90 - 360 Euro und ggf 1- 3 Punkte in Flensburg sein. Möglicherweise wird man an der unteren Grenze der Ahndung sein, da die Rotlichtfahrt zwar faktisch begangen, aber nicht vollendet wurde, da Sie Ihr Fahrzeug ja zurücksetzten.
Mein Ratschlag: Abwarten, bis der Anhörungsbogen der Straßenverkehrsbehörde eintrifft (Ca. 2-3 Wochen), und, wenn Unklarheiten bestehen, bei dem Sachbearbeiter der Behörde persönlich vorsprechen und das bei der Blitzauslösung angefertigte Beweisfoto ansehen.
Ein Verwarnungsgeldangebot würde ich in diesem Falle sofort annehmen und begleichen. Ich befürchte aber, dass es zu einem Bußgeldbescheid mit o.a. Ahndung kommt. Wenn dieser nicht teurer werden soll, dann zähneknirschend zahlen.
Gruß Catto

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Hallo Marion…
mal im Ernst… sie sind zurückgefahren und noch einmal zu schnell drüber?.. Herzlichen Glückwunsch… nein, mal im Ernst… ich vermute, dass es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt… wenn sie wirklich im „Schritttempo“ (eigentlich 5-7 km/h … im Umgang ca. 10 km/h … geblitzt wird meist ab 21 km/h) gefahren sind, dann wird es wohl nur ein Verwarngeld sein, oder eben 2… das müssten sie bezahlen und gut… wenn sie schneller waren, sieht es anders aus… am besten Sie warten erst einmal, bis Post kommt… sie können sich dann gern noch einmal melden.
Leider kann ich ohne weitere Informationen nicht ausführlicher antworten.
Freundliche Grüße
Conny

Hallo Marion,

da kann ich Sie beruhigen. Wenn Sie die Kontaktschleife überfahren werden zwei Fotografien ausgelöst.
Da Sie die Kreuzung nicht überfahren haben, sind Sie auf dem zweiten Bild nicht zu sehen.
Also liegt kein Verstoß gegen § 37 StVO vor also gibt es auch kein Verwarnungsgeld.

danke für die schnelle antwort.
es handelte sich bei dem blitzer um einen der zur einer ampel gehörte.
womit habe ich zu rechnen?
danke marion

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Guten Abend Marion,

ich hoffe dass ich Dich beruhigen kann, denn aus guten Grund werden an Lichzeichenanlagen zwei Fotos gemacht. Nämlich deshalb, weil das Halten nach der Markierung, Haltlinie Zeichen 294 § 41 Abs.3 StVO, noch nicht der Kreutungsbereich ist. Richtig ist, die Markierung ist ein Vorschriftszeichen von dem das Gebot ausgeht, bei Rotlicht vor dieser Linie zum stehen zu kommen. Bei Nichteinhaltung begeht der Fahrzeugführer eine Ordnungswidrigkeit, jedoch keinen Rotlichtverstoß.
Nach der Bußgeldverordnung wird dieses mit 10 Euro geahndet. Sollte sich der Fahrzeugführer auf dem zweiten Foto nicht auf der Kreuzung befinden.

Nach einhelliger Rechtsprechung versteht man höchstrichterlich-der eigentlich, von den Fluchlinien der sich kreuzenden Straßen bestimmten Kreuzungsbereich, somit der gedachten, verlängerten Bordsteinkanten. (OLG Stuttgart, OLG Hamm, OLG Hamburg.

Sollte Bedarf bestehen, kann ich noch mit anderen, erstaunlichen Urteilen dienen, in denen z.B. gesagt wird, das man die Kreuzung auch noch räumen darf, wenn man auf der Fußgängerfurt zum Stehen gekommen ist.

Ich hoffe Dir geholfen zu haben.

mit freundlichen Grüßen

Stefan

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hallo marion, die frage habe ich bereits beantwortet.
Gruß webcruiser

Liebe/-r Experte/-in,
hi ich habe follgende frage:
ich wurde in leipzig geblitzt.
ich bin im schrittempo auf den blitzauslöser im

asphalt

aufgefahren.
als ich das blitzen bemerkte, habe ich sofort

angehalten und

habe zurückgesetzt, da hat es dann nochmal geblitzt.
mit welcher strafe habe ich zu rechnen?
erhalte ich überhaupt eine strafe?

vielen dank im vorraus, für ihre antwort.

gruß marion