Guten Tag Michell,
die erste Frage ist juristisch sehr interessant und ich kann momentan nur mit jaein beantworten. Ich bitte für eine genauere Anwort benötige ich etwas länger Zeit, da ich meine umfangreiche, höchstrichterliche Urteilssammlung durchforsten muss.
Zunächst nur soviel, die Polizei daf zur Durchführung von Drogennachweisen(ich sagen nicht Alkohol und Drogen, weil Alkohol eine Droge ist, nur legale!) im Blut oder Urin bei Verdacht, wie Fahrauffälligkeite, geweitete Pupillen Atemalkohol usw., Kontrollen durchführen.
Nun lässt sich ein Verdacht aber auch leicht konstruieren bzw. einfach etwas behaupten.
Meine Frage ist, warum hat die Polizei sie angehalten und zunächst eine Kontrolle durchgeführt?
Wenn der Alkomat 0,0 Promille angezeigt hat dürfte, nach meiner Auffassung, kein weiterer Verdacht gegeben sein. Dies alles scheint aber unerheblich, wenn nach einer Blutentnahme Drogen nachgewiesen worden sind.
Warum immer zwei Ampullen entnommen werden, entzieht sich meiner Kenntnis.
Wenn der Atemalkoholtest negativ war, wird nach meiner Erfahrung nach keinen weiteren Drogen im Blut gesucht, sofern nicht vermutet wird, das andere Drogen im Spiel sind.
Warum hat die Polizei den Führerschein sichergestellt, wenn der Alkomat nichts anzeigte? War etwas mit dem Urintest?
Einen guten Rat habe ich noch, solange Ihre Erinnerung frisch ist.
Schreiben Sie sich ein Gedächnisprotokoll über das Geschehen mit der Polizei. (Datum und Unterschrift) Dieses wird vor Gericht anerkannt!!!
Mit freundlichen Grüßen
Stefan