Liebe/-r Experte/-in,
HAllo, ich wohne in einer Verkehrsberuhigten 30Km/h Zone. bei uns gibt es keinen Bürgersteig. Die Strasse ist links und rechts von verschiedenen eingezäunten grundstücken gesäumt. Eine Nachbarin platziert vor Ihrem Grundstück (also auf der Strasse für jeden zugänglich)regelmässig Glasscherben von zerschlagenen trinkflaschen, damit dort kein Hund sein Geschäft macht. Habe sie schon mehrfach darauf hingewiesen das auch Kinder ( die regelmässig in der Strasse spielen ), dort reintreten oder Fallen könnten. HAbe auch gedroht,wenn mein Hund reintreten würde, Ihr die Tierarztkosten zukommen zu lassen, ( ohne Erfolg) Werden die Glasscherben weniger, werden sie ersetzt!!Was kann man dagegen tun , bzw. wie ist die Rechtslage?
gruß aus Köln und danke für Antwort
Guten Tag Herr Bernhard,
es ist selbstverständlich verboten Gegenstände auf die Straße zu bringen oder liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert wird. § 32 StVO
Wie sie schon richtig anmerken, können sich z.B Kinder an den Scherben verletzen oder wie in Ihren Fall, Hunde die ausgeführt werden.
Wenn beispielweise nach einem Unfall Scherben oder andere Gegenstände auf der Fahrbahn verbleiben, so greift der genannte Paragraph.
Diese Handlung kann man fahrlässig (mann hat nur vergessen die Scherben zu entfernen) oder vorsätzlich (mit Wissen und wollen) begehen.
Mein Rat, wenden sie sich an das zuständige Ordnungsamt. Um Vorsatz nachzuweisen würde ich Fotos machen, am besten mit Tag- und Uhrzeitangabe.Es ist aus meiner Sicht ein Anscheinsbeweis, wenn immer widerkehrend, an unterschiedlichen Tagen, Scherben vor dem benannten Grundstück liegen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Krawutschke
Hallo Herr Bernhard,
ich würde den Fall als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr werten, da eben die Verletzungsgefahr von Fußgängern, Fahrrad- und Mopedfahrern und natürlich auch Tieren sehr hoch ist. Also hilft hier nur eine Anzeige bei der Polizei, die die Sache zu verfolgen hat. Da die Nachbarin ohnehin weiß, dass Sie gegen deren Maßnahme sind, können Sie sich ja dort auch als Zeuge zur Verfügung stellen, da es sehr wichtig ist, dass nachgewiesen wird, dass die Scherben von der Nachbarin vorsätzlich extra dort platziert werden. Parallel dazu würde ich die Anzeige zur Kenntnis auch an die Stadt senden und um Beseitigung der Scherbern durch die Stadtreinigung (mit Kostenrechnung an die Nachbarin) sowie ganz wichtig auch um Aufstellung von ausreichend Hundekotbehältnern in der Straße bitten, denn die Häufchen, in die auch Kinder reintreten oder Fahrradfahrer ausrutschen können sind wahrlich auch keine Freude. So haben Sie die Sache von beiden Seiten angegangen und eventuell haben Sie auch Erfolg. Mir ist aber unklar, wieso bisher nicht die Politessen was getan haben, die müssten doch ständig dran vorbeilaufen.
Nun gut. Viel Erfolg.
Freundliche Grüße
Conny
Ich würde den einfachsten Weg wählen und mich an das Ordnungsamt der Stadt Köln wenden. Hier eine Rechtslage zu erläutern wäre zu umfangreich. Jedenfalls stellt das Handeln ihrer Nachbrain eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar.
Ich bin sicher das Ordnungsamt wird sich der Sache annehmen. Wenn sie persönlich einen Schaden durch dieses Handeln erleiden, kommt evtl. eine Körperverletzung als Straftatbestand in Frage. In jedem Fall müssen sie ihre Ansprüche zivilrechtlich einfordern.
Gruß zurück
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Vielen DAnk für die Informative und schnelle Antwort.
Gruß aus Köln Andreas
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Gruß aus Köln Andreas
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Gruß aus Köln Andreas
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…
Hallo,
Sie müssten meine Antwort doch schon bekommen haben oder?
mfg
strucki
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HAbe schon Antworten bekommen, aber von Ihnen war keine dabei. Trotzdem Dankeschön:smile:
Hallo,
Sie müssten meine Antwort doch schon bekommen haben oder?
mfg
struckiLiebe/-r Experte/-in,
HAllo, ich wohne in einer Verkehrsberuhigten 30Km/h Zone. bei
uns gibt es keinen Bürgersteig. Die Strasse ist links und
rechts von verschiedenen eingezäunten grundstücken gesäumt.
Eine Nachbarin platziert vor Ihrem Grundstück (also auf der
Strasse für jeden zugänglich)regelmässig Glasscherben von
zerschlagenen trinkflaschen, damit dort kein Hund sein
Geschäft macht. Habe sie schon mehrfach darauf hingewiesen das
auch Kinder ( die regelmässig in der Strasse spielen ), dort
reintreten oder Fallen könnten. HAbe auch gedroht,wenn mein
Hund reintreten würde, Ihr die Tierarztkosten zukommen zu
lassen, ( ohne Erfolg) Werden die Glasscherben weniger, werden
sie ersetzt!!Was kann man dagegen tun , bzw. wie ist die
Rechtslage?
gruß aus Köln und danke für Antwort
Okay, dann kurz und knapp. Die Person stellt durch das Ausbringen der Scherben eine erhebliche Gefahr her, die umgehend über Polizei oder Ordnungsamt
a) beseitigt werden muss
b) bestraft werden muss.
Bitte anzeigen…
mfg
strucki
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