Hallo liebe Rechtsexperten
Ich habe folgendes Problem:
Am 28.8.2001 wurde ich bei Heilbronn auf der Autobahn mit 122 km/h statt 80 km/h ge-blitzt. Unter normalen Umständen würde ich selber sagen, Dummheit muss bestraft werden. Aber die Umstände waren doch sehr speziell: Die Autobahn war Mittwoch morgen um 9.30 frei. Es handelte sich um ein temporäres Limit, um den Verkehr für eine LKW-Kontrolle zu verlangsamen. Die Lkws wurden auf einen Parkplatz gelotst. Ich hatte mein Tempo auf 80 – 90 km/h reduziert. Auf der schraffierten Fläche zwischen der Ein-fahrt zum Parkplatz und Fahrbahn bedeutete mir ein uniformierter Polizist, mit kräftigen Armbewegungen weiterzufahren. Ich beschleunigte also, tja und bei der Ausfahrt des Parkplatzes blitzte es dann.
Da ich in der Schweiz wohne, erhielt ich Ende Oktober eine Vorladung der Polizei meines Wohnortes. Dabei wurden mir Fotos gezeigt, auf denen ich eindeutig zu erkennen war. Ich habe in der Anhörung zu Protokoll gegeben, dass ich mich an den Vorfall nicht erinnern kann, aber an dem besagten Tag auf dieser Strecke unterwegs war.
Am 26.11.2001 erhielt ich nun einen vom 15.11.2001 datierten Bussgeldbescheid, über DM 400 + DM 33.60 Gebühren. Nun ist in diesem Bussgeldbescheid aber mein polizeiliches Kennzeichen falsch angegeben, das heisst eine Ziffer fehlt. Wenn ich nun gegen diesen Bescheid Einspruch einlege, so müsste diesem ja stattgegeben werden, weil die Angaben nicht stimmen. Natürlich würde dann ein neuer Bussgeldbescheid ergehen, aber da mit dem gestrigen Tag die dreimonatige Verjährungsfrist abgelaufen wäre, müsste dieser neue Bescheid doch auch nicht wirksam sein.
Liege ich mit der Annahme richtig?
Danke im voraus für Eure Antworten.
CrNiMo
