Verkehrsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
ich, bzw mein Vater hat folgendes Problem.
Vor ca 7 Jahren ist mein Vater stark betrunken (über 2 Promille) auf dem Fahrrad angehalten worden. Die auferlegte Geldstrafe hat er umgehend bezahlt und 7 Punkte kassiert.
Nun ist er im Juni diesen Jahres geblitz worden und hat 1 Punkt in Flensburg bekommen.
Vor einem Monat hat er erneut Post bekommen und muß nun zur MPU um seine Eignung als Autofahrer testen zu lassen! Ist das so rechtens? 7 Jahre hat er sich nichts zu schulden kommen lassen. Mein Vater ist auch nicht alkoholabhängig. Er hat seinerzeit eine schwere Zeit durchgemacht und gelegendlich etwas mehr getrunken.
Kann er irgendwie gegen diese Aufforderung angehen? Weil so eine MPU kostet ja ein Heidengeld, was er nicht einfach so rumliegen hat.

Mit freundlichem Gruß
A. Gernitz

Hallo Herr/Frau Gernitz,
aufgrund der geschilderten Vorkommnisse ist eine Untersuchung (MPU) nicht verhältnismäßig. Die Ordnungsbehörde kann natürlich Auflagen erlassen und Maßnahmen treffen um die Charakterliche Eignung des Verkehrsteilnehmers zu überprüfen.
Aber diese Maßnahme muss verhältnismäßig sein. Was in diesem Falle nicht zutrifft.
Er sollte Einspruch erheben und sich von einem geeigneten Rechtsanwalt vertreten lassen.
M.f.G.

Guten Tag Herr Gebauer,
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Ihre Einschätzung des Sachverhaltes bestätigt mich in meiner Ansicht. Ich werde meinem Vater empfehlen zu einem Anwalt zu gehen und Einspruch zu erheben.
Nochmals vielen Dank für Ihre Mühe.
M.f.G.

Hallo,

ich würde erst einmal Widerspruch einlegen. Verkehrsrechtschutz-Versicherung? Dann sofort zum ANwalt.

Gruß,
Rainer

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Guten Abend Herr/Frau Gernitz,

entschuldigen Sie bitte meine späte Antwort, ich bin bemüht Fragen noch am selben Tag zu beantworten.

Die Verjährungsfrist bei Alkoholdelikten beträgt 10 Jahre.Es gibt Fachleute die 1 Jahr Überliegefrist hinzurechnen. Im Gesetz steht jedoch folgendes: Wenn der Behörde Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges bestehen, so können diese durch einen amtlich anerkannten Prüfer (in dem Fall ein Psychologe) ausgeräumt oder bestätigt werden.

Meine rein persönliche Auffassung ist, dass es ums Geld geht. Begründungen dafür würden Abendfülend sein.

Was ich nicht verstehe ist, dass es sich bei dem zweiten Delikt um eine Ordnungswidrigkeit, nicht aber, wie beim ersten mal, um eine Straftat handelt. Meine persönliche Meinung ist die, es handelt sich um Behördenwillkür.

Richtig ist, eine MPU ist teuer und ohne eine teure Vorbereitung, selten zu bestehen.

Deshalb meinen Rat, lassen sie sich anwaltlich beraten. Die rund 50 Euro sind Peanuts gegen dass, was Mpu und Vorbereitung kosten.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]