Verkehrsrecht

Hallo Warnecke,

wir haben hier eine Frage: Was kann man tun, wenn ein Wohnwagen auf dem Parkplatz, den man selbst nutzen möchte, abgestellt wird?

Vor unserem Einfamilienhaus haben wir eine Parkfläche, die nicht uns gehört, wir diese jedoch auch nicht über das Einwohnermeldeamt mieten oder pachten können. Ich benutze diesen Platz als Abstellort für mein Auto, weil ich keine eigene Garage habe. Als wir im Urlaub waren, stellte ein Nachbar, der bei sich selbst keinen Platz fand und auch ca 200 m weiter weg wohnt, seinen Wohnwagen ab.

Wir kennen den §12 Abs. 3 StVO.

Haben wir hier trotzdem irgendwelche Rechte? Wie lange darf er den Wagen stehenlassen?

Viele Grüße

A.J.

Hallo!

Tut mir Leid das ich erst jetzt antworten kann, bin aber bis Sonntag im Jahresurlaub gewesen.

Die Antwort auf Ihre Frage lautet: 14 Tage…

Gruß