Verkehrsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo!
Mir wurde in Rumänien wegen missachtung einer Gekennzeichneten Überholverbots (Über die Kontinuirliche durchgezogene Linie gefahren) von der Rumänischen Polizei der Deutsche Fahrerlaubnis eingezogen. Mir wurde mitgeteilt dass laut rumänischen Gesetz bei missachtung des Überholverbots wird ein 30 Tägiger Fahrverbot ausgesprochen, was man auch sofort vor Ort getan hat. Dann teilte man mir mit, dass der Fahrerlaubnis nach ablauf der 30 Tage an der Deutsche Generalkonsulat nach Bucharest gesendet wird, die es dann nach Deutschland schicken.
Wollte mar bescheid wissen ob es eine möglichkeit gebe hier in Deutschland ein Ersatzführerschein zu beantragen, da es ja in Deutschland wegen missachtung eines Überholverbots kein Fahrverbot verhängt wird?
Habe anonym bei der Zulassungsstelle angerufen, und die Dame dort hat nicht so genau gewusst was jetzt eigentlich zu tun ist, die hat zumindest so geklungen. Sie habe dann schließlich gemeint, ich müsse wohl abwarten biss der Fahrerlaubnis wieder von den Rumänischen behörden zurückgesendet wird, und das Sie (Landratsamt) mich dann sofort Verständigen würden.
Bin jetzt Ratlos was ich tun soll???
Bitte um eine möglichst Rasche Antwort!
Schönen Dank!
[EDIT: Name auf Wunsch entfernt].

hallo !

Du hast ein Fahrverbot für Rumänien erhalten, nicht für Deutschland. Die hätten Dir gar nicht die Fahrerlaubnis wegnehmen dürfen, nach meinen Information. Außerdem Zweifel ich an das es für solch ein Vergehen ein Fahrverbot gibt.
Die Fahrerlaubnis im übrigen hast Du noch. Denn die kann Dir nur hier in Deutschland entzogen werden. Man hat Dir nur das Dokument der erteilten Fahrerlaubnis weg genommen.

Ich würde folgendes machen ! Geh zum Straßenverkehrsamt und melde Dein Führerschein als verloren. Keine weiteren Angaben machen. Nicht sagen geklaut… Dann wird man Dir Ersatz ausstellen. Und nur weil man Dir hier nicht die Erlaubnis entzogen hat ist das möglich. Allerdings darfts Du damit nicht in Rumänien fahren.

Wie schon gesagt, das würde ich so tun…

Gruß

Hallo!

Wenn jemand im Ausland eine Straftat oder ein Vergehen begeht, dann wird das nach dem geltenden Staatsrecht des Landes geahndet, in dem die Tat begangen wurde. So kommt es z.B. auch, dass ich in Italien unter Umständen 250,- für eine Geschwindigkeitsübertretung zahlen muss, für die ich in Deutschland vielleicht ein Drittel bezahlt hätte.
Leider gibt es da (mit den gegebenen Informationen) keine Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Wenn ich in einem anderen Land bin, habe ich mich den dortigen Gegebenheiten anzupassen und das dortige Rechtsverständnis zu adaptieren.

Es tut mir Leid, dass ich Ihnen keine positivere Antwort geben kann, hoffe aber, trotzdem geholfen zu haben.

Beste Grüße
Christian Wiesbrock

Die beste Anlaufstelle ist in diesem Fall die Führerscheinstelle des Rathauses/Stadtverwaltung. Da dieses Fahrverbot nur für Rumänien gilt und nicht hier, ist ja nicht der Fall eines Fahrverbotes für deutsche Strassen eingeschlossen. Ergo ist die Fahrerlaubnis hierzulande ohne Wenn und Aber gültig und es muss ein entsprechender Nachweis vom Amt für die Ausfallzeit ausgestellt werden. Kann natürlich nicht kostenlos sein und einige Euro werden bestimmt fällig. Aber besser als laufen oder Busfahren, oder? :wink: