Liebe/-r Experte/-in,
habe eine ganz einfache frage.hoffe ich.wenn jemand ein normalen in der BRD gemachten führeschein besitzt (Klasse 3)und im eu ausland(Tschechien) ein klasse 2 gemacht hat ,weil der führeschein dort billiger ist und in dann umschreiben will.was muß man dabei beachten?wie ist der gängige ablauf?der klasse 2 führeschein wurde vor sechs jahren gemacht.er will ihn aber erst jetzt umschreiben lassen.wie sieht es allgemein aus,wenn man ein führeschein im eu - ausland macht?danke im vorraus.liebe grüße.
Hallo Stefan,
unabhängig von der Geltungsdauer besteht nach Begründung eines inländischen Wohnsitzes nach 185 Tagen (6 Monate) die Verpflichtung, die FE beim zuständigen Straßenverkehrsamt (StVA) zur Registrierung vorzulegen.
Da Tschechien vor 6 Jahren noch nicht zur EU gehörte hätten Sie die FE registrieren lassen müssen.
Die Missachtung stellt eine OWI gem. § 75 FEV i.S.d. § 24 StVG dar.
Soweit es sich um
- zum Zeitpunkt der Erteilung bereits im Inland ein fester Wohnsitz bestand (außer Schüler und Studenten)
liegt keine Berechtigung zur Führung eines Kfz im Inland vor.
M.f.G.
W. Gebauer
Ob es Prbleme mit dem Umschreiben gibt, weiß ich nicht. Einfach mal zum Strassenverkehrsamt gehen…
Rainer
Führerscheine aus einem EU-Land werden unproblematisch umgeschrieben.einfach zum Straßenverkehrsamt damit gehen. Kostet in Bochum 13 Euro Gebühr