Verkehrsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Auf einem Parkplatz bei einem Einkaufscenter war ein Parkplatz frei ich schaute mich
nachallen Richtungen um und dann fuhr ich rückwärts in den leeren Parkplatz ein.
Ich war schon halb in der Lücke als mir von vorne plötzlich ein Auto gegenfuhr. Also der PKW ist mir aufgefahren !! An meinem Mercedes ist kein Schaden. Ihr PKW ist an der Stosstange und an der Seite verbeult. Sie meint die Polizei muss jetzt her ich wäre schuld.
Als die Polizei kam nahm diese den Unfall auf und ich meint ich höre nicht recht. Die Polizei sagte „Teilschuld“ –Ich müsse beim rückwärtsfahren auch sehen was vorne passiert, also den Unfall vorne verhindern können- Wie soll denn so etwas gehen ? Ich meinte, dass ich kein
Schuldeingeständnis unterschreibe und zum Anwalt gehe.
Mein Anwalt hat gegen die Sache Einspruch erhoben. Danach kam ein Busgeld von 35 € das ich zu zahlen hatte. Daraufhin wurde wieder Einspruch eingelegt. Jetzt kam von der Staatsanwaltschaft ein Schreiben, dass das ganze vor Gericht geklärt werden muss. Ist das noch normal – oder ist da was falsch gelaufen ?
Was ist da jetzt am besten zu tun ?

Danke
U.Schleweis

Hallo.
Keine Panik. Es ist normal, dass Polizisten die Schuldfrage falsch einschätzen. In der Folge kommt es zu einem Bußgeldbescheid (gegen jeden dieser Art man Einspruch innerhalb der Frist einlegen sollte). Es kann nicht mehr kosten bevor es zu einem Richterspruch kommt. Dieser könnte dann das Bußgeld auch erhöhen. Der Sachbearbeiter der Bußgeldbehörde sagt dann i.d.R., Einspruch abgelehnt, soll doch das Gericht entscheiden. Zwischen der Bußgeldbehörde ist noch die Staatsanwaltschaft. Die bekommen den Einspruch nach Ablehnung der Bußgeldbehörde auf den Tisch und leiten meist ein Gerichtsverfahren ein. Auch dies ist normal und die Regel. Danach erhält man vom zuständigen Gericht entweder ein Schreiben, man solle den Einspruch wegen Erfolglosigkeit zurückziehen (dies sollte man nie machen) oder einen Termin zur Gerichtsverhandlung. Wie in Deinem Fall, solltest Du es darauf ankommen lassen, da Du ja auch einen Anwalt hast (ich gehe davon aus, dass es eine Rechtsschutzversicherung ist). Beachte aber, dass der Anwalt dort zuständig ist, wo die Verhandlung stattfindet. Ansonsten kann es Dir passieren wie mir, das Abwesenheitskosten und Kilometergeld hinzukommen, welche die Versicherung nicht zahlt. Also vorher beim Anwalt und bei der Versicherung nachfragen. Da Du schon einen Anwalt eingeschaltet hast (besser kan man es nicht machen), wird der schon die richtige Strategie vor Gericht anwenden.
Gerichtskosten entstehen nur dann, wenn ein Urteil gesprochen wurde (meine Rechtsschutz zahlt auch die Gerichtskosten - also nachfragen). Solltest Du den Einspruch während der Verhandlung zurückziehen, weil der/die Richter/in Dir nicht wohlgesonnen ist, entstehen nur Auslagen der Zeugen. Dies natürlich mit dem Anwalt absprechen. Wirst Du verurteilt, musst Du oder die Versicherung die Gerichtskosten tragen.
So wie Du den Sachverhalt geschildert hast, trifft für Dich auch keine Teilschuld zu.
mfg
Wolfgang Rieske

Wenn man sich nicht äußert und nicht zahlt, geht die
Sache immer vor Gericht, wenn einem ein Verkehrsverstoß
vorgeworfen wird.
In diesem Fall halte ich es für das Beste, den Richter
entscheiden zu lassen. Es kommt dann darauf an, so gut
wie möglich dem Richter glaubhaft zu machen, dass der
oder die andere den Unfall (eigentlich nur
Schadensfall) verursacht hat. Es geht ja schließlich
auch darum, wer die Reparatur bezahlt.
Es ist also ganz normal, dass ein solcher Fall vor
Gericht kommt, wenn sich die Kontrahenten nicht einig
sind und der Unfallhergang auch nicht durch Zeugen
und/oder ein Sachverständigen-Gutachten geklärt werden
kann.
Wenn ein/e andere/r den Unfall verursacht, dann hat man
ohne Beweismittel oder Zeugen einen schweren Stand. Es
hilft vor allem nicht, dass man die Augen überall hat.
Ständig begegnen einem Autos auf der Straße - man ist
ziemlich machtlos, sollte ein Auto plötzlich und wider
Erwarten auf einen zugeschossen kommen, selbst wenn man
das Unglück auf sich zukommen sieht. Das will ich nur zu
den Augen sagen. Insofern kann ich die Aussage des
Polizisten nicht als sachdienlich oder hilfreich ansehen.
Ich kann auch nicht erkennen, dass Du etwas falsch
gemacht hast.
Viel Erfolg!
webcruiser

Liebe/-r Experte/-in,
Auf einem Parkplatz bei einem Einkaufscenter war ein

Parkplatz

frei ich schaute mich
nachallen Richtungen um und dann fuhr ich rückwärts in

den

leeren Parkplatz ein.
Ich war schon halb in der Lücke als mir von vorne

plötzlich

ein Auto gegenfuhr. Also der PKW ist mir aufgefahren

!! An

meinem Mercedes ist kein Schaden. Ihr PKW ist an der
Stosstange und an der Seite verbeult. Sie meint die

Polizei

muss jetzt her ich wäre schuld.
Als die Polizei kam nahm diese den Unfall auf und ich

meint

ich höre nicht recht. Die Polizei sagte „Teilschuld“ –

Ich

müsse beim rückwärtsfahren auch sehen was vorne

passiert, also

den Unfall vorne verhindern können- Wie soll denn so

etwas

gehen ? Ich meinte, dass ich kein
Schuldeingeständnis unterschreibe und zum Anwalt gehe.
Mein Anwalt hat gegen die Sache Einspruch erhoben.

Danach kam

ein Busgeld von 35 € das ich zu zahlen hatte.

Daraufhin wurde

wieder Einspruch eingelegt. Jetzt kam von der
Staatsanwaltschaft ein Schreiben, dass das ganze vor

Gericht

geklärt werden muss. Ist das noch normal – oder ist da

was

falsch gelaufen ?
Was ist da jetzt am besten zu tun ?

Danke
U.Schleweis