Liebe/-r Experte/-in,am 29.09.09 kam es zum
Verkehrsunfall.
Streifenwagen ist da gewesen.Die Beamten kassierten vom
Gegner die Strafe bzw. die Verwarnung.Jetzt ist die
Frage.Wie lange die Versicherung des Gegner es mit der
Auszahlung an den geschädigten Verkehrsteilnehmer
hinausziehen kann.1Monat oder länger?Gibt es da Gesetz
Regelung?Angeschrieben worden ist die Gegnerversicherung
schon.Mit den Fristvorgaben zum Erledigen
u.s.w.Widersprochen worden ist dagegen nicht.Hat die
gegnerische Versicherung doch es für gerecht
anerkannt.Oder?Somit ist sie zur Entschädigung eigentlich
als willig zu betrachten?Oder sehe ich das falsch.Wenn
doch,wie lange könnte die da mit der Auszahlung tricksen?
Im Voraus bedanke ich mich für Eure Hilfe.Jörg
Hallo Jörg,
zur allgemeinen Verständigung, das ausgesprochene Verwarnungsgeld hat nichts mit dem Ablauf des Versicherungsgeschehen zu tun.
Der Unfallbeteiligte hat den Unfall seiner Versicherung zu melden. Sie hatte auch Ihren Anspruch der Versicherung mitgeteilt.
Die Dauer der Regulierung ist natürlich abhängig von der Größe des Schadenfalles.
Sollte ihr Schaden erheblich sein, sollten Sie mit der Versicherung rücksprache, über die Reparatur, halten. Sind die Reparaturkosten erheblich, könnten Sie auch eine Abschlagzahlung bei der Versicherung beantragen.
Eine Bearbeitungsfrist können Sie der Versicherung nicht vorschreiben, bei Bagatellschäden sollte es in 4-6 Wochen aber abgeschlossen sein.
M.f.G.
W. Gebauer
Sehr geehrter Herr Gebauer,ich bedanke mich für die
Antwort.Das mit der Verwarnung hatte ich in so weit
gemeint.Dass wenn einer der Verkehrsteilnehmer so etwas
zu bezahlen hat und das gleich vor Ort,und erklärt sich
als zahlungswillig-was er gemacht hat am Unfalltag,dann
ist es somit gleich von seiner Seite anerkannt bzw. die
Schuld am Unfall zugegeben.Somit auch seine
Versicherung wüßte gleich Bescheid.Die Sache ist somit
als abgeschlossen zu betrachten und man hat die Kosten
zu tragen bzw. an den anderen Verkehrsteilnehmer zu
zahlen.Wieso ich Sie wegen der Frist fragte.Weil in
meinem Fall hat es mit Bagatellschaden zu tun und die
6Wochen sind schon überschritten.Am 29.09.09 Unfalltag,
bis heute noch kein Geld bekommen.Ich brachte das Auto
zum Gutachter und zeigte,dass der Schaden schon
beseitigt worden ist,um noch die „Pauschale“ geltend zu
machen…
Dürfte ich Sie noch etwas fragen.Wenn es bis Ende
Dezember´09 kein Geld da ist,darf man an die
gegnerische Versicherung die Forderung der Kosten schon
verzinst zukommen lassen.Oder übertreibe ich da?Im
Voraus danke Ihnen.Mit lieben Grüßen.Jörg
Hallo Jörg,
zur allgemeinen Verständigung, das ausgesprochene
Verwarnungsgeld hat nichts mit dem Ablauf des
Versicherungsgeschehen zu tun.
Der Unfallbeteiligte hat den Unfall seiner
Versicherung zu
melden. Sie hatte auch Ihren Anspruch der Versicherung
mitgeteilt.
Die Dauer der Regulierung ist natürlich abhängig von
der Größe
des Schadenfalles.
Sollte ihr Schaden erheblich sein, sollten Sie mit der
Versicherung rücksprache, über die Reparatur, halten.
Sind die
Reparaturkosten erheblich, könnten Sie auch eine
Abschlagzahlung bei der Versicherung beantragen.
Eine Bearbeitungsfrist können Sie der Versicherung
nicht
vorschreiben, bei Bagatellschäden sollte es in 4-6
Wochen aber
abgeschlossen sein.
M.f.G.
W. Gebauer
Hallo Jörg,
die Fristen dürften sich nach dem BGB richten, also mit Anerkennung nach Festsetzung gelten. Es ist reichlich viel Zeit seit dem Unfall vergangen, ich würde Ihnen empfehlen dringend nachzufragen… ggfs. auch persönlich… nicht über Ihren Anwalt. … wenn nichts kommt, dann dürften Ihnen Verzugszinsen zustehen. Aber so richtig kenne ich mich hier nicht aus (ich weiß mehr über den Bereich StVO / StVZO und FeV…)… fragen Sie bitte bei einem Anwalt nach, wenn der Gegner auf Ihre Schreiben nicht reagiert.
Freundliche Grüße
C. Winter
Hallo ! Die gegnerische Versicherung muß erst mal den Sachverhalt klären und Deine Ansprüche prüfen. Es ist völlig egal was die Polizei hier ermittelt hat. Die Erfahrung hat uns gelehrt, das auch die Polizei nicht Fehlerfrei ist.
Wenn Dein Anspruch zu recht besteht, werden die auch unverzüglich zahlen. Die Zahlungsplicht besteht ab dem Tag der Feststellung…
Gruß
Gruß
Ooh, keine AHnung, sorry.
Versuche mal, eihn paar Experten für Versicherungen anzuschreiben. Die können sicherlich weiterhelfen.
Gruß,
Rainer
Tut mir Leid, in Versicherungsfragen kenne ich mich nicht aus. Ich würde meinen Versicherungsvertreter um Rat bitten.
mfg
Wolfgang Rieske
Guten Abend Jörg,
ich möchte mich zunächst, für meine späte Antwort entschuldigen.
Es klingt vorteilhaft, dass die Beamten die Schuld am Unfall dem „Gegner“ zuordnen, bedeutet aber, juristisch gesehen, nicht viel. Es ist nicht mehr als eine persönliche Einschätzung der Schuld am Unfallseitens der Beamten, auf Grundlage der verkehrsrechtlichen Ausblildung, der Polizeibeamten.
Ich kenne Verjährungsfristen bezüglich Ordnungswidrigkeiten, nicht aber beim Versicherungsrecht. Unabhängig davon, ist es aber so, dass die meisten Menschen glauben, wenn sie sich, für die Zeit der Verjährung, nicht rühren, dass eben nach gesetzlicher Frist, alles verjährt ist. Das ist aber nicht so!!!
Jedes Schreiben z.B. an die Versicherung oder einer Behörde an einen Bürger, unterbricht eine Verjährungsfrist!!!
Beispiel: Herr X hat falsch geparkt die Behörde bleibt drei Monate lang untätig, so ist der Fall verjährt.
Schreibt die Behörde Herrn X nach 2 Monaten und 30 Tagen an und fordert das Ordnungsgeld, so beginnt die Verjährung von Neuem.
Warum die Versicherung dn Schaden noch nicht reguliert hat, weiß ich nicht. Ich vermute,sie sieht den Sachverhalt anders und der Unfallgegner hat seine Schuld nicht eingestanden und widersprochen.
Frage bei der Versicherung nach.
Mich würde der Unfallhergang interessieren, ist genau mein Gebiet. Wenn du „Bock“ hast schilder ihn mal.
Liebe Grüße
Stefan