Verkehrsrecht

Liebe/-r Experte/-in,vielleicht kann ich ja einen Rat bekommen: ich befahre eine Straße (verkehrsberuhigt), rechts befinden sich Parkplätze und Grundstückseinfahrten. Ich schaue in den Spiegel, sehe ca. 50 m hinter mir einen PKW. Dann veringere ich meine Geschwindigkeit, stelle ich quer zur Fahrbahn, um rückwärts in ein Grundstück einzufahren. Scheinbar ist der nachfolgende PKW ohne seine Geschwindigkeit zu verringern weiter gefahren. Als ich jedenfalls die ersten Meter rückwärts fahre, stand er bereits direkt an meinem PKW und ein Zusammenfahren war unvermeidlich. Was meinen Sie, wer ist Schuld ? freundliche Grüsse andre

Hallo Andre,
zu einer Beurteilung kann ich grundsätzlich sagen, daß immer alle Aspekte beachtet werden müssen.
Im von Dir geschilderten Fall kann ich nur erkennen, daß Du kurz abgebremst hast, weil Du in ein Grundstück rückwärts einfahren wolltest. Zu diesem Zwecke hast Du das Fahrzeug schräg auf der Fahrbahn zum Halten gebracht und zurückgefahren.
Dieser Vorgang bedeutet einen Eingriff in den fließenden Verkehr, womit kein anderer Kraftfahrer auf kurze Entfernung rechnen muß.
Da dies allerdings in einem verkehrsberuhigten Bereich, gekennzeichnet mit Zeichen 325 (Mischverkehr - meine Bezeichnung - blaues VKZ -Haus, PKW, spielende Kinder, Ball-)oder nur eine Geschw-Beschränkung ??? passiert ist, wären beide Fz-Führer zur Vorsicht verpflichtet.
Ich möchte in diesem Sinne nochmnals erwähnen, daß Ferndiagnosen dieser Art immer ein wenig hinken, da nicht immer alle Details bekanntgegegeben werden, die zu einer Beurteilung nötig wären.
Gruß
Peter

kurz abgebremst hast, weil Du in ein Grundstück rückwärts :einfahren wolltest. :smiley:a dies allerdings in einem verkehrsberuhigten Bereich, :gekennzeichnet mit Zeichen 325 (:Gruß :stuck_out_tongue:eter


Hallo Peter, vielen Dank für Deine Antwort/grobe Einschätzung. Es steht das Zeichen 325. Bin mir nicht sicher, wie ich das versicherungsrechtlich in den Griff bekomme, ohne einen (teuren) Anwalt beauftragen zu müssen… Meine Versicherung sagte schon mal am tel. es sähe nach 50/50 aus. Aber das muss ich noch der gegnerischen Versicherung beibringen. Grüsse andre