Verkehrsrecht

Liebe/-r Experte/-in

recht herzlichen Dank, dass Sie sich hier als Ratgeber/Experte betätigen

ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt

Ich bin 48 Jahre und war im Besitz der Fahrerlaubnis
seit meinem 20 Lebensjahr. Im Alter von 30 Jahren bin
ich an einer Psychose erkrankt. Meine Fahrtüchtigkeit
war aber davon nicht betroffen, ich bin umsichtig und
vorschriftsgemäß gefahren…es lagen auch keine Punkte
in Flensburg vor, bis zu dem Jahr 2001 bis 2003…in diesen Jahren litt ich unter Verfolgungswahn und dies
äusserte sich dann auch leider in meinem Erleben und
demgemäß auch in meinem Fahrverhalten. Ich bekam von
2000 bis 2003 mehrer Punkte in Flensburg…dies führte aber
noch nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis…erst als ich damals unter der kranhaften Störung glaubte jemand hätte
an meinen PKW herummanipuliert und die Polizei rief…
folgte durch die Beamten …die diesen Vorgang der Fahr-
erlaubnisbehörde mitgetielt haben…eine Aufforderung
der Fahrerlaubnisbehörde an mich…dort vorzusprechen.
Fakt ist…ich habe zu dem damaligen Zeitpunkt meinen
Führerschein vorübergehend bei der Fahrerlaubnisbehörde
hinterlegen wollen, weil ich mich mit den Kranheitssymptomen dem Strassenverkehr nicht mehr aussetzen wollte…
leider habe ich in dem Schreiben an die Fahrerlaubnisbehörde…im Dschungel dieser
Amtssprache…mit der ich mich nicht auskannte

„Verzichtserklärung“

geschrieben. Die Folge der Führerschein wurde mir nicht
wieder ausgehändigt sondern einbehalten.

Nun gut, im weiteren habe ich dann meinem damaligen Be-
treuer gegenüber den Sachverhalt auch nochmal geschildert
und dieser hat sich auch nochmal an die Fahrerlaubnisbehörde gewandt…aber leider auch ohne Erfolg.

So und jetzt komm ich zu meiner eigentlichen Frage

entschuldigen Sie wenn ich so ausfühlrich bin aber ich möchte Ihnen den Sachverhalt auch richtig darstellen

Es kam so, dass ich von der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt bekommen habe dass ich erneut einen Antrag auf Fahrerlaubnis bei der zuständigen Behörde stellen
sollte, dies tat ich. Die Fahrerlaubnisbehörde hat mich dann aufgefordert ein Gutachten von einem Psychologen
für Verkehrsrecht innerhaln von 2 Wochen beizubringen,
auch dies tat ich…und das Gutachten kostete 250,00 Euro
stammt aus dem Jahre 2005 und war/ist positiv ausgefallen.

Die Fahrerlaubnisbehörde hat mich aber weil ich nicht innerhalb einer 2 Jahresfrist tätig geworden bin, seit
„Entzug“ dazu verpflichtet die Fahrprüfung schriftlich und auch praktisch neu abzulegen.

In den folgenden Jahren seit 2005 bis heute habe ich
aufgrund meiner kleinen Rente das Geld für eine erneute
Führerscheinprüfung aber nicht gehabt und von daher auch keinen Versuch unternommen mich bei einer Fahrschule anzumelden.

Jezt habe ich vor 3 Wochen mich nochmal telefonisch an dei Fahrerlaubnisbehörde gewandt…mit einer allgemeinen
Frage und da teilte mir der Mitarbeiter mit, dass es
die 2 Jahresregeleung nicht mehr gäbe und ich erneut
einen Antrag auf Fahrerlaubnis bei der zuständigen
Behörde stellen solle…der Fall würde dann erneut
bearbeite und entschieden…aber und so meine ich mich
richtig zu erinnern eine erneute Fahrprüfung würde mir nicht wieder angeordnet.

Meine Frage ist nun…ist es so, dass sich diese Fahrerlaubnisbehörde überzeugen muss, dass ich tauglich bin ein Fahrzeug zu führen…indem Sie
mich dann nochmal zum Sehtest, zum Erstehilfekurs schickt
und
wie ist es mit dem Gutachten aus 2005…wo mir der Verkehrsrechtspsychologe bescheinigt hat, dass ich
ohne Auflagen ein Fahrzeug führen kann

wird dies anerkannt…angerechnet

zumal ich in den jahren von 2005 bis heute 2010…in fortlaufender behandlung mich befinde und keine auf-
fälligkeiten…(verfolgungswahn) mehr bestehen…

reicht es da nicht wenn mein behandelnder arzt mir bescheinigt, dass ich dort in behandlung bin…also
ein ärztliches attest…über meinen gesundheitszustand
einreiche?

ich denke an die ganzen kosten die auf mich zukommen

welche erfahrungen können sie mir mitteilen

ich danke ihnen, dass sie mir „zugehört“ haben und
würde mich über eine Antrwort von Ihnen freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Christiane

Hallo Christiane,

das ganze scheint sich eher auf der verwaltungsrechtlichen/ „dienstvorschriftlichen“ Ebene der Fahrerlaubnisbehörde abzuspielen, als auf der verkehrsrechtlichen. Das Verkehrsrecht sagt, dass du tauglich zum Führen eines Kfz sein musst und einen Führerschein haben musst um ein führerscheinpflichtiges Kfz zu führen… alles andere steht in den Vorschriften der Fahrerlaubnisbehörde und hat wenig mit Verkehrsrecht zu tun. (also wie man die Tauglichkeit beweist und wann und wo etc.)
Ich kann dir nicht mal sagen ob deine Gutachten noch gilt oder nicht.

Wo ich evtl. was zu sagen könnte ist, dass wenn du momentan in Behandlung bist und Medikamente einnimmst, die sich auf dein Fahrverhalten auswirken könnten (steht im Beipackzettel) vielleicht Probleme bekommen könntest… wahrscheinlich wirken sich die Medikamete nicht aufs Fahrverhalten aus, sonst hättest du ja nicht damals das Gutachten bekommen…

Tut mir leid, dass ich nicht helfen konnte, aber frag einfach nochmal bei der Fahrerlaubnisbehörde nach, die werden dir die beste Antwort geben können.

Grüße
Daniel

Hallo und guten Tag Daniel,

vielen Dank für Deine Ausführungen.

Ich denke ich muss dort nochmal anrufen, aber ich bin
ehrlich und habe da schon Angst vor, weil die Behörde
bzw. der Mitarbeiter mir im letzten Telefonat sagte,
er würde meine Akte erst einsehen bzw. bearbeiten
wenn ihm dieser Antrag auf Fahrerlaubnis den ich bei der
Stadt Einwohnermeldeamt kostet 55,oo Euro,ihm vorliegt.

Diese Behörde…ist damals als ich dieses Wort
„Verzichtserklärung“ benutze hatte…nicht auf meine
späteren Erläuterungen , dass ich mich
in dieser Amtssprache falsch ausgedrückt habe, einge-
gangen…sondern…Sie haben…mich darauf „festgenagelt“:

Na ja, es war mir eine Lehre und nun muss ich mindestens
500,oo Euro bar zur Verfügung haben…bevor ich diesen
erneuten Antrag bei dem Einwohnermeldemat stelle, denn
die , die Fahrerlaubnisbehörde, setzten mir unter
Umständen ganz kurze Fristen…zb. 2 Wochen indenen ich
evtl. ein neues Gutachten beibringen muss…oder sonstige kostenintensive Ausgaben habe.

Ich informiere Dich …wenn es Dich noch interessiert
was diese Behörde alles von mir noch verlangt.

Vielen Dank…nochmals und alles Gute

Gruss
Christiane

…hmmm ja, das mit der Verzichtserklärung - da würde ich nicht so viel Wert drauf legen, weil man dir wahrscheinlich eh den Führerschein weggenommen hätte, es hätte nur etwas länger gedauert und wär vielleicht auch kostenintensiver gewesen.
(das ist nur ne Leihenaussage, aber ich habe hin und wieder mitbekommen wie die Fahrerlaubnisbehörde arbeitet und dass der FS bei ähnlichen Geschichten entzogen wurde- für Gewöhnlich auch zu recht; die wollen ja einen nicht unbedingt ärgern, sondern die Straßen sicherer machen…jaaa und das mit der Bürokratie ist halt weit verbreitet in der BRD, da muss man durch :wink: )

Aber dass du für eine Aufkunft über die Vorgehensweise in derartigen Fällen sofort einen Antrag auf Fahrerlaubnis stellen musst hmmmm kommt mir seltsam vor. Vielleicht solltest du denen mal schreiben und unter Gesichtspunkten deiner finanziellen Situation die Vorgehensweise und deren Kosten erfragen.
Das wäre meiner Meinung nach im Rahmen des Möglichen :smile:

Gruß
Daniel

hallo daniel

danke für deine antwort…

ich habe bei dem sachbearbeiter telefonisch vorgesprochen und er hat mir gesagt, dass er erst dann tätig wird wenn ihm die behördliche mitteileung vorliegt dass ich einen neuantrag auf fahrerlaubnis gestellt habe…

jetzt muss ich erstmal 500,00 euro gespart haben…um den
antrag zu stellen…weil ich insgesamt mit bis zu 500,00 euro rechne was mir der „spaß“ kostet…schon
nicht einfach wenn mir nur 30,00 euro im monat für
„luxus“ bleibt…

ich danke dir…für deine bemühungen
und wenn ich nochmal konkrete fragen
an dich habe melde ich mich gern

gruss
christiane

Hallo Christiane,nach meinen Erkenntnissen ist es besser wenn Du dein Führerschein ganz neu machst.Kommt dir sicher billiger da du ja Fahrpraxis hast.Kleiner Hinweis bin kein experte drin habe aber etwa das selbe problem wegen Führerschein.