Liebe/-r Experte/-in
recht herzlichen Dank, dass Sie sich hier als Ratgeber/Experte betätigen
ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt
Ich bin 48 Jahre und war im Besitz der Fahrerlaubnis
seit meinem 20 Lebensjahr. Im Alter von 30 Jahren bin
ich an einer Psychose erkrankt. Meine Fahrtüchtigkeit
war aber davon nicht betroffen, ich bin umsichtig und
vorschriftsgemäß gefahren…es lagen auch keine Punkte
in Flensburg vor, bis zu dem Jahr 2001 bis 2003…in diesen Jahren litt ich unter Verfolgungswahn und dies
äusserte sich dann auch leider in meinem Erleben und
demgemäß auch in meinem Fahrverhalten. Ich bekam von
2000 bis 2003 mehrer Punkte in Flensburg…dies führte aber
noch nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis…erst als ich damals unter der kranhaften Störung glaubte jemand hätte
an meinen PKW herummanipuliert und die Polizei rief…
folgte durch die Beamten …die diesen Vorgang der Fahr-
erlaubnisbehörde mitgetielt haben…eine Aufforderung
der Fahrerlaubnisbehörde an mich…dort vorzusprechen.
Fakt ist…ich habe zu dem damaligen Zeitpunkt meinen
Führerschein vorübergehend bei der Fahrerlaubnisbehörde
hinterlegen wollen, weil ich mich mit den Kranheitssymptomen dem Strassenverkehr nicht mehr aussetzen wollte…
leider habe ich in dem Schreiben an die Fahrerlaubnisbehörde…im Dschungel dieser
Amtssprache…mit der ich mich nicht auskannte
„Verzichtserklärung“
geschrieben. Die Folge der Führerschein wurde mir nicht
wieder ausgehändigt sondern einbehalten.
Nun gut, im weiteren habe ich dann meinem damaligen Be-
treuer gegenüber den Sachverhalt auch nochmal geschildert
und dieser hat sich auch nochmal an die Fahrerlaubnisbehörde gewandt…aber leider auch ohne Erfolg.
So und jetzt komm ich zu meiner eigentlichen Frage
entschuldigen Sie wenn ich so ausfühlrich bin aber ich möchte Ihnen den Sachverhalt auch richtig darstellen
Es kam so, dass ich von der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt bekommen habe dass ich erneut einen Antrag auf Fahrerlaubnis bei der zuständigen Behörde stellen
sollte, dies tat ich. Die Fahrerlaubnisbehörde hat mich dann aufgefordert ein Gutachten von einem Psychologen
für Verkehrsrecht innerhaln von 2 Wochen beizubringen,
auch dies tat ich…und das Gutachten kostete 250,00 Euro
stammt aus dem Jahre 2005 und war/ist positiv ausgefallen.
Die Fahrerlaubnisbehörde hat mich aber weil ich nicht innerhalb einer 2 Jahresfrist tätig geworden bin, seit
„Entzug“ dazu verpflichtet die Fahrprüfung schriftlich und auch praktisch neu abzulegen.
In den folgenden Jahren seit 2005 bis heute habe ich
aufgrund meiner kleinen Rente das Geld für eine erneute
Führerscheinprüfung aber nicht gehabt und von daher auch keinen Versuch unternommen mich bei einer Fahrschule anzumelden.
Jezt habe ich vor 3 Wochen mich nochmal telefonisch an dei Fahrerlaubnisbehörde gewandt…mit einer allgemeinen
Frage und da teilte mir der Mitarbeiter mit, dass es
die 2 Jahresregeleung nicht mehr gäbe und ich erneut
einen Antrag auf Fahrerlaubnis bei der zuständigen
Behörde stellen solle…der Fall würde dann erneut
bearbeite und entschieden…aber und so meine ich mich
richtig zu erinnern eine erneute Fahrprüfung würde mir nicht wieder angeordnet.
Meine Frage ist nun…ist es so, dass sich diese Fahrerlaubnisbehörde überzeugen muss, dass ich tauglich bin ein Fahrzeug zu führen…indem Sie
mich dann nochmal zum Sehtest, zum Erstehilfekurs schickt
und
wie ist es mit dem Gutachten aus 2005…wo mir der Verkehrsrechtspsychologe bescheinigt hat, dass ich
ohne Auflagen ein Fahrzeug führen kann
wird dies anerkannt…angerechnet
zumal ich in den jahren von 2005 bis heute 2010…in fortlaufender behandlung mich befinde und keine auf-
fälligkeiten…(verfolgungswahn) mehr bestehen…
reicht es da nicht wenn mein behandelnder arzt mir bescheinigt, dass ich dort in behandlung bin…also
ein ärztliches attest…über meinen gesundheitszustand
einreiche?
ich denke an die ganzen kosten die auf mich zukommen
welche erfahrungen können sie mir mitteilen
ich danke ihnen, dass sie mir „zugehört“ haben und
würde mich über eine Antrwort von Ihnen freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Christiane
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