Verkehrsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
bin gestern von der Polizei angerufen worden.Ich sei an
einem Auto mit meinem KFZ in Berührung gekommen.Ich soll
zur Dienststelle kommen und Aussage machen.Soll ich das?
Und wenn,dann was sollte ich sagen bzw. was mich nicht
belasten
würde?Der Beamte sagte,ich sei beim Überholvorgang an
einem KFZ in Kontakt gekommen.Ich am Telefon sagte
nichts,ausser dass ich vorschlage,ich würde in nächster
Zeit vorbeikommen und erst dann etwas dazu sagen.Am
Telefon sage ich nichts.Der Beamte daraufhin.O.K.
Ich selber dazu.Ich überhole wie jeder anderer
Verkehrsteilnehmer ab und zu ein Auto.Genau so an dem
Tag.Ich habe zig Autos überholt,an dem Tag,genau so wie
ich von einigen irgend wo anders überholt worden bin.
Und wenn es wirklich so wäre,ich würde ein Auto mit
meinem beim Überholen berühren und ich merke es,halte ich
sofort an und schau mir die Sache an.Was jedoch nicht der
Fall ist.Andersrum gedreht.Derjenige,welcher bzw. von dem
das Auto „beschädigt“ worden sein sollte,wenn er das
merken würde,sollte er das mit der Lichthupe oder Hupe
signalisieren.Was auch an dem Tag nicht geschah.

Mehr kann ich dazu nicht sagen.Bin Berufspendler und sehe
am Tag einige Überholvorgänge oder auch mache.Was soll
ich dazu noch sagen.

Im Voraus bedanke ich mich für Eure Antworten.

michi

Hallo,

bin gestern von der Polizei angerufen worden.Ich sei an
einem Auto mit meinem KFZ in Berührung gekommen.Ich soll
zur Dienststelle kommen und Aussage machen.Soll ich das?

Schau an Deinem Pkw die Spuren an und überlege, ob Du mir die Wahrheit schreibst.

Und wenn,dann was sollte ich sagen bzw. was mich nicht
belasten
würde?Der Beamte sagte,ich sei beim Überholvorgang an
einem KFZ in Kontakt gekommen.Ich am Telefon sagte
nichts,ausser dass ich vorschlage,ich würde in nächster
Zeit vorbeikommen und erst dann etwas dazu sagen.Am
Telefon sage ich nichts.Der Beamte daraufhin.O.K.

Vollkommen in Ordnung, niemand muß sich selbst belasten. Als Beschuldigter hat man das Recht zu schweigen.

Ich selber dazu.Ich überhole wie jeder anderer
Verkehrsteilnehmer ab und zu ein Auto.Genau so an dem
Tag.Ich habe zig Autos überholt,an dem Tag,genau so wie
ich von einigen irgend wo anders überholt worden bin.

Wo soll das gewesen sein ? Autobahn ?

Und wenn es wirklich so wäre,ich würde ein Auto mit
meinem beim Überholen berühren und ich merke es,halte ich
sofort an und schau mir die Sache an.Was jedoch nicht der
Fall ist.Andersrum gedreht.Derjenige,welcher bzw. von dem
das Auto „beschädigt“ worden sein sollte,wenn er das
merken würde,sollte er das mit der Lichthupe oder Hupe
signalisieren.Was auch an dem Tag nicht geschah.

Muß er nicht.

Mehr kann ich dazu nicht sagen.Bin Berufspendler und sehe
am Tag einige Überholvorgänge oder auch mache.Was soll
ich dazu noch sagen.

Nichts, wenn Du Dich unschuldig fühlst. Bedenke aber, wenn die Polizei Dein Fahrzeug schon vor dem Haus auf Spuren begutachtet hat, Dich erst danach anrief, Du den Kratzer am Spiegel abwischst und dann eine „Unschulds“-Aussage machst, die Unwahrheit sagst und der Richter Dir erst Recht eine reinpfeffert.

Also: Fahrzeug begutachten, is nix dran zu sehen, alles verneinen, und vom Anzeigeerstatter eine Fahrerbeschreibung verlangen und exakte Datum/Zeit-Angaben.

Ist am Spiegel was dran, such Dir einen guten Rechtsanwalt.

MfG

Hallo Michi,
Es macht die Sache nicht besser, wenn du dich nicht meldest. Was nicht heißt, das du dich selber belasten sollst. Es war richtig erst einmal nichts zum angeblichen Unfall zu sagen.
Wenn du zur Polizei gehst höre dir erst einmal an was dir vorgeworfen wird. Und wo und zu welcher Zeit es passiert sein soll, lasse dir ebenfalls sagen was es für ein Auto sein sollte was du berührt haben sollst. Sollten alle Angaben zu dem Tag passen, schaue doch bitte zusammen mit der Polizei ob Beschädigungen an deinem Auto sind die Rückschlüsse auf einen eventuellen Unfall geben. Denn wenn Beschädigungen an dem anderen Auto sind, müssten ja auch welche an deinem Wagen sein. Sollte der Tathergang nicht einwandfrei zu klären sein, muss der Andere dir beweisen, das du den Unfall verursacht hast. Du musst nicht beweisen das du Unschuldig bist.
Eine Sache die ich nicht ganz verstehe.
Wenn du ein anderes Auto überholst, es ist also auch gefahren. Mit welchem Abstand überholst du das Auto, wenn du es dabei eventuell berührst?
Wenn du jetzt geschrieben hättest du hättest eine Anzeige wegen Gefährdung bekommen, würde ich es ja verstehen. Oder hast du beim Parken oder beim Vorbeifahren einen anderen Wagen berührt?

Viel Erfolg
Georg

Hallo mmaickowski39,

Zunächst mal steht hier eine Straftat im Raum, nämlich „unerlaubtes
Entfernen vom Urlaubsort“.
Bevor Du Dich bei der Polizei äußerst, würde ich einen Anwalt zu Rate
ziehen.
Hast Du an Deinem Fahrzeug einen entsprechenden Schaden entdeckt, der zu dem
Unfall passen könnte?
Auf keinen Fall solltest Du zugeben gefahren zu sein. Dein Auto könnte ja
auch jemand anders gefahren haben. In Deutschland kann nur der Fahrer
bestraft werden, das heißt, wenn Du nicht zweifelsfrei als Fahrer
feststehst, kannst Du auch nicht wegen Unfallflucht bestraft werden.
Gute Hilfe findest Du auch in dem Verkehrsrechts-Forum www.verkehrsportal.de

Ich hoffe ein wenig geholfen zu haben

Viele Grüße
Muffy

Man sollte vielleicht gar nicht erst seine Fahrereigenschaft zugeben.
Da es hier allerdings um den Vorwurf einer Straftat handelt, rate ich dringend zum Besuch eines Verkehrsrechtsanwalts, und zwar BEVOR Sie irgendeine Aussage machen.

Hallo Michi,
zu dem Tatvorwurf der Unfallbeteiligung brauchen Sie keine Sie belastende Aussage zu machen. Sie erklären der Polizei gegenüber nur das, was Sie in Ihrem o.a. Schreiben dargelegt haben. Bevor Sie zur Polizei gehen, schauen Sie sich noch einmal genau Ihr Fahrzeug auf Ihnen unbekannte Lack- oder Farbspuren insbesondere an den Ecken und Seitenteilen an.
Zu Ihrer Person (Personalien und Besitz des Fahrzeuges) sind Sie zur Aussage verpflichtet.
Ansonsten muss Ihnen eine Unfallbeteiligung nachgewiesen werden.
Viel Erfolg
Catto

Hallo,
grundsätzlich brauchst Du einer polizeilichen Ladung
nicht folgen; Du musst nur Deine Personalien bei
Anforderung angeben.
Du brauchst also vor der Polizei oder bei der
schriftlichen Anhörung auch zum Vorwurf
keinerlei Angaben machen. Man muss sich nicht selbst
belasten.
Also lass zuerst den Vorwurf auf Dich zukommen. Du
kannst auch angeben, Du könntest Dich an nichts
erinnern, was Dir vorgeworfen wird (erst nach der
schriftlichen Anhörung).
Gibt es keine Zeugen, steht Aussage gegen Aussage und
es muss pro reo entschieden werden - also das Gericht
müsste das Verfahren auf Kosten des Gerichts
niederschlagen.
Gruß
webcruiser
Du musst allerdings damit rechnen, dass es Zeugen gibt.

Liebe/-r Experte/-in,
bin gestern von der Polizei angerufen worden.Ich sei

an

einem Auto mit meinem KFZ in Berührung gekommen.Ich

soll

zur Dienststelle kommen und Aussage machen.Soll ich

das?

Und wenn,dann was sollte ich sagen bzw. was mich nicht
belasten
würde?Der Beamte sagte,ich sei beim Überholvorgang an
einem KFZ in Kontakt gekommen.Ich am Telefon sagte
nichts,ausser dass ich vorschlage,ich würde in

nächster

Zeit vorbeikommen und erst dann etwas dazu sagen.Am
Telefon sage ich nichts.Der Beamte daraufhin.O.K.
Ich selber dazu.Ich überhole wie jeder anderer
Verkehrsteilnehmer ab und zu ein Auto.Genau so an dem
Tag.Ich habe zig Autos überholt,an dem Tag,genau so

wie

ich von einigen irgend wo anders überholt worden bin.
Und wenn es wirklich so wäre,ich würde ein Auto mit
meinem beim Überholen berühren und ich merke es,halte

ich

sofort an und schau mir die Sache an.Was jedoch nicht

der

Fall ist.Andersrum gedreht.Derjenige,welcher bzw. von

dem

das Auto „beschädigt“ worden sein sollte,wenn er das
merken würde,sollte er das mit der Lichthupe oder Hupe
signalisieren.Was auch an dem Tag nicht geschah.

Mehr kann ich dazu nicht sagen.Bin Berufspendler und

sehe

am Tag einige Überholvorgänge oder auch mache.Was soll
ich dazu noch sagen.

Im Voraus bedanke ich mich für Eure Antworten.

michi