Verkehrsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zum Thema Rechtsbeistand, aber mal von Anfang an.

Ich fahre einen Mercedes E320 Sportline BJ94, ein Liebhaberfahrzeug. Es ist also ein schon recht altes Auto, aber inzwischen ist die Sportline-Edition fast ein Sammlerstück. Ich habe lange nach genau diesem Wagen gesucht und er ist in sehr gutem Zustand.
Nun hatte ich einen nicht verschuldeten Auffahrunfall, eine Dame ist mir ins Heck gefahren. Die Stoßstange ist eingedrückt und verbeult und ein hinterer Kotflügel hat etwas abbekommen. Nun war heute ein Sachverständiger im Auftrag der gegnerischen Versicherung hier und hat den Schaden begutachtet. Er hat noch keine endgültigen Zahlen genannt, aber er ist der Meinung das eine Reparatur sich wohl nicht lohnen würde da der Wagen auf Grund des Alters nur noch sehr wenig wert sei. Sammlerstück und Liebhaberfahrzeug waren für ihn leider uninteressantes Vokabular.
Ich befürchte das es in diesem Fall für mich schwierig wird allein zu meinem Recht zu kommen.
Nun meine Frage : Habe ich Anspruch auf Rechtsberatung zu Lasten der gegnerischen Versicherung ? Kann ich also für den Fall das es zu keiner Einigung mit der Versicherung kommt einen Anwalt einschalten ohne befürchten zu müssen auf den Anwaltskosten sitzen zu bleiben ?

Vielen Dank im Voraus

Christian

hallo Christian,
das hat zwar nicht ganz was mit der StVO zut tun aber ich kann dir den Hinweis geben, dass du dich nicht selbst mit der „Schadensregulierung“ rumschlagen musst, die gegnerische Versicherung übernimmt für gewöhnlich die Anwaltskosten.
Ich habe in der Vergangenheit zwei o. drei mal Verkehrsunfälle mitgemacht, die ich nicht verursacht habe und die Angelegenheit (auch ohne jegliche Unstimmigkeiten) durch meinen Anwalt vertreten lassen.
Das wurde brav von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Wenn du es genau wissen willst, dann rufe doch mal deine Versicherung an- die wissen es ganz bestimmt :wink:!

Ich hoffe ich konnte dir mit dem Beitreg etwas weiterhelfen.

Grüße
Daniel

Hallo!
Ich meine ein Anwalt ist in dem Fall der zweite Schritt, zunächst sollte ein Sachverständiger in deinem (oder der Werkstatt) Auftrag deinen Wagen begutachten. Mit Augenmerk auf den guten Zustand sollte dann der ermittelte Restwert des Fahrzeugs die Reperaturkosten übersteigen.
Anhand dieses Gutachtens beantragst Du die Übernahme der Reparaturkosten bei der gegnerischen Versicherung - die wird sich evtl. querstellen und auf ihr eigenes Gutachten verweisen und wohl nur den Restwert des Fahrzeugs ersetzen wollen, richtig?

Jetzt erst kommt ein Anwalt ins Spiel. Diese kosten könnten im Fall einer Einigung im Zuge einer Klage evtl. geteilt werden, aber dass eine Chance besteht, die Kosten vollständig abzuwälzen bezweifle ich.

Schade, dass wohl keine Rechtschutzversicherung besteht?! Wie siehts denn wenigstens mit einer kostenlosen Beratung durch einen Automobilclub aus?!

Vielleicht kann die Situation schon durch ein positives Gutachten in Verbindung mit einer gut formulierten Aufforderung bestmöglich geklärt werden.

Existiert schon ein Gutachten,welches deinen Vorstellungen der Kosten und Fahrzeugwerte nahekommt?

MfG,

BB

Hallo Christian,

zunächst einmal Glückwunsch zu diesem schönen Fahrzeug - da tut mir das doppelt Leid. :wink:

Zu Deiner Frage: Das Recht, hier einen Anwalt hinzuzuziehen hast Du natürlich - jedoch nicht auf Kosten des „Gegners“. Auch gibt es hier kein „gewinnen“ oder „verlieren“. Das passiert nur dann, wenn Du ein Gegen-Gutachten erstellen lässt, die Versicherung nicht nach diesem Gutachten bezahlen will und Du dann vor Gerivht versuchst die Abrechnung über das Gutachten Deiner Wahl durchzusetzen.
Im Endeffekt wird Dir aber auch das leider nicht helfen, denn ich kenne das Problem - ich fahre selbst eine E-Klasse „aus dieser Zeit“ und die kann mir selbst noch so viel Wert sein - wirtschaftlich ist Sie schneller ein Totalschaden, als ich gucken kann :wink:

Du kannst also einen Anwalt beauftragen, sich mit der Versicherung auseinander zu setzen, jedoch solltest Du vorher in das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) schauen, was da auf Dich zu kommt. Du wirst den Zeitwert / Restwert ersetzt bekommen - mehr leider nicht. Das ist leider normal.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Gruß von
Christian Wiesbrock

Hallo Christian,

wenn die Schuldfrage so eindeutig ist, wie beschrieben, und es sich nicht nur um einen Bagetellschaden handelt, hast Du natürlich das Recht, einen Anwalt nicht nur zur Rechtsberatung in Ansprucht zu nehmen, sondern mit der Abwicklung der Angelegenheit zu beauftragen. Den Anwalt muss die gegnerische Versicherung bezahlen. Im Übrigen kannst Du den Gutachter selbst wählen, Du musst nicht den („parteiischen“) Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren. Was in diesem Zusammenhang möglicherweise noch von Bedeutung sein könnte ist die „130%-Regel“. Hier mal als Zitat eingefügt (es geht um ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2003, ob das so noch aktuell ist, weiß ich nicht, recherchier mal in Netz):

Gericht: Reparatur darf teurer als Restwert sein.
Die Reparatur eines bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeugs darf 30 Prozent über seinem Wiederbeschaffungswert liegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt hervor.
Im entschiedenen Fall betrug der Wert des Autos zum Unfallzeitpunkt 5.200 Euro, die Reparatur sollte jedoch 7.200 Euro kosten. Zu viel, wie die Versicherung des Unfallgegners meinte, die auf Totalschadenbasis 5.215 Euro überwies. Doch der vom Betroffenen hinzugezogene Fachhändler sah sich in der Lage, den Wagen fachgerecht für 6.265 Euro zu reparieren. Unter Berufung darauf, dieser Betrag liege unter 130 Prozent, verlangte der Geschädigte diesen Betrag und bekam in zwei Instanzen Recht.
Letztlich komme es darauf an, wie viel die sach- und fachgerechte Reparatur tatsächlich gekostet habe, so die Richter. Soweit es sich also nicht bloß um eine Billig- oder Not-Reparatur handelt, ist bei Einhaltung der 130 Prozent-Grenze voller Schadenersatz zu leisten. Dass im konkreten Fall eine fachgerechte Reparatur vorlag, hat der vom Gericht hinzugezogene Sachverständige bestätigt. Versicherungen kommen also nicht immer mit dem billigeren Totalschaden davon (OLG Frankfurt, 15 U 123/01, DAR 2003, 68/BGH, NJW 1999, 500). (mid)
Zitat Ende.

Alles natürlich ohne Gewähr, keine Rechtsberatung und keine Garantie für inhaltliche Richtigkeit. Viel Erfolg!

Grüße
Thomas

Hallo Christian,
zunächst einmal Glückwunsch zu dem Auto! Grundsätzlich muss man sagen, dass es von Vorteil gewesen wäre, wenn die ein Wertgutachten vorlegen könntest. Es gibt mehrere Dinge die ich tun würde: 1. Mit meiner eigenen Versicherung sprechen, um zu erfahren, wo die mein Auto ansiedeln 2. Du musst dich nicht mit dem Gutachter des Gegners abfinden. Du hast das Recht dir einen eigenen zu suchen. Anwatskosten sind immer so ein Problem. Ein erstes Gespräch beim Anwalt kostet i. d. Regel 50,- Euro. Die solltest du dir gönnen. Danach kannst du immer noch abwägen.

Gruß Jörg

Hallo Christian,

ich bin kein Fachmann für Privatrecht sondern befasse mich mit Verkehrsrecht. Deine Frage zielt aber mehr auf die Schadenersatzfrage ab, was ausschließlich Haftungsrecht ist.
Aus meiner eigenen Erfahrung (Unfall) kann ich sagen, dass ich damals das Recht hatte, mir einen eigenen Sachverständigen zu suchen. Und zwar habe ich der gegnerischen Versicherung mitgeteilt, dass ich diesen beauftragen würde und bat in diesem Zusammenhang um Zusage der Kostenübernahme. Diese erfolgte zum Glück auch sofort. In deinem Fall ist es möglich, dass die Versicherung aus dieser Pflicht heraus überlegt, ob sie das Risiko eines erneuten Gutachten eingeht, da die Kosten hierfür enorm hoch sind. (Kostete vor 10 Jahren etwa 12oo €) Insofern kann es bei Anfrage durchaus dazu kommen, dass die Versicherung entweder den Schaden sofort begleicht - aber zumindest den Sachverständigen bezahlt. Eine Rechtsschutzversicherung wäre in diesem Fall das Allerbeste. Die übernimmt diese Kosten auf jeden Fall. Aber davon war nicht die Rede; insofern besteht vermutlich keine.
M.f.G. Ralf

Es tut mir leid, ich habe mich schon ewig nicht mehr bei WWW eingeloggt und mein Emailaccount ist so voller Spam dass ich die Anfrage nicht gesehen hatte. Tut mir leid. Ist ja schon ewig her aber wenn die Frage noch offen ist antworte ich gerne darauf.

Freundliche Gruesse,

Ellen