Verkehrsrecht

Hallo Steffen,
vielen Dank für die ausführliche Info.
Die von mir eingangs angegebenen Meterabstände waren in unseren hier vor Ort geführten Diskussionen zum Thema Parken im Zusammenhang mit Kreuzungen mit Fussgängerfurt und LZA genannt worden, sie kanem mir auch nicht bekannt vor.
Der Begriff Kreuzung ist in dem diskutierten Fall nicht so ganz korrekt von mir genannt worden, da es sich bei unserem Thema um eine Fussgängefurt mit angrenzender Fahrwegfurt, LZA und Haltlinien über eine vierspurige Strasse, getrennt durch einen breiten, befestigten Mittelstreifen, handelt. In einer Fahrtrichtung mündet hinter der Ampel und den beiden Furten eine Strasse. Von ihr aus ist in Linksabbiegerrichtung der Mittelstreifen unterbrochen und man trifft beim Linksabbiegen dort auf die Anlage. Leider kann ich kein Photo hochladen, ich hoffe, diese Beschreibung lässt eine Vorstellung zu. M.E. kann man auf der Seite, auf der keine Einmündung ist, also keine Definition einer Kreuzung zutrifft,
hinter der Haltlinie parken, wenn die LZA nicht verdeckt wird, in Gegenrichtung muss man so hinter der Haltlinie parken, dass die 5 m bis zum Schnittpunkt der Fahrbahnkanten eingehalten werden. Würdest Du dem so zustimmen?
Danke für einen kurzen Kommentar und LG,
Strassenfloh.

Sehr geehrter Herr Gebauer,
ich habe noch eine weitere Frage an Sie als Spezialisten, um für unsere Diskussion vor Ort Klarheit zu bekommen:
Habe ich Sie richtig verstanden, dass beim Parken vor Kreuzungen mit LZA grundsätzlich ein Abstand von 10 m einzuhalten ist? Ist das irgendwo in der StVO fixiert, wo ich es noch nicht gefunden habe?
Folgender aufgeführter § der StVO schränkt ein, dass man den Abstand von mindestens 10 m nur dann einzuhalten hat, wenn man andernfalls das LZA verdecken würde:
§37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
(1) Lichtzeichen gehen Vorrangregeln, vorrangregelnden Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen vor. Fahrzeugführer dürfen bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.
Danke für Ihre weitere Unterstützung und viele Grüsse,
Strassenfloh

Ganz herzlichen Dank und eine schöne Woche!

Hallo,

meines Erachtens sind die 5m vor der LZA maßgeblich.

MfG

Bensmann

Vielen Dank.
Ich habe inzwischen aus vielen Kommentaren gelernt, dass Folgendes gilt:
§37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
(1) Lichtzeichen gehen Vorrangregeln, vorrangregelnden Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen vor. Fahrzeugführer dürfen bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.
Die 5-Meter-Regelung kommt aus dem Kreuzungs-/Einmündungsbereich:
§ 12 (3) StVO: Das Parken ist unzulässig
Im diskutierten Fall handelt es sich nicht um einen Kreuzungs-/Einmündungsbereich.
Für uns heisst das, dass man, wenn man die Sicht nicht behindert, nicht den Mindestabstand von 10 m zur LZA einhalten muss, auch nicht von 5 m, da kein Kreuzungs-/Einmündungsbereich, sondern hinter der Haltlinie parken darf.
Sehen Sie dies anders?
LG,
Strassenfloh

Hallo Strassenfloh.

Ja, würde ich schon so sagen. Natürlich nur, solange keine anderen Regelungen zum Halten/Parken tangiert sind (Restfahrbahnbreite, Verkehrszeichen, Schachtdeckel… da gibt´s ja vieles).
Grüße, Steffen

Fein. Andere Vorschriften treffen nicht zu.
LG,
Strassenfloh

Hallo,
eine solche Konstallation habe ich noch nicht gesehn, dass eine Fußgängerfurt eine Ampel. Ich denke es gibt keine abschließende gesetzliche Bestimmung (vermute, dass erst ein Richter im Bedarfsfall eine Entscheidung trifft)gibt. Ich würde den Abstand zur Haltlinie nehmen, da er von der Ampel entfernt ist und somit in der Regel dann auch schon die 5m von der Ampel impliziert.

Gruß Jörg F.

Vielen Dank, jeder Kommentar ist hilfreich.
Vielleicht interesssieren Sie sich Ihrerseits ja auch für die vielen anderen im Blog. Ich hatte da wohl ein Thema angesprochen, das viele für diskussionswürdig erachteten.
VG,
Strassenfloh

Hallo Straßenfloh,

die von mir angesprochenen 5m resultieren aus der Rechtspre chung (siehe Jagusch unter Stichwort Fußgängerfurt/Fußgängerüberweg).

MfG
Bensmann