ich bin auf der Tangente 67, einer Autobahnüberfahrt von einer auf eine andere Autobahn geblitzt worden mit 31 km/h zu viel. Nun habe ich vom zuständigen Regierungspräsidium einen Zeugenfragebogen bekommen. Darin heißt es „Geschwindigkeitsübertretung INNWERHALB geschlossener Ortschaften“. Das liegt aber meines Erachtens nicht vor. An der Autobahnüberfahrt befindet sich lediglich eine Autobahnmeisterei. Wie reagiere ich am besten. Kann man da diskutieren? Besser schriftlich oder telefonisch? Vielen Dank schon mal im Vorraus für Euren Rat!
Heyho,
interessante Fragestellung.
Normalerweise würde ich sagen, hast du Recht, aber es gibt tatsächlich auch Autobahnen die innerhalb geschlossener Ortschaften liegen. Dies muss dann natürlich auch i-wie gekennzeichnet werden. Am besten ist es wahrscheinlich, wenn du dich wirklich nochmal da meldest (egal ob per Telefon oder Post) und das ganze aufklärst.
Solltest du richtig liegen, wirst du wahrscheinlich einen neuen Bogen kriegen (du meinst sicher eine „Anhörung eines Betroffenen“ oder?), wenn du falsch liegst dann ist der Lappen allerdings wohl für einen Monat weg!
Hoffe ich konnte dir weiterhelfen!!!
mfG
JJ
wenn Du die Autobahn verlässt befindest Du Dich meist innerhalb geschlossener Oertschaften. Eine Autobahnmeisterei gehört immer zu einem Ort.
Fahr die Strecke nochmal ab. Siehst Du beim Verlassen der Autobahn ein Ortseingangsschild hast Du verloren.
Siehst Du keins, mach Dir etwas mehr Hoffnung.
Telefonisch geht garnicht.
ausserhalb oder innerhalb geschlossener Ortschaften entscheidet das Ortsschild. Durchaus kann eine Autobahn auch innerhalb geschlossener Ortschaften liegen. Wie das in ihrem Fall aussieht kann ich natürlich nicht beurteilen. Sollte es sich um einen Fehler der Bussgeldstelle handeln, dann gilt es natürlich Widerspruch einzulegen. Zunächst einmal ist es aber ein Zeugenfragebogen, der zumindest mit Personalien ausgefüllt zurückgeschickt werden sollte. Innerhalb geschlossener Ortschaften gelten andere Regelsätze (es ist teurer, ausserdem droht ab 31 km/h Fahrverbot).
Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.
mfg,
Daniel