Verkehrsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin auf der Tangente 67, einer Autobahnüberfahrt von einer auf eine andere Autobahn geblitzt worden mit 31 km/h zu viel. Nun habe ich vom zuständigen Regierungspräsidium einen Zeugenfragebogen bekommen. Darin heißt es „Geschwindigkeitsübertretung INNWERHALB geschlossener Ortschaften“. Das liegt aber meines Erachtens nicht vor. An der Autobahnüberfahrt befindet sich lediglich eine Autobahnmeisterei. Wie reagiere ich am besten. Fülle ich diesen Zeugenfragebogen überhaupt aus, oder ist das nicht ratsam?

Vielen Dank im Vorraus und liebe Grüße,

Julia

Hallo Julia !

Die Frage, ob diese Stelle innerhalb oder außerhalb „geschlossener Ortschaften“ ist, entscheidet sich ausschließlich über die Schilder „Ortsanfang“ bzw. „Ortsende“. In Berlin gibt es auch innerörtliche Autobahnen.
In dem konkreten Fall ist das sehr wichtig, weil es innerorts ein Fahrverbot von einem Monat gäbe, außerorts nicht.

Die Verschickung eines Zeugenbefragungsbogens deutet darauf hin, dass die Behörde der Meinung ist, der Angeschriebene wäre selber nicht gefahren.

Wird der Fahrer (innerhalb von drei Monaten) nicht ermittelt, z.B. weil der Halter nicht auf Anschreiben reagiert oder sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht beruft, wird auch niemand bestraft. Allerdings ist die Gefahr einer Fahrtenbuchauflage recht hoch. Dabei muss dann jede Mini-Fahrt z.B. für ein Jahr umfangreich ins Fahrtenbuch eingetragen werden. Gebühren kostet das auch, maximal 93,50 Euro. Im ungünstigsten Fall gilt die Fahrtenbuchauflage für alle auf den Halter gemeldeten Fahrzeuge.

Es ist sehr gut möglich, dass Polizisten vorbei schauen und eventuell auch die Nachbarn befragen.

Viele Grüße

Andreas

Vielen Dank!
Lieber Andreas,

vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Julia