Verkehrsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
beim rückw.einparken in eine recht enge Lücke bin ich extra ausgestiegen und habe den Abstand zum hinteren und vorderen KFZ begutachtet - habe dann eingeparkt ohne daß ich etwas berührt habe. Plötzlich tauchten 1 Mann und 2 Frauen wie aus dem Nichts auf (ausländische Bürger, die kaum Deutsch sprachen) und gestikulierten und die eine Frau konnte etwas Deutsch und wollte, dass wir die Polizei rufen, ich hätte die Stoßstange beschädigt. Der Mann telefonierte ohne Pause in einer slawischen Sprache. Ich rief dann selbst die Polizei, denn ich hatte den Eindruck, dass ich hier betrogen werden soll. Es kam mir vor, als würden die Leute nur auf eine einzelne Peron warten.
2 Polizisten nahmen den sog. Unfall auf - ich bestritt, die ohnehin mit div. Kratzern versehene Stoßstange berührt zu haben. Der Polizist hat gemessen und sagte dann, der Kratzer könne von mir sein.
Ich fragete, was ich daraus entnehmen solle, er könne also ebensogut nicht von mir sein.
Es handelte sich bei dem gegn. KFZ um einen Firmenwagen, den die eine Frau fahren dürfe.
Habe sofort meiner Vers. diesen Unfall angezeigt. Der Gegner hat sich nicht gemeldet (10 Tage her).
Heute bekomme ich Ordnungsstrafe 30 EURO.
Soll ich zahlen oder gebe ich damit meine Schuld zu? Wenn ich einen RA einschalte kostet das hinterher sicher viel mehr. Evtl. meldet sich der Unfallgegner gar nicht, da lt. Aussage der Polizisten es sich um eine absolute Lapalie handeln würde - übrigens an meinem KFZ ist nichts.
Danke im voraus für Rat und Hilfe.
Gruss Anasti

Hallo,

ich würde die 30 Euro nicht bezahlen. Die Polizei muss Ihnen beweisen, dass Sie die Stoßstange beschädigt haben. Denn selbst wenn Sie das Fahrzeug berührt haben, heißt das ja noch nicht, dass dadurch der Kratzer zustande kam.
Ich würde mit dem Dienststellenleiter der beiden Polizisten sprechen und um Einstellung des Verfahrens (ist ja nur eine Verwarnung) bitten.

MfG

M. Stephan

Hallo Verunfallter,

tut mir echt leid der Fall. Ist mir im Übrigen genau in dieser Art passiert und aus beruflicher Praxis kenne ich dieses Verfahren um die Versicherung abzuzocken.
Sofern also deine Angaben stimmen würde ich der Owi-Anzeige der Polizei widersprechen. Die Begründung würde ich so formulieren, wie deine Anfrage an mich.

Weiterhin würde ich der Versicherung sofort mitteilen, dass sie den Schaden nicht zahlen soll, da es sich um einen fingierten Unfall handelt. Begründung dazu genau wie gegenüber der Polizei. Sofern die Versicherung dennoch irgendwelche Beträge überweisen sollte, diesem ggf. nochmals widersprechen, da ja hierdurch der Schadensfreiheitsrabatt verloren geht. Insofern darf die Versicherung nicht gegen die Interessen ihrer eigenen Versicherten handeln; nämlich um deren Kosten gering zu halten. All zu oft aber zahlen die Versicherungen gern sofort um den Versicherten hinterher hochzustufen. ICh selbst bin bei der HUK Kfz-Haftpflicht- als auch Rechtsschutzversichert. Ich klagte über diesen Rechtsschutz gegen dieselbe Versicherung. (Das geht hervorragend und sorgt dafür, dass schnell eine Lösung herbeigeführt wird) In meinem Fall stufte man mich nicht hoch. Da man dem Gegner den Schaden bezahlte, obwohl ich glaubhaft versicherte, nicht am Unfall beteiligt gewesen zu sein bzw. keinen Schaden am anderen Fahrzeug verursacht zu haben, konnte mich die Versicherung nicht höher stufen; nämlich weil sie zuvor die Info bekam, dass es sich bei dem vermeintlich Geschädigten um einen Versicherungsbetrüger handelt.

Ein Zahlen des Bußgeldes wird u.U. als Schuldeingeständnis gewertet. Muss aber nicht. Aber niemand weiß, wie später ein Gericht das entscheidet. Insofern würde ich immer, wenn es tatsächlich so ist, den Schaden abstreiten. Die Verkehrsunfallbereitschaft muss dann im Zweifel fotomäßig bescheinigen, dass der Unfallschaden tatsächlich von deinem Auto herrührt. Das wird bei Bagatellschäden aber regelmäßig nicht gemacht da das Verfahren sehr aufwendig ist und außer Verhältnis zum Schaden selbst steht. Wenn eine Stoßstange schon vorher Schäden oder Kratzer aufwies, werden die Polizeibeamten die vor Ort waren, den Sachverhalt entsprechend aufgenommen haben. Damit wird letztlich das Verfahren eingestellt, es sei denn es wären genau dieselben Lackspuren von deinem Fahrzeug auf der Stoßstange des Anderen zu sehen. Das würde die Sachlage eindeutig klären. So war es aber nach deiner Auskunft nicht. Dafür spricht auch, dass an deinem Fahrzeug kein Schaden zu sehen ist.
Bei unseren Mitmenschen mit Integrationshintergrund (Ausländern) ist es oft üblich, dass plötzlich Zeugen zur Verfügung stehen, die vorher nicht da waren; es handelt sich dabei um so genannte „Brüder“ (oder Schwestern) Sofern diese dann bei Gericht aussagen müssen, sind sie oft verunsichert wenn sie auf ihre Wahrheitspflicht hingewiesen werden. Sofern diese Personen tatsächlich zum Zeitpunkt des Unfalles nicht anwesend waren, dies unbedingt der Polizei in der Gegenäußerung schildern da es für eine bestimmte Vorgehensweise des „Täters“ spricht. Eventuell ist diese Person für derartige Vorgehensweisen auch bereits aktenkundig bekannt.

Hoffe dir geholfen haben zu werden. (oder so ähnlich:smile: )

Hallo Anasti,
zuallererst gilt: Widerspruch einlegen. Sofort und mit deutlichem Hinweis darauf, dass dir diese zur Last gelegte „Ordnungswidrigkeit“ doch eindeutig bewiesen werden möge. Zum Nachdruck legst du aktuelle Fotos der hinteren Stossstange bei und machst den Hinweis, dass sich die Herrschaften des Ordnungsamtes gerne jederzeit vor Ort von der unversehrten hinteren Stoßstange deines Fahrzeuges überzeugen dürfen. Wenn sie es genau wissen wollen, können sie sogar einen KfZ-Sachverständigen erscheinen lassen, der ohne weiteres festellen wird, dass die Stoßstange deines Fahrzeuges nach dem angeblichen Unfall nicht erneuert wurde (solche Mutmassungen kaffeetrinkender Schreibtischritter sind nicht auszuschließen). Nach dem Widerspruch die Antwort der Behörde abwarten.
Da du die Polizei selber gerufen hast, können die Polizisten unmöglich eine Kollision gesehen haben, da sie zum Zeitpunkt derselbigen an einem anderen Ort waren. Somit handelt es sich um eine Behauptung ohne die geringste Beweiskraft. Wenn jeder wegen Behauptungen und Mutmassungen bestraft werden könnte, würde kein Mensch mehr frei in Deutschland rumlaufen. Daher, da im Zweifel für den Angeklagten entschieden werden muss, sehe ich bei deinem begründeten Widerspruch die große Aussicht darauf, dass die Anklage fallengelassen wird.
Sollte die Behörde sich blöd stellen, solltest du unter Vorbehalt zahlen, aber weitere Schritte einleiten.
Meine Denkweise würde sogar mit der Idee spielen, die Polizisten wegen Verleumdung anzuzeigen. Du fragst dich jetzt vielleicht, wieso:
Bei der angeblichen Kollision hätte auch mein Fahrzeug entsprechende Spuren abbekommen. Obwohl eindeutig keinerlei Spuren nachweisbar sind, bezichtigt man mich der Lüge. Mir wird Fehlverhalten unterstellt, welches ich nie begangen habe. Meine Befähigung zur sicheren Fahrzeugführung wird angezweifelt…mir würden da noch viele Gründe einfallen :smiley:
Aber back to Topic. Bei Zahlungsverweigerung nach erfolglosem Widerspruch drohen weitere rechtliche Konsequenzen. Mit dem Hinweis, am besten noch sogar im Verwendungszweck der Überweisung, dass die Zahlung „unter Vorbehalt“ geleistet wurde, bekundest du damit nochmal deutlich, dass du den Vorwurf bestreitest. Und das lässt weitere (nötige) Rechtsmittel deinerseits zu.
Viel Erfolg

Wenn du dir sicher bist, dass es zu keinem Zusammenstoß kam, würde ich in jedem Fall einen Widerspruch einlegen…Dort kannst du reinschreiben, dass sich dein Unfallgegner noch nicht mal bei deiner Versicherung gemeldet hat. Die einzige Frage ist, ob du die Ordnungswidrigkeit vor Ort zugegeben hast oder dort schon gesagtt hast, dass du nicht einverstanden bist. Wenn du vor Ort damit einverstanden warst, wird es viell bisschen schwieriger jetzt Widerspruch einzulegen, aber ich würde es in jedem Fall versuchen…Du musst ja nicht gleich einen Anwalt einschalten…

1.)Gesetzestext: Sie stießen beim ein/ausparken gegen ein stehendes Fahrzeug und verursachten Sachschaden.
2.) Jeder Bürder ist gut beraten, wenn er eine Rechtschutzvers. sein eigen nennt. (Aus Schaden wird man klug)
3.) Unfallaufnahme durch dei Polizei erfolgte.
4.) An ihrem Kfz ist also kein Schaden ersichtlich.
wenn also die Anstoßstelle ausgemessen wurde, muß man also an beiden Fahrzeugen Beschädigungen (auch wenn sie noch so klein sind) sehen.
5.) Sollten Sie den Verdacht haben, dass es sich um so genannte Autobumser handelt, welche nur Kohle machen wollen, dann teilen Sie ihren Verdacht ihrer Versicherung mit. Mit dem Zahlen der 30 Euro erkennen sie den Tatvorwurf an. Das polizeiliche hat allerdings nichts mit dem Versicherungsrechtlichen zu tun.
6.) Ich hoffe sie haben Fotos von der Situation b.z.w. von den Beschädigungen der Fahrzeuge gemacht. Dies ist für die Beweisführung sehr wichtig.
Alles in allem würde Ich sagen, 30,-€ sind nicht viel, im Verhältnis zu einem aufwendigen Gerichtsprozess.
Ich empfehle Ihnen das pro und kontra gegeneinander aufzuwiegen und danach ihre Schlußfolgerung zu ziehen. Vielleicht haben sie auch die chance eine kostenlose Rechtsauskunft bei einem Anwalt für Verkehrsrecht zu erlangen. -lassen sie ihren Charm spielen-
viel Glück…

Liebe Anastasia,
ich würde auf jeden Fall Einspruch dagegen erheben und darauf hinweisen, das kein Parkunfall vorlag. Sollte es zu einer Verhandlung kommen was ich nicht glaube, können Sie immer noch bezahlen. Ihnen ensteht hierdurch kein Nachteil. Die Aufnahme des Vorfalles durch die Polizei hatt nichts zu sagen, auch darf diese keine Einschätzung oder Rechtsbelehrung über Schuld und soweiter machen. Würde Ihnen emfehlen mehrere Bilder Ihrer Stoßstange zu machen, damit klar erkentlich ist das kein Schaden vorliegt. Sie könnten auch ihre Werkstatt drüber schauen lassen.Das ganz richt sehr nach Betrug.
Gruß und schönen Tag
K-H M

Vielen Dank für Ihre Hilfe. 5 Sterne. Gruss Anasti

Herzlichen Dank - Antwort hat mir geholfen.
Gruss Anasti

Vielen Dank für die konstruktive Hilfe. Werde so vorgehen. Gruss Anasti

Tausend Dank für die schnelle und gute Antwort.
Gruss Anasti

Ganz lieben Dank. Ihre Antwort hat mir sehr geholfen.
Gruss Nasti

Hallo Anasti,

sorry für die späte Antwort, doch ich war im Urlaub.

Eine echt verzwickte Angelegenheit.
So, wie Sie den Hergang schildern, war es schon mal gut, die Polizei zu informieren, auch wenn momentan 30 Euro Verwarngeld im Raum stehen.
Es ist schon vorstellbar, dass hier ein Unfall fingiert werden sollte, damit der Schaden durch Sie beglichen wird. (wahrscheinlich mit dem Vorschlag: „Geben Sie uns 100 Euro für die Lackierung und wir vergessen den Fall!“)
Die Aussage: ´Der Polizist hat gemessen und …´ bedeutet eigentlich, dass an Ihrem Fahrzeug eine Anstoßstelle zu sehen sein muss. Denn die Verursachung eines Kratzers erfordert ja die Berührung mit Ihrem Fahrzeug, welches dann auch einen Schaden (wenn auch ganz gering) haben muss. Und genau diese beiden Schadenspunkte (Gegner-Fzg. und Ihr Fzg.) müssen in der Höhe übereinstimmen, damit überhaupt gesagt werden kann (darf), dass Sie es gewesen sein können.
Wenn denn dem so ist, dass an Ihrem Pkw kein Schaden ist, dann würde ich die 30 Euro auch nicht bezahlen und gegen die aufnehmenden Beamten eine Fachaufsichtsbeschwerde einreichen. Dies machen Sie schriftlich an den Leiter des Polizeireviers der Beamten oder an den Leiter der Direktion bzw. Inspektion (übergeordnete Stelle des Reviers).

Wenn es sich um eine Lapalie handelt (Aussage der Beamten), so wäre doch zu prüfen, ob überhaupt ein Unfall vorliegt. Ist die Stoßstange des Unfallgegners schon so zerkratzt, dass diese durch neue Kratzer nicht noch mehr beschädigt werden kann, dann ist es fraglich, ob überhaupt eine Schadenshöhe von 25 Euro erreicht wurde. Dies ist nämlich die Voraussetzung, dass ein Unfall vorliegt und dieser mit Verwarngeld geahndet werden kann.

Kurz um: wenn Sie zahlen (30,- €), dann geben Sie die Verursachung im verkehrsrechtlichen Sinne zu. Darauf wird sich auch die gegnerische Versicherung berufen.

Sollten Sie daher mit dem Gedanken spielen, einen Anwalt einzuschalten, dann äußern oder schreiben Sie gar nichts an irgendwelche Versicherungen oder Behörden und sprechen Sie erst alles mit Ihrem Anwalt ab.

Ich wünsche Ihnen viel Glück.

MfG

Hallo René,
vielen Dank für Ihre Antwort. Nett, dass Sie mir noch einmal alles genau erklärt haben.
Mein Ärger am 28.08. hatte mich zu der Fragestellung hier veranlaßt. Da eine gute Sportkameradin Anwältin ist, wollte sie natürlich den Fall gleich übernehmen aber ich kenne ihre Preise und wollte erstmal abwarten.
Bis heute hat sich der sog. Unfallgegner bei meiner Versicherung nicht gemeldet und da wird auch nichts mehr kommen.
Mein Auftreten war schon mehr als selbstbewußt und ich habe auch klar zum Ausdruck gebracht, dass hier ein Verfahren mit Gutachter etc. kommt. Fahrerin durfte ja wohl vom sog. Firmenwagen auch nur die Frau sein , es ist aber der Mann gefahren.
Die 30 € Ordnungsgeld habe ich bezahlt ohne Anerkennung jeder Schuld, nachdem mir dies von der Polizei so gesagt wurde. Die buche ich unter Ulk ab.
Sollte allerdings doch noch eine Forderung bei meiner Vers. angemeldet werden, dann schlage ich zurück.

Nochmal vielen Dank und schönen Tag noch
Gruss Anasti