Hallo
mir ist gestern was schlimmes passiert. Ich hatte etwas getrunken und habe meinen Bekannten mein Auto fahren lassen. Wir wurden angehalten und da stellte sich heraus dass er keinen Führerschein hat und 0,5 Promille. Ich hatte keine Ahnung dass er ohne Fahrerlaubnis gefahren ist und war in gutem Glauben dass er einen hätte. Ebenso stellte sich heraus dass er Amphitimane ca 10 Stunden vorher nahm. Das wußte ich ebenfalls nicht. Jetzt bin ich ziemlich fertig weil ich nicht weiß was auf mich zukommt. Ich benötige den Führerschein auf jeden Fall beruflich da ich sonst meinen Job verliere. Kann mir jemand einen Rat geben was ich hier machen kann bzw. wie es jetzt weiter geht. Die Polizei konnte mir hierzu keine Angaben machen.
Hallo!
Ganz kurz: Schau §21 StVG (Absatz 2), das ist dein Problem.
Gute Nachricht: Um deinen Führerschein brauchst Du Dir wohl also keine Sorgen machen. Du solltest Dir aber auf jeden Fall einen guten Anwalt suchen, da ja doch eine spürbare Geldstrafe zu erwarten ist.
Alles weitere solltest Du sowieso mit diesem besprechen.
Grüße und viel Glück!
BB
Hallo,
das ist wirklich schlecht. Es steht halt ganz klar im Gesetz (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 Straßenverkehrsgesetz, StVG), dass der Halter mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder Geldstrafe bestraft wird, wenn er es zulässt, dass eine Person ohne Führerschein das Fahrzeug führt. Da Du sagst, dass Du es nicht wußtest, wäre das fahrlässig (§ 21 Abs. 2 Nr.1 StVG), und die Strafe ginge bis sechs Monate Haft oder Geldstrafe. Du hättest ihn als Halter und somit verantwortlicher Fragen müssen und ggf. auch den Führerschein vorzeigen lassen.
Wenn Du noch nie mit Verkehrsdelikten zu tun hattest, dürfte es auf eine Geldstrafe hinauslaufen, 7 Punkte in Flensburg (gibt es bei jeder Verkehrsstraftat) und Fahrverbot je nach Urteil des Richters.
Da kann ich Dir keine Prognose geben wie lange das sein wird. Wenn man den Führerschein beruflich braucht, gibt es manchmal die Möglichkeit, eine höhere Geldstrafe zu zahlen und das Fahrverbot geringer zu halten.
Die Alkoholkenzentration und der Drogenkosum Deines „Kumpels“ wird Dir wahrscheinlich nicht zur Last gelegt. Da „hilft“ es Dir, dass Du selbst Alkohol getrunken hast.
Für den Kumpel wird es richtig Dicke kommen, er hat ja wahrscheinlich nicht umsosnt keinen Führerschein mehr. Hinzu kommt bei ihm ja noch die Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB), für den Alkohol- und Drogenkonsum.
Ich hoffe, Du hast aus der Sache ein bischen gelernt. Ich würde mir aber überlegen, einen Anwalt zu nehmen, da dann möglicherweise ein besserer Deal bezüglich des Fahrverbot rausspringen kann.
Grüße
Linda-Rachel
mir ist gestern was schlimmes passiert. Ich hatte etwas
getrunken und habe meinen Bekannten mein Auto fahren lassen.
Wir wurden angehalten und da stellte sich heraus dass er
keinen Führerschein hat und 0,5 Promille. Ich hatte keine
Ahnung dass er ohne Fahrerlaubnis gefahren ist und war in
gutem Glauben dass er einen hätte. Ebenso stellte sich heraus
dass er Amphitimane ca 10 Stunden vorher nahm. Das wußte ich
ebenfalls nicht. Jetzt bin ich ziemlich fertig weil ich nicht
weiß was auf mich zukommt. Ich benötige den Führerschein auf
jeden Fall beruflich da ich sonst meinen Job verliere. Kann
mir jemand einen Rat geben was ich hier machen kann bzw. wie
es jetzt weiter geht. Die Polizei konnte mir hierzu keine
Angaben machen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
lg melanie
danke für die schnelle Antwort. Jetzt habe ich nicht mehr soviel Angst wie vorher.
Hallo luna 250476,
du hast recht, du hast ganz großen Mist gebaut. Setze dich auf jeden Fall sofort mit einem Anwalt in Verbindung. Aus der Sache das dein Bekannter Alkohol getrunken hat und Amphitimane genommen hat kommst du eventuell noch raus. Da du ja sagen kannst das du ihn extra deshalb hast fahren lassen da du nicht fahren wolltest da du ja getrunken hattest. Wo es auf alle Fälle Ärger geben wird ist das du ihn hast mit deinem Auto hast fahren lassen ohne dich vorher davon zu überzeugen das er noch einen Führerschein hat. Es nützt noch nicht einmal etwas wenn du sagst das er dir bestätig hat das er den Wagen fahren dürfte. Der Halter hat sich davon zu überzeugen das er das Fahrzeug nur solchen Personen überlässt die es auch fahren dürfen.
Viel Glück
ich hoffe dass ich nicht zu hoch bestrafe werde - ich brauche meinen führerschein und ich hoffe dass ich ihn behalten kann
Das die Polizei nicht sagen konnte wie es weiter geht, kann ich mir fast nicht vorstellen. Ein Verdacht des Ermächtigen als Halter zum Fahren ohne Fahrerlaubnis liegt doch eigentlich auf der Hand. Somit hätte die Polizei zumindest eine Belehrung und Vernehmung als Beschuldigte® vornehmen müssen. Ich denke auch, dass sie dich zumindest darüber in Kenntnis gesetzt haben. Ob hier dein Führerschein gefährdet ist, glaube ich kaum. In der Regel sollte so etwas maximal eine Geldstrafe geben. Wobei diese Angabe von mir ohne Gewähr ist. Das der Bekannte betrunken war und unter dem Einfluss von Drogen stand kann man dir eigentlich nicht anlasten. Das erstere könnte man zwar merken wenn man selbst nüchtern wäre, das zweitere erkennt man nur, wenn man sehr gut geschult ist. Also hier wird wohl kein Problem auf dich zu kommen. Das Beste wäre es, du gehst im Lauf der nächsten Woche zum Anwalt und lässt dich hier noch einmal ausführlichst beraten. Kostet zwar Geld, hilft aber immens weiter.
Hallo Luna
Du musst oder hast schon bei der Polizei eine Aussage gemacht.
Dort muss klar zum Ausdruck kommen, dass du von den Verfehlungen deines Bekannten nichts wissen konntest, weil du !?..
Du warst doch davon ausgegangen , dass er nüchtern ist und einen Führerschein besitzt, oder.
Du hast ihn doch erst spät am Abend getroffen und da hat er nichts mehr getrunken. Und dass er Drogen nimmt ist dir fremd.
Falls du beschuldigt wirst, solltest du aber unbedingt einen Anwalt aufsuchen.
PIVO
Hallo luna,
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat (§21 StVG). Absatz 1 Satz 1 besagt, dass der Akt an sich strafbar ist. Absatz 1 Satz 2 besagt, dass sich derjenige, der dies annordnet oder möglich macht ebenso strafbar macht. Da kommt auf jeden Fall eine hohe Geldstrafe zuStande. Die Tatsache, dass Du nicht wusstest, das bei Deinem Freund keine Fahrerlaubnis vorliegt, hilft grundsätzlich nicht, jedoch solltest Du dies möglichst glaubhaft machen - dann fällt nämlich die Strafe geringer aus. (§21 StVG Abs. 2 S.3).
Du hättest Dich vor Fahrtantritt darüber informieren müssen, ob Dein Freund im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
Das Gesetz sieht für den Fahrer eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstafe, für denjenigen der das Fahren erlaubt hat, eine Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe vor. Welche Strafe verhängt wird, ist immer vom Einzelfall abhängig.
Das Fahren unter Alkoholeinfluss bei 0,5 Promille ist noch eine Ordnungswidrigkeit und hat für Dich wahrscheinlich keine Bedeutung, genauso, wie die Tatsache, dass Dein Freund gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hat. Das kann ich jedoch nicht mit Sicherheit sagen.
Dein Freund wird das ein oder andere größere Problem bekommen, Du wirst wohl eine ordentliche Geldstrafe bekommen und Flensburger Punkte dazu. Mit etwas Pech steht auch ein Fahrverbot an. Je nachdem, wie milde man bei den Strafverfolgungsbehörden Dein Beitun zum Fahren ohne Fahrerlaubnis bewertet oder nicht.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.
Beste Grüße
Christian