Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe heute ein Übertretungsvortalt von der Kantonspolizei Schweiz über 89 € erhalten wegen 8 Km zu schnell fahren im Oktober 2010 .
Wie ist die heute die rechtliche Situation? Hat die BRD eine Vereinbarung mit der Schweiz diesbezüglich?
Wegen 8 Km solch ein Betrag find ich nicht gerechtfertigt.
Danke für eure Infos
Peter
Hallo,
die aktuelle Rechtslage:
Es bestehen eu-weite Regelungen zur Vollstreckung von Bußgeldern, die 70 Euro übersteigen. Da die Preise im Ausland wesentlich höher sind, ist die Grenze (wie in Ihrem Fall) schnell erreicht.
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Allerdings gibt es innerhalb der EU eine Besonderheit in Bezug auf das deutsche Recht. Aktuell dürfen keine Bußgelder vollstreckt werden, die sich lediglich auf den Halter beziehen. Das heißt, Ihr Fahrzeug wurde von hinten geblitzt, durchaus gängige Praxis in Österreich und der Schweiz, und ein Frontfoto zur Identifizierung des Fahrers gibt es nicht. Die BR Deutschland besteht auf dem Rechtsprinzip, dass der Halter bei Verhaltensverstöße mit seinem Auto nicht aktiv die Ermittlungen der Polizei unterstützen muss. Also, wenn der Fahrer durch Foto Ihnen nicht bekannt geworden ist, können Sie die Anzeige vergessen bzw. sollten Sie ein Foto zur Identifizierung anfordern.
Ich hoffe ein Stück geholfen zu haben. Habe das in Österreich (da heißt es Lenkererhebung = entweder man nennt den Fahrer oder der Halter muss zahlen) erfolgreich in zwei Instanzen (bis zum Landgericht) durchgezogen.
Und noch ein Spruch:
Am besten man fährt erst gar nicht zu schnell und so…
Grüße,
strucki
Hallo Peter Schneeweiss,
es gibt mit verschiedenen Ländern abkommen die Verstöße aus dem Ausland auch in Deutschland kassieren können. Das nennt sich Behördenhilfe. Von den Niederlanden und von Österreich kenne ich es das Knöllchen oder Pickerl in Österreich in Deutschland nachkassiert werden und das diese deutlich teurer sind als wenn man sie gleich vor Ort bezahlt. In Frankreich wird das Auto kurzerhand beschlagnahmt wenn man das Bußgeld nicht bezahlt. Und in der gesamten EU sind die Bußgelder deutlich teurer als in Deutschland. Es kann durchaus sein das dein Knöllchen deshalb so teuer geworden ist da du es nicht gleich in der Schweiz bezahlt hast, und du erst ermittelt werden musstest. Wenn du rechtschutzversichert bist gehe am besten mal zum Anwalt, wenn nicht würde ich das Knöllchen bezahlen. Aber das ist meine private Meinung.
Viel Glück
Georg