Verkehrsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich hatte vor drei wochen einen verkehrsunfall, der durch den unfallgegener verursacht wurde. Hierdurch erlitt mein Wagen (A-Klasse v. Mercedes Benz) einen Totalschaden und muss verschrottet werden. Leider habe ich einen schlechten Gutachter erwischt, der den Restwert auf 4700 gesetzt hat. Den Wagen habe ich vor 4 Monaten für 6000 gekauft. Nun hat der Anwalt auch schon das Gutachten an die gegnerische Versicherung geschickt. Was kann ich machen?? Steht mir denn nicht mal mein gezahlter Kaufpreis zu`? Welche Paragraphen greifen hier?

Danke für die Hilfe vorab.

Hallo,
Sorry, ich kann da leider nicht weiter helfen!
Nicht mein Gebiet.

Hallo,
wer hat den Gutachter beauftragt? Wen es die gegnerische Versicherung war, sollten Sie einen eigenen mit einem Gegengutachten beauftragen. Wenn Sie es selber waren, haben Sie wohl einen sehr schlechten Kauf gemacht.
Dann wird es wohl ein dickes Minusgeschäft.
mfg
strucki

Hallo,
leider kenne ich mich nur im Verkehrsrecht (StVO / StVZO etc.) etwas aus… für die Schadensregulierung gibt es dort keine rechtlichen Grundlagen… das dürfte rein nach BGB entschieden werden - da geht es um den Wert der Sache, die der andere zu ersetzen hat - evtl. war das Fahrzeug das Geld nicht wert, was du als Kaufpreis gezahlt hast, aber das kann ich nicht beurteilen. Vielleicht kann man sich auf den Wiederbeschaffungswert einigen, aber das musst du wohl vor Gericht erstreiten… wahrscheinlich nur mit Anwalt… vielleicht redest du noch einmal mit dem -
tut mir leid, dass ich hier keine Auskunft geben kann.
Freundliche Grüße
Conny

Hallo Roy,
leider kann ich dazu nicht viel aussagen. Der Totalschaden bezieht sich auf das Wirtschaftliche. Der Gutachter (von Ihnen beauftragt?)wird bestimmt den Wert des Fz genau taxiert haben. Aber nach dem BGB steht Ihnen ein gleichwertiges Fz zu, d.h. die Versicherung müsste die Differenz und die Mehrwertsteuer begleichen, die zur Anschaffung eines neuen Fz, nötig sind.

Hallo !

Das mit dem Gutachter hättest Du vorher klären können ! Nun ist es zu spät. Grundsätzlich hat Du immer nur Anspruch auf den Zeitwert. Darüber gibt es genügend Urteile. Es gibt auch Ausnahmen, die jedoch bei Dir nicht greifen weil es sich hier um ein gebrauchtes Fahrzeug handelt. Rede doch mal mit Deinem Anwalt, vielleicht kann der mit mit Gutachter noch was ändern.

mfg

Hallo Roy,
das sieht nicht gut aus. Das Problem ist das ein Gutachter deinen Wagen geschätzt hat und zu einem Ergebnis gekommen ist. Wenn dir das Gutachten nicht gefällt kannst du natürlich noch ein weiteres Gutachten in Auftrag geben, das wird aber nicht mehr von der Gegenseite bezahlt, die bezahlen nur ein Gutachten. Und wenn dein Anwalt dieses Gutachten auch schon zur Gegenseite geschickt hat kannst du eigentlich nichts mehr machen. Wie hoch wäre die Reparatur deines Wagens wenn du ihn wieder herstellen würdest? Du kannst bis zu max 30% über den Gutachterwert gehen, das wären 6110,- Euro. Dafür müsstest du aber deinen Wagen reparieren lassen. Das solltest du aber vorher mit deinem Anwalt abklären. Als Gesetzesgrundlage gelten die AGB der Versicherungen und das StGB.
Grüße
Georg

Hallo,
das kann ich nur schwer beurteilen.
Es steht Ihnen auf jeden Fall zu, selbst einen Gutachter zu beauftragen und nicht den von der Versicherung vorgeschlagenen zu akzeptieren. Zweites Gutachten und Rechnung über Kaufpreis nochmal an die Versicherung schicken mit entsprechendem Brief.

Beim Schrotthändler gibt’s übrigens oft noch Geld für den Restwert des Autos, z.B. 1000 Euro, weil der da noch einiges verwerten kann.

Sorry, ich war längere Zeit nicht zu Hause, ich hoffe, Dein Problem hat sich erledigt.

Gruß,
Rainer