Verkehrsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

Ich bin mit dem Motorrad auf einer Landstraße gestürzt, ohne beteiligte. Es war eine verschmutzte Fahrbahn, ich bin ausgewichen und von der Fahrbahn abgekommen. Beim wechseln vom Randstreifen auf die Fahrbahn ist mein Hinterrad abgerutscht und ich bin gestürzt. Es war Notarzt und Polizei vor Ort. Ich bekomme jetzt ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35,00 € zugeschickt, wegen §§ 56,57 OWiG
Ich hätte Sachschaden verursacht. Habe den Fragebogen ausgefüllt und geschrieben dass ich nicht verstehe wofür ich dieses Verwarngeld bekomme. Darauf habe ich ein Bußgeldbescheid bekommen da sind jetzt 58,50 € zu zahlen, aber ich weiß trotzdem nicht für warum ich das zahlen soll. Ich habe doch niemanden geschädigt, der Sachschaden ist an meinem Motorrad entstanden wofür werde ich verwarnt. Kann mich jemand aufklären oder einen Rat geben ob es Sinn macht etwas dagegen zu unternehmen. Danke für Eure Hilfe schon im Voraus.

Grüße Andreas Kubig

Lieber Andreas,

…als Polizeibeamter weiss ich genau, weswegen sie verwarnt wurden, allerdings antworte ich nicht mehr auf Anfragen, weil sich niemals irgendwer für meine Antworten bedankt hat.

Ich nutze das System nur noch aus, wie alle anderen. Dadurch wird es vermutlich zugrunde gehen, aber so ist das auch mit der Menschheit: Wenn sie nicht begreift, dass wir einander helfen müssen, wird sie ebenfalls zugrunde gehen…

Diese Antwort nützt ihnen nichts, ich weiss…sie soll auch nur nachdenklich machen…

Guten Tag,
grundsätzlich ist die Verwarnung rechtens da ein Schaden verursacht wure, dabei ist unerheblich dass es ein eigener Schaden ist.
Gemäß StVO ist die Fahrweise den Gegebenheiten anzupassen, im Sommer ist mit Verunreinigungen zu rechnen, und somit lag ein Verstoß vor.
Dagegen vorgehen hilft nicht viel und wenn nur mit Anwalt wird aber teurer als einfach nur bezahlen.
Gruß

Hallo,

ich muss ehrlich sagen; da fällt mir jetzt leider nichts dazu ein… Das passt nicht zusammen. Sachbeschädigung und dieses Verwarngeld. Angenommen es wären Asphalt- oder Flurschäden verursachtworden: Dann müsste zusätzlich auch Ihre Haftpflichtversicherung einstehen. Davon schrieben Sie jedoch nichts.
§§56/57 OWiG sind quasi Durchführungs-§§. Darin ist nur geregelt, dass man Ihnen dieses Verwarngeld auferlegen darf und, dass dies die Polizei tun darf.
Sorry, aber mehr kann ich jetzt dazu nicht sagen …

Hallo Herr Kubig,
es ist vielleicht möglich das die Fahrbahn verschmutzt wurde bei deinem Sturz auf die Fahrbahn. Und diese musste gereinigt werden. Ebenso ist es möglich das die Kosten für die Polizei und den Notarzt von Ihnen eingefordert werden.
Dies ist aber eine Vermutung von mir. Eventuell sollten sie einen Anwalt zu rate zeiehn.
Viel Glück
Georg