Liebe/-r Experte/-in,
ein Bekannter hat mit 18 Jahren,eine Woche vor seiner Führerscheinprüfung,unter Alkoholeinfluss mit dem Wagen seiner Mutter einen Blechschaden verursacht und sollte nach einer Sperre erst zum Idiotentest bevor er wieder den Führerschein machen darf.Das ganze ist jetzt über 10 Jahre her,ich habe mal gehört,das diese Auflage irgendwann seine Gültigkeit verliert und man den Führerschein dann wieder ohne Auflagen erwerben kann.
Vielen Dank für die Hilfe,Peter P…
Hallo !
Die Frist fängt immer erst am Jahresende an zu rechnen. Wenn , zum Beispiel, am heutigen Tage was vorgefallen ist, rechnet sich die Verjährungsfrist erst ab 31.12.
Dann darf nach 10 Jahren tatsächlich keine MPU mehr verlangt werden. Außer es ist in der Vergangenheit wieder etwas vorgefallen, wovon Du nichts weißt.
lg
Hallo,
diese Frist dauert 15 Jahre.
MfG
Einfach bei der Führerscheinstelle anfragen, die Antwort dort ist für diesen Einzelfall. Alles andere ist Spekulation
Gruß
Tja das stimmt teilweise,gemäß gesetzeslage muss er den Test machen, aber gemäß DAtenschutz sind solche unterlagen zu vernichten. daher hängt es einfach davon ab inwieweit die Unterlagen noch da sind, einfach vorsprechen, sich dummstellen und fragen was er für den führerschein braucht ohne auf das geschehen vor 10 jahen hinzuweisen
Hallo Peter,
Wenn eine Auflage zeitlich gebunden ist, müsste dies explizit geregelt sein, z.B. in der Auflage selbst. Eine generelle Verjährunsvorschrift von Auflagen ist mir nicht bekannt und macht auch keinen Sinn. Wo liegt denn das Problem? So teuer ist doch der Test auch wieder nicht.
Hallo Peter,
nach 10 Jahren ist es Verjährt. Das StVA kann aber wenn berechtigte Zweifel an der Fahrtüchtigkeit an deinem Bekannten bestehen auf ein MPU Gutachten bestehen.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Georg
Das wäre mir neu! Die MPU ist und bleibt bindend! Wenn er jetzt kein Alkohol- / Drogenproblem mehr hat, kann er ihn doch einfach machen. Ansonsten hat er im öffentlichen STraßenverkehr auch nichts zu suchen…
Lieber H.P.
über eine solche Gesetzesänderung ist mir leider nichts bekannt.
Frage doch einfach bei den ADAC-Anwälten an, die sind sicher auf dem Laufenden.
Hallo Peter,
ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube dass Sie Recht haben.
MfG
der Verkehrsexperte
Guten Tag,
Die Auskunft, welche sie erhalten haben ist nicht korrekt. Die Sperrfrist ist sicher schon abgelaufen. Schlußendlich muß der Betroffene trotzdem die MPU (Idiotentest) machen, ehe er die Berechtigung hat seinen Führerschein neu zu machen.
m.f.G. Cruiserpeter
Hallo Peter P.
nein, „Auflagen“ wie solche verjähren nicht… wenn die Behörde einmal denken muss, dass der Betroffene Probleme mit Alkohol hat, dann muss sie vor Erteilung einer FE prüfen, ob das Problem noch besteht. Aber mal ehrlich… wenn der Bekannte 10 Jahre gewartet hat, bis er nun den Führerschein macht, dann hatte er wohl echt ein Problem, oder? Sonst hätte er doch keine Angst vor der mpU haben müssen… ja, da sind auch noch die Kosten… neben denen für eine neue Fahrerlaubnis sind die aber dann doch nicht so hoch… noch dazu, wenn die Möglichkeit, Arbeit zu bekommen an der Fahrerlaubnis hängen sollte.
Ich empfehle dringend, dass der Bekannte sich einen Termin bei der Führerscheinstelle geben lässt und mit denen in Ruhe mal redet.
Grüße
Conny
Hallo Peter,
da ich annehme, dass der Vorgang „aktenkundig“ war, d.h., von der Polizei aufgenommen,
gehe ich mal von Folgendem aus:
Bei so einem Delikt war bestimmt das Amtsgericht mit von der Partie. Das legt fest, welche Sanktionen angewendet werden (Bußgeld o. ä., Sperre des Fahrerlaubniserwerbs, Auflage MPU, wenn die FE beantragt wird).
Bei einer Zeitspanne von über 10 Jahren dürfte die Sperrfrist vorbei sein. (Allerdings habe ich auch schon von extrem langen Sperrfristen gehört) Die Auflagen oder Strafen dürften ebenso abgearbeitet worden sein.
Sobald der Bekannte jedoch den Erwerb des Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt, wird diese die MPU verlangen, wenn die FE-Behörde zum Zeitpunkt des Delikts die Information vom Amtsgericht bekommen hat. Ich gehe davon aus, dass dies so ist. Zumindest ist es so üblich. Erfahren kann er das nur, in dem er dort nachfragt.
Die Fahrerlaubnisbehörde hat auf Grund dieser Mitteilung „Eignungszweifel“ für den Erwerb der Fahrerlaubnis, und diese können nur ausgeräumt werden durch eine positive MPU!
Wenn das also dort bekannt ist, hat er keine andere Chance! Das ist auch genau so vom Gesetzgeber gewollt, denn die Allgemeinheit soll ja vor solchen unter Alkohol fahrenden Verkehrsteilnehmern geschützt werden!
Hier heilt also die Zeit nicht die Wunden!
Freundliche Grüße
Wolfgang
Peter P…,
ich kan nihnen hier keine verbindliche Auskunft geben.
Erfahrungsgemäß ist jede Strafe in Deutschland irgendwan verjährt, so auch dieses Delikt. Ich würde empfehlen ein Polizeiliches Führungszeugnis anzuforderrn. Keine Angst ist ein Auszug aus dem Verkehrsregister in Flensburg. Ansonsten im zuständigen Landratsamt nachfragen, kostet auch nichts und die müßen es wissen
MfG
K-H Müller
Also ganz genu kann ich dir das nicht sagen… vielleicht sagst du dem freund eines freundes, oder wie das war er soll sich mal mit der führerscheinstelle in verbindung setzen, die können ihm das in jedem fall sagen
Hallo,
dazu kann ich leider nichts sagen.