Verkehrsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

habe heute morgen in entgegengesetzer fahrtrichtung gehalten, gegenüber einfahrt. war nur kurz weg, sah dann von weitem, dass ein wagen aus einfahrt rückwärts versucht rauszufahren. sie hat mehrmals vor und zurück gesetzt, ist dann fast gerade in meine seite geknallt. türen kaputt, schaden fast 2000 euro. jetzt versuchen sie die schuld auf mich zu schieben, weil ich gegenüber einfahrt geparkt habe und in falscher richtung. es gab kein parkverbotsschild, habe nur kurz auto verlassen und es war genügend abstand, um aus einfahrt zu fahren, wenn sie nur ein wenig das lenkrad eingeschlagen hätte. habe ja alles gesehen. hat der unfallgegner recht und ich bleibe jetzt auf meinen schaden hängen?

Hallo,
ich kann Sie beruhigen. Der Unfallverursacher muss für den Schaden aufkommen.
Sie haben zwar ordnungswidrig geparkt, aber das ist kein Grund, ein Schaden an Ihren Pkw zu verursachen. Wenden Sie sich an die Polizei bzw. nehmen Sie sich einen Rechtsanwalt, der Ihre Interessen vertritt.
M.f.G.