Verkehrsrecht

Hi,

in einer Stadt ist am rechten Rand der Fahrbahn mit weißer Farbe eine gestrichelte Linie gezogen, um auf diesem Randstreifen Radfahrern mehr Sicherheit zu geben.

Wie ist dieser Ra(n)dstreifen rechtlich einzuordnen? Wenn ein Radfahrer auf diesem Streifen fährt und sich anders einordnet um anschließend links abzubiegen, wechselt er dann die Spur oder fährt er einfach nur vom rechten Fahrbahnrand an den linken?

Martin

Hallo,

wenn die Linie gestrichelt ist, handelt es sich nur um einen sogenannten Schutzstreifen, dieser hat keinen Radwegstatus und ist daher auch nicht benutzungspflichtig. Der Radler wechselt also nicht die Spur, sonder fährt (vermutlich um links abzubiegen) an den linken Rand der Fahrspur. Auch eine benutzungpflichtigen Radstreifen (durchgezogene Linie) darf der Radler zum Linksabbiegen verlassen und sich links einordnen.

Gruß Robert

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Hi Robert,

Anlaß ist folgender:

Wenn ein Radfahrer auf dem Radstreifen fährt und zum Linksabbiegen an den linken Fahrbahnrand wechselt, betritt er dann die eigentliche Fahrbahn erst, muß er also warten, bis ihm nachfolgender PKW-Verkehr den Spurwechsel gestattet, oder befindet er sich schon auf der Fahrbahn und ist quasi dem nachfolgenden Verkehr gleichberechtigt?

Abgesehen vom rechtlichen Status ist ein Radfahrer natürlich das schwächste Glied und sollte tunlichst nicht auf sein Recht beharren… :o)

Martin