Verkehrsrecht Anliegerstraße

Hallo Verkehrsrechtsexperten,

ich habe da mal eine Frage:

Seit kurzem wohne ich in einer Anliegerstraße, welche auch durch zwei Verkehrsschilder (Zeichen 250 §41 StVO Verbot für Fahrzeuge aller Art und entsprechendes „Anlieger frei“-Schild) am Beginn dieser Straße als solche ausgewiesen ist.
Nun, meine Frage:
Bezieht sich das Anliegerschild auf die Anwohner der Straße, also die Personen, welche in der Straße wohnen, oder bezieht sich das Anliegerschild auf jegliche Personen, welche in dieser Straße ein Anliegen haben?

Danke für die Hilfe

Dirk

Hallo Dirk!

Bezieht sich das Anliegerschild auf die Anwohner der Straße,
also die Personen, welche in der Straße wohnen, oder bezieht
sich das Anliegerschild auf jegliche Personen, welche in
dieser Straße ein Anliegen haben?

lt. Fahrschule (!!) bezieht sich das auf ein „Anliegen aller Art“ … wenn da also jemand am Kiosk Zigaretten kaufen will, ist das ein Anliegen.

Cheers, viele Grüße,

Dennis =o)

Hallo Dirk,

klar bezieht sich das auf alle ernsthaften Anliegen wie Anwohner besuchen, Einkaufen etc. Allerdings nicht, wenn mein Anliegen nur, in dieser Strasse Parken heisst.

Gruß
roland

Hallo Dirk,

mit diesem Zeichen soll unterbunden werden, dass diese Strasse als Duchfahrstrasse benutzt wird.

Wir wohnen auch in solch einer Strasse, aber niemanden interessiert dieses Verkehrszeichen. Nachfragen bei der Polizei haben ergeben, dass es schwer ist, jemandem zu besweisen, dass er kein Anliegen in dieser Strasse habe. Er muss nur angeben, dass er jemanden in der Strasse besuchen wollte, aber da das Auto nicht vor der Tür stand … das reicht schon aus um ungeschoren davon zu kommen.

Viele Grüße

Utemaus

Hi,

da ist doch einfacher, zu sagen, das ich das Anliegen hatte, durchfahren zu wollen *grins*

Gruß,
Micha

Danke für alle Antworten. o.T.
o.T.