Hallo Verkehrsrechtsexperten,
ich habe da mal eine Frage:
Seit kurzem wohne ich in einer Anliegerstraße, welche auch durch zwei Verkehrsschilder (Zeichen 250 §41 StVO Verbot für Fahrzeuge aller Art und entsprechendes „Anlieger frei“-Schild) am Beginn dieser Straße als solche ausgewiesen ist.
Nun, meine Frage:
Bezieht sich das Anliegerschild auf die Anwohner der Straße, also die Personen, welche in der Straße wohnen, oder bezieht sich das Anliegerschild auf jegliche Personen, welche in dieser Straße ein Anliegen haben?
Danke für die Hilfe
Dirk