Hallo
Ein Fall rein aus theoretischem Interesse:
Ein 14-Jähriger besitzt eine Tiefgarage. Er besitzt auch ein Auto, das steht in seiner Tiefgarage und hat seit 5 Jahren keinen TÜV mehr, ist aber fahrbar, und der Jugendliche fährt damit gelegentlich in seiner leeren Tiefgarage umher, er kann das, jeder in der Nachbarschaft weiß das, jemand hat es der Polizei angezeigt.
An welcher Stelle beginnt die Ordnungswidrigkeit bzw. Strafbarkeit auf der Skala
von
a) Garagentor zugesperrt, der Jugendliche hat den einzigen Schlüssel
über
b) Garagentor steht manchmal offen, Polizei könnte hineinfahren
und
c) einzelne Stellplätze werden an Fremde vermietet, die einen Schlüssel zum Tor bekommen.
bis
z) der Knabe fährt seine Schrottkarre bis kurz vor das offene Garagentor, bemerkt von dieser aus einen Streifenwagen, fährt nicht weiter und geht zu Fuß nach Hause.
Gruß
Marzeppa