Verkehrsrecht Autounfall

Liebe/-r Experte/-in,
ich hatte mit meinem Auto einen Verkehrsunfall, wo die Schuldfrage noch nicht eindeutig geklärt ist. Die gegnerische Versicherung hatte einen Gutachter geschickt, der mein Auto und den Schaden bewertet hat.
Das Auto hatte einen Wiederbeschaffungswert von 5900 Euro (5756,10 Euro ohne Mwst.) und einen Restwert von 2690 Euro. Die Reparaturkosten betragen ca. 4125 Euro.
Es ist ein wirtschaftlicher Totalschaden!
Welche Summe erhalte ich, wenn ich das Fahrzeug behalte und selbst repariere?
Bekomme ich die Summe mit oder ohne Mwst.? Ich bin nicht selbstständig, sondern normaler Arbeiter!
Kann ich das Auto trotzdem reparieren lassen?
Lohnt es sich, einen eigenen unabhängigen Gutachter zu nehmen, da der 1. Gutachter von der gegnerischen Versicherung war. Wer bezahlt den neuen Gutachter?
Danke für die Antworten und Tips!
Mit freundlichen Grüßen
Udo

Hallo Udo!

Bei diesem Fall ist die Schwierigkeit, dass die Schuldfrage noch nicht eindeutig geklärt ist. Ansonsten würde ich nämlich empfehlen, das komplett einem Anwalt zu überlassen. Sollte die Schuld beim Unfallgegner liegen, werden diese Kosten komplett übernommen.

Wenn Du die Abrechnung laut dem vorliegenden Gutachten wählst, bekommst Du die 4.125 Euro abzüglich der enthaltenen Mehrwertsteuer. Die wird erst ausgezahlt, wenn Sie tatsächlich angefallen ist. Du kannst Dir also die Summe ohne Mehrwertsteuer auszahlen lassen und dann entweder selbst oder in einer Werkstatt Deiner Wahl reparieren lassen. Wenn Du dann die Reparaturrechnung bzw. die Rechnungen für die Teile etc. einreichst, bekommst Du die darin enthaltene Mehrwertsteuer nachgezahlt.

Interessant wäre, ob der Gutachter direkt vom Versicherer kam oder nur beauftragt wurde. Wenn es sich dabei um einen unabhängigen vereidigten Sachverständigen handelte, glaube ich nicht, dass es unbedingt nötig ist, einen zweiten Gutachter zu beauftragen. Ich weiß leider auch nicht genau, wer dann die Kosten tragen müsste.

Ich kann nur immer wieder den Tipp geben, einen Anwalt einzuschalten. Da ich selbst Versicherungskaufmann bin ist es zwar ein bitteres Eingeständnis, aber die Versicherer kürzen im Schadenfall wo sie nur können. Und dies leider auch oft bei Sachen, bei denen es nicht zulässig ist. Darüber hinaus setzt ein Anwalt auch Erstattungen wie eine Kostenpauschale, Nutzungsausfall etc. durch.

Ich hoffe, dass ich Dir etwas weiterhelfen konnte und wünsche Dir viel Glück bei dieser Angelegenheit!
Robert

Das klinkt aber schon sehr komisch… Unfallursache noch nicht abgeschlossen und schon wird vorher festgelegt das es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist ???

Erst mal die Schuldfrage klären lassen und dann die Haftungsfragen !! sonst läufst du Gefahr einem Angebot stattgegeben zu haben wo dir mehr zusteht !!

Gruß Albert

Hallo Udo,
eigentlich ist der Krug schon ins Wasser gefallen.
Der „Gutachter“ wenn er denn einer ist -bei den Versicherungen gibts auch sogenannte Schadensbearbeiter- arbeitet im Auftrage der Versicherung, also auch für die Versicherung.
Ein unabhängiges Gutachten ist jetzt nur noch auf eigene Kosten möglich. Angenommen der unabhänige Gutachter kommt zu einem wesentlichen anderen Gutachten, müsste ein Obergutachten erstellt werden.
Wie dann letztlich das Gericht entscheidet ist wiederum
eine andere Geschichte. Vor Gericht bekommt man kein Recht, sondern ein Urteil!
Bei Entschädigungen von nicht Vorsteuer-Berechtigten,
allgemein alle Arbeitnehmer, gehört die Mehrwertsteuer
zur Entschädigungssumme.
Im Falle einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung würde ich unbedingt sofort einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Im anderen Falle würde ich mir die Schadenssumme auszahlen lassen und das Fahrzeug entweder durch
einen Bekannten reparieren lassen oder bei Ebay zum
Kauf anbieten.
Der Versicherung würde ich mitteilen,das das Fahrzeug ich einer Werkstatt repariert wird und mir die Schadenssumme auszahlen lassen. Ob dann das Fahrzeug letztendlich in einer Werkstatt repariert wird oder nicht, ist uninteressant. Hintergrund ist einfach der,
die Versicherungen versuchen grundsätzlich den Schaden
so gering wie möglich zu halten und sich auch die Mehrwertsteuer zu ersparen. Dies gilt insbesondere wenn
diese aus verschiedenen Gründen nicht anfällt.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig raten.

Hallo…
das Fahrzeug hat einen Wiederbeschaffungswert von 5900 Euro. Das heißt, dass das Fahrzeug VOR dem Schaden 5900,- Euro Wert war…die Reparatur kostet 4125,- Euro…also ist das kein wirtschaftlicher Totalschaden, da die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht überschreiten…! Also kannst Du das Auto reparieren lassen! Solltest Du das Auto aber nicht in einer Fachwerkstatt reparieren lassen wollen, sondern es lieber selber machen, ist die Ausgangsbasis die 4125,- Euro! Diese würdest Du dann abzüglich der 19% MwSt erhalten…also ca.3500,- Euro…da sich die 4125,- Euro auf eine ordenlich durchgeführte Reparatur (also + MwSt) bezieht…egal ob Du selbsständig bist, oder nicht…!!!
Emfehlenswert wäre natürich auch vorher, die Schuldfrage zu klären.

Gruß
Sam