Verkehrsrecht bei Blitzern

Hallo,

wie jeden Erdenbürger mit Auto hat es mich nach 10 Jahren nun auch mal erwischt. 50km/h bei 30. die autobahn auffahrt wurde neu gemacht und man meinte/sagte zu mir: unfallschwerpunkt und die ampeln sind noch nicht da. nun gut, grummel grummel, gezahlt. anderthalb wochen später sind die schilder weg! keine begrenzung mehr, also 100 erlaubt. es wurde nichts verändert, keine ampel, keine linie NICHTS.
ist sowas erlaubt? kann man nachträglich dagegen vorgehen? lohnt es sich?

grüße

matthias

Hallo,

Hallo Matthias,

wie jeden Erdenbürger mit Auto hat es mich nach 10 Jahren nun
auch mal erwischt. 50km/h bei 30. die autobahn auffahrt wurde
neu gemacht und man meinte/sagte zu mir: unfallschwerpunkt und
die ampeln sind noch nicht da. nun gut, grummel grummel,
gezahlt. anderthalb wochen später sind die schilder weg!
keine begrenzung mehr, also 100 erlaubt. es wurde nichts
verändert, keine ampel, keine linie NICHTS.
ist sowas erlaubt? kann man nachträglich dagegen vorgehen?
lohnt es sich?

Es klingt, als wärest du gebührenpflichtig verwarnt worden und hättest direkt gezahlt.
Dann ist nichts mehr dran zu machen. Bei einer Verwarnung gilt das Motto „Zahle oder riskiere“ und zwar einen Bußgeldbescheid.
Durch die Zahlung das Verwarnungsgeldes ist das Verfahren abgeschlossen.

Im Übrigen ist es vollkommen egal, warum eine Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet ist - sie gilt und muss beachtet werden. Klingt hart - ist es auch - aber so ist die Rechtslage.

Gruß
HaWeThie

…den musst du gruessen auch wenn das auge des gesetzes nicht anwesend ist.
gruss -digi