Verkehrsrecht: Bereifung

Hallo Experten,
ist es erlaubt auf einer Achse gleichzeitig einen Sommer und einen Winterreifen zu montieren? Natürlich gleiche Größe und beides Radialreifen.
Gruß
Stefan Kreis

Hallo Stefan,

auf einer Achse müssen gleiche Reifen (Bauart, -größe, Typ und Hersteller) montiert sein.
Also klare Antwort: Nein.

Gruß
Bernd

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Hallo Bernd,

meiner Information nach ist tatsächlich nur erforderlich, dass sie alle entweder Radial- oder Diagonalreifen sind und natürlich für das Fahrzeug zugelassen sind.

Profil, Gummimischung etc. werden in der STVZO nicht erwähnt (s.:http://www.fahrschule24.net/stvzo/36.htm)

Ob das allerdings zielführend ist, Sommer- mit Winterreifen zu mixen, wage ich aus Sicherheitsgründen sehr zu bezweifeln.

Grüße
Jürgen

Lieber Jürgen,

Du könntest Recht haben, zumindest nach der von Dir zitierten Stelle. Bin neugierig, ob hier ein Experte eine bessere Antwort hat. Ich habe zugegebenermaßen das geschrieben, was ich mal in der Fahrschule (1982…) gehört habe und im Freundeskreis allgemein vertretene Meinung ist.
lasse mich gerne belehren - Experten, wo seid ihr ?

Gruß
Bernd
NB: Du hast recht, ich würde mich mit wilder Mischbereifung auch nicht sicher fühlen.

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Re^4: ‚Schlichter‘ gesucht :wink:
Hallo Bernd,

ich habe jetzt doch noch mal gegoogelt und bin auf folgendes gestoßen, was mich Laien jetzt völlig verwirrt:

http://www.taximagazin.de/magazin/19/21.html

Wenn Du (oder jemand anderes) mir die Rechtslage erklären könntest…

IMHO gilt wohl immer noch die STVZO für mich als Verbraucher des Autos, aber nicht für den Hersteller des Autos… Ich liebe unsere Verordnungen.

Grüße
Jürgen

Re^5: ‚Schlichter‘ gesucht :wink:

Hallo Bernd,

ich habe jetzt doch noch mal gegoogelt und bin auf folgendes
gestoßen, was mich Laien jetzt völlig verwirrt:

http://www.taximagazin.de/magazin/19/21.html

Verwirren ist gut - das macht den Laien strubbelig.

Wenn Du (oder jemand anderes) mir die Rechtslage erklären
könntest…

Hach, da fragst Du den Naturwissenschaftler :smile:) der nur ein bißchen Mopped fährt und ein klein wenig Allgeneinwissen hat.

IMHO gilt wohl immer noch die STVZO für mich als Verbraucher
des Autos, aber nicht für den Hersteller des Autos… Ich
liebe unsere Verordnungen

Ich habe eine Idee: Kann es sein, daß mal wieder EU-Recht seit Ewigkeiten auf Umsetzung ins nationale Recht wartet ?
So gibt´s denn zwei Vorschriften und der TÜV als Symbol des Fortschritts und der Moderne …
Ich wills nicht weiter ausführen.
Das war die wahrscheinliche Erklärung.
Eine logische Erklärung habe ich nicht.
Gruß
Bernd

Hallo an alle,

nachdem ich mir alle Antworten und den TAXI-Artikel durchlas, denke ich wes wird so gehandhabt: Dte StVZO ist nationales Recht für alles bestehende und die EW-Vorschrift betrifft alles neue, bis diese dann allgemeinverbindlich wird.

So war es eigentlich auch mit dem Führerscheinsystem, bis ab dann ab 01.01.99 die Buchstabenklassen EU-einheitlich durchgesetzt wurden.

Mit so einer wilden Mischung würde ich aber auch nicht fahren. Wenn dann Achsweise bitte. Also Winter ODER Sommerreifen.

gruß

dennis

Allgemeines zu EG-Richtlinie
Hallo!

Allgemein zur Information:

Eine EG-Richtlinie bedarf grundsätzlich der Umsetzung in nationales Recht. D.h. solange in der StVZO diese Regelung gilt, dann gilt diese und zwar auch dann, wenn sie einer EG-Richtlinie widersprechen sollte. Richtlinien sind nur in besonderen Ausnahmefällen direkt anwendbar.

Gruß
Tom

Richtlinie vs. Verordnung
Hallo :o)

Ehrlich gesagt ist mir kein Fall bekannt, in dem eine EU-Richtlinie ohne nationaler Implementierung in einem Mitgliedsstaat direkt anwendbar wäre. Verwechselst du das nicht vielleicht mit einer EU-Verordnung ? Die sind nämlich direkt anwendbar …

°wink°

Tiger

Keine Verwechslung
Hallo!

Nein das verwechsle ich nicht. Richtlinien sind dann direkt anwendbar, wenn die Umsetzungsfrist versäumt wurde, sie ausreichend bestimmt ist und sie Rechte für die Rechtsunterworfenen gewährt.
Liegen diese drei Voraussetzungen vor, dann ist auch eine EG-Richtlinie anwendbar.

Gruß
Tom