Verkehrsrecht: Definition Feldweg (bzw. Waldweg)

Liebe Experten,

ich habe neulich einen Unfall gehabt an einer Kreuzung ohne Vorfahrtschilder. Da ich von rechts kam, hatte ich Vorfahrt.

Jetzt behauptet die Gegenpartei, daß es sich nicht um zwei gleichberechtigte Straßen handelte, da ich angeblich von einem Feldweg kam. (Nach §8 der Straßenverkehrsordnung hat man von einem Feldweg oder Waldweg kommend keine Vorfahrt).

Ich bin (und auch der Polizist am Unfallort) sind der Meinung, daß es sich um eine Straße und nicht um einen Feldweg handelte. Jetzt stellt sich die Frage der Abgrenzung. Wann ist eine Straße eine Straße und wann ist es ein Feldweg?

Hier eine Beschreibung des angeblichen Feldwegs:

  • ist entlang von Bauernhöfen gelegen, wird wenig befahren

  • ist asphaltiert, der Asphalt ist jedoch sehr stark beschädigt und Lücken zum Teil mit Schotter „aufgefüllt“

  • entlang der ganzen Länge befinden sich jede Menge Halteverbotsschilder

  • er existiert kein Verbotsschild zum Einfahren in den Weg, im Gegenteil: wenn man auf einem bestimmten öffentlichen Parkplatz parkt darf man laut Beschilderung nur noch über diesen Weg wieder zurückfahren

Ich bin mir nach all diesen Punkten zwar sicher, daß es sich um eine Straße handeln muß, aber bin natürlich durch die Anschuldigungen verunsichert. Daher benötige ich die genaue Abgrenzung.

Wer kann mir helfen?

Daniel.

Hallo !

Das müßte ganz eindeutig die zuständige Gemeinde wissen.

Hier geht es darum, als was die beiden Wege „gewidmet“ sind. Eine „Widmung“ sagt aus, für welchen Zweck dieser Weg/Strasse bestimmt ist.
Zusätzlich könnte man noch feststellen, wer für die Pflege zuständig ist. Das sagt dann auch etwas aus, wenn z.B. nur eine gepflegt wird.

Gruß max

Hallo Max,

zunächst mal Danke für deine Antwort.

Da stellt sich mir aber als Autofahrer sofort die Frage: Wenn ich ortsunkundig bin und durch die Beschilderung der Straßen auf eine kleinere, holprige Straße geleitet werde, woher weiß ich dann, ob ich Vorfahrt gewähren muß oder nicht. Ich kann doch nicht immer im zweifelsfall die Gemeinde fragen. Das wäre wärend der Fahrt unpraktikabel.

Daniel.

Hallo Daniel,

Da stellt sich mir aber als Autofahrer sofort die Frage: Wenn
ich ortsunkundig bin und durch die Beschilderung der Straßen
auf eine kleinere, holprige Straße geleitet werde, woher weiß
ich dann, ob ich Vorfahrt gewähren muß oder nicht. Ich kann
doch nicht immer im zweifelsfall die Gemeinde fragen. Das wäre
wärend der Fahrt unpraktikabel.

Du kannst aber im Zweifelsfall Vorfahrt gewähren, oder?

Gruß, Karin

Hi,

Du kannst aber im Zweifelsfall Vorfahrt gewähren, oder?

dazu müssen aber erst mal Zweifel aufkommen!

Gruß,
Micha

Hi Micha,

Du kannst aber im Zweifelsfall Vorfahrt gewähren, oder?

dazu müssen aber erst mal Zweifel aufkommen!

Wenn Du „auf eine kleinere, holprige Straße geleitet“ wirst und dann auf eine gut ausgebaute einbiegen willst, ich würde von der holperigen Straße erst mal lieber nicht annehmen, dass sie ein „Rechts-vor-Links“-Recht gegenüber der anderen Straße hat.

Sorry, aber alles andere ist für mich die „Ich habe immer Recht“ Mentalität, der auf unseren Straßen jede Menge Menschen zum Opfer fallen.

Gruß, Karin

Hallo Karin,

natürlich hast du recht. Wenn aber beide Straßen auf den ersten Blick gleich aussehen, wie in meinem Fall. Die Andere Straße war gleich breit und ebenfalls beschädigt. Nur halt weniger beschädigt. Wie gesagt, der Polizist hielt die Straßen auch für gleichberechtigt.

Ich bin ja auch nicht gerast, sondern sehr langsam gefahren. Aber der Blick geht natürlich automatisch erst mal nach rechts.

Daniel.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

nene, so nun auch nicht
Hi,

Wenn Du „auf eine kleinere, holprige Straße geleitet“ wirst
und dann auf eine gut ausgebaute einbiegen willst, ich würde
von der holperigen Straße erst mal lieber nicht annehmen, dass
sie ein „Rechts-vor-Links“-Recht gegenüber der anderen Straße
hat.

Logisch ist das aber nicht, dann könnte man ja die Vorfahrtsregeln gleich so gestalten, das derjeige Vorfahrt hat, der auf der besseren Straße ist. Auch eine holprige Straße ist nunmal kein Waldweg. Die Theorie mag ja bei allgemein gut ausgebauten Straßen gelten, hier in Dresden hätte ich dann ständig auf dem Radweg Vorfahrt. Würde Dir möglicherweise gefallen, mir nicht.

Sorry, aber alles andere ist für mich die „Ich habe immer
Recht“ Mentalität, der auf unseren Straßen jede Menge Menschen
zum Opfer fallen.

Womit wir wieder mal beim Totschlagargument (in diesem Zusammenhang ein hervorragend treffender Begriff) Nummer eins wären. Sowas mag ich ganz besonders!!
(1) ich habe nicht immer Recht
(2) bislang ist mir niemand zum Opfer gefallen
(3) wenn ich Vorfahrt habe, nutze ich diese im Normalfall auch.
weil:
Dein Verhalten auch zu erheblichen Gefährdungen führen kann, da der Wartepflichtige fälschlicherweise annehmen kann, dass Du auf die Vorfahrt verzichtest und es gerade deswegen crasht. Oder das Dir der Hintermann (…oder -frau) das Heck zerknautscht, weil er nicht damit rechnen muss, dass Du bei Vorfahrt sinnlos abbremst. In dem fall gilt nicht mal ohne weiteres " Wer auffährt hat schuld".
Wir können natürlich auch an jeder Kreuzung ein Häuschen aufstellen, wo beim Zusammentreffen von mehr als einem Auto die Fahrer auswürfeln, wer fahren darf.

Gruß,
Micha

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Hi,

Ich bin ja auch nicht gerast, sondern sehr langsam gefahren.
Aber der Blick geht natürlich automatisch erst mal nach
rechts.

Das ist aber arg leichtsinnig…hast Du in der Verkehrserziehung nicht gelernt, immer zuerst nach links zu schauen? Der dortig auftauchende Verkehr ist Dir von links viel näher…als Fußgänger machst Du das doch auch so, oder?
Ich guck immer zuerst nach links auch im Auto, so hab ich schon manchen Unfall vermeiden können.

Gruß
Maja

Hi,

Wenn Du „auf eine kleinere, holprige Straße geleitet“ wirst
und dann auf eine gut ausgebaute einbiegen willst, ich würde
von der holperigen Straße erst mal lieber nicht annehmen, dass
sie ein „Rechts-vor-Links“-Recht gegenüber der anderen Straße
hat.

Logisch ist das aber nicht, dann könnte man ja die
Vorfahrtsregeln gleich so gestalten, das derjeige Vorfahrt
hat, der auf der besseren Straße ist. Auch eine holprige
Straße ist nunmal kein Waldweg. Die Theorie mag ja bei
allgemein gut ausgebauten Straßen gelten, hier in Dresden
hätte ich dann ständig auf dem Radweg Vorfahrt. Würde Dir
möglicherweise gefallen, mir nicht.

Ich fahre grundätzlcih leiber Straße und bleibe daher wenn möglich auf Routen, wo es keine (benutzungspflichtigen) Radwege gibt.

Sorry, aber alles andere ist für mich die „Ich habe immer
Recht“ Mentalität, der auf unseren Straßen jede Menge Menschen
zum Opfer fallen.

Womit wir wieder mal beim Totschlagargument (in diesem
Zusammenhang ein hervorragend treffender Begriff) Nummer eins
wären. Sowas mag ich ganz besonders!!

Das mit den vielen Toten steht erst kurz weiter unten in einem anderen Thread. da hat es Dich scheints nicth gestört.

Gruß, Karin

Hallo Daniel,

natürlich hast du recht. Wenn aber beide Straßen auf den
ersten Blick gleich aussehen, wie in meinem Fall. Die Andere
Straße war gleich breit und ebenfalls beschädigt. Nur halt
weniger beschädigt. Wie gesagt, der Polizist hielt die Straßen
auch für gleichberechtigt.

Klarer Fall von „ja dann“. Ich war halt auch nciht am Unfallort :smile:

Karin

Hallo Maja,

ja, das mache ich auch unbewußt wenn ich Fußgänger bin. Deshalb bin ich ja jedesmal so verwirrt, wenn ich in England unterwegs bin.

Beim Autofahren bin ich aber von meiner Fahrschule gedrillt worden in solchen Fällen vor allem nach rechts zu schauen. Vielleicht schaue ich auch erst nach links, jedoch passiert das dann unbewußt. Bewußt konzentriere ich mich, wie in der Fahrschule gelernt, auf die rechte Seite.

Schöne Grüße,

Daniel.

Das ist aber arg leichtsinnig…hast Du in der
Verkehrserziehung nicht gelernt, immer zuerst nach links zu
schauen? Der dortig auftauchende Verkehr ist Dir von links
viel näher…als Fußgänger machst Du das doch auch so, oder?
Ich guck immer zuerst nach links auch im Auto, so hab ich
schon manchen Unfall vermeiden können.

Gruß
Maja

Hallo Daniel,

ja, das mache ich auch unbewußt wenn ich Fußgänger bin.

Du solltest das besser bewußt machen :smile:

Deshalb bin ich ja jedesmal so verwirrt, wenn ich in England
unterwegs bin.

das glaube ich Dir unbesehehn!

Beim Autofahren bin ich aber von meiner Fahrschule gedrillt
worden in solchen Fällen vor allem nach rechts zu schauen.

Tja, anscheinend kommt es auch auf den Fahrschullehrer an, denn meiner hat mir gesagt, auch wenn man Vorfahrt hat, immer zuerst nach links schauen…wegen den „Unvorsichtigen“ die die Vorfahrt nicht achten.
Außerdem kann ich mich an Fragebogen vom Führerschein daran erinnern, in denen es hieß „Eine schlechter ausgebaute Straße heißt nicht, daß sie automatisch wartepflichtig ist. Ist keine Beschilderung angebracht, gilt rechts vor links“

Es sei denn, der Weg ist vom Hauptweg/Straße aus durch Orangefarbene Katzenaugen (Auf den Leitpfosten) gekennzeichnet.

Schöne Grüße,
Dir auch :smile:
Maja

Hallo,

solange nicht dasteht:

  • „Privatgeländer der Stadtwerke Speyer“ (Da kam mal ein Lkw von Rechts raus und donnerte in einen unserer Busse; er hatte Pech *ggg*)

  • „Nur für Landwirtschaftliche Fahrzeuge“ in Verbindung mit Z250

  • „Privatstraße“

ist das eine öffentliche Straße. Zustand in Anbetracht der Reparaturfreudigkeit der Kommunen und Länder (fast) egal. Du schriebst ja: Asphaltiert, aber stark beschädigt. Sowas haben wir auch auf einer unserer Linien (Kopfsteinpfl. mit Asphaltflicken)

gruß

dennis

Hi,

Das mit den vielen Toten steht erst kurz weiter unten in einem
anderen Thread. da hat es Dich scheints nicth gestört.

Manche Dinge sind einfach zu erklären.
Es liegt schlicht dran, dass ichs nicht gelesen hab - und es war mit Sicherheit nicht eine Anwort auf meinen Senf … :wink:

Gruß,
Micha

Hier: Die Definition Feldweg (bzw. Waldweg)
Hab mir hier nicht viel durchgelesen, denke aber das wenigste wird das sein wonach Du eigentlich gefragt hast, wie so oft in diesem brett :wink:.

Feld- oder Waldwege sind solche Verkehrswege, die zumindest
überwiegend land- oder forstwirtsch. Zwecken dienen und keine
überörtl. Bedeutung haben, so daß sie nur ein geringes
Verkehrsaufkommen aufweisen. Auf die Art der Fahrbahndecke und die
Breite des Weges kommt es nicht an (BGH in VRS 50, 164; OLG Köln
in VerkMitt 84 Nr. 69). Ist ein Weg zugleich Zufahrt für eine
Wohnsiedlung, kann er nicht als Feld- oder Waldweg gelten (OLG
Düsseldorf in VRS 73, 299).

M.