Verkehrsrecht Fahrerflucht

Hallo,bin heute anscheinend an einem Auto mit meinem
Fahrzeug hängen geblieben.Gemerkt habe ich nichts.Bin
beruflich als Botenfahrer(Paketdienst),fahre langen
Iveco.Auch wenn ich wirklich das Auto angefahren habe,habe
ich nichts gemerkt.Im Laufe des Tages meldete sich die
Firma,im Hof deren ich ausparkte.Ich möchte die
kontaktieren und versuchen mit dem Fahrzeugbesitzer zu
reden.Ich habe nicht vorgehabt zu flüchten.Ist es die
Fahrerflucht?Oder,wie geht man da vor?Danke Ihnen im Voraus
für Info.

Hallo,

also in erster Linie ist es Fahrerflucht, weil sie beweisen müssen, dass sie es nicht gemerkt haben und das können sie wohl nicht.
Sie hätten, nachdem sie den Schaden gemerkt haben, eine

Hallo,

schnellstens mit dem Halter des beschädigten Fahrzeuges in Verbindung setzen und hoffen, dass er die Polizei nicht agerufen hat.
Auch wenn Du Dich mit dem Halter einigst, wird die Polizei Anzeige wegen Unfallflucht schreiben. Das wird teuer und ist mit Fahrverbot gekoppelt.
Sollte der Halter also die Polizei angerufen haben, am besten gleich morgen früh zu der entsprechenden Wache fahren und den Vorfall schildern.
Gibt auch nette einsichtige Beamte…

Ich drück dann mal die Daumen.

Gruß,
Rainer

Ich danke Ihnen für Ihr Info.Jörg

Hallo,

also in erster Linie ist es Fahrerflucht, weil sie

beweisen

müssen, dass sie es nicht gemerkt haben und das können

sie

wohl nicht.
Sie hätten, nachdem sie den Schaden gemerkt haben,

eine

Hallo,

wie es mir von der Firma geschildert worden ist,ist die
Sache von der Polizei aufgenommen worden.Laut Firma ist
es auch gefilmt worden.Kann man trotzdem irgendwie die
Sache mit Fahrerflucht „weglassen“?Oder ist es schon
für mich gelaufen?Heute früh gehe zu
Polizeidienststelle und schildere „mein
Ausparken“.Ausgestiegen bin ich nicht.War am
ausrangieren und wo ich merkte es ist knapp mit dem
Platz,setzte wieder vor und zurück,bis ich aus der
Lücke rausfahren konnte.Bitte Sie um kurzes Info.Danke

Hallo,

schnellstens mit dem Halter des beschädigten

Fahrzeuges in

Verbindung setzen und hoffen, dass er die Polizei

nicht

agerufen hat.
Auch wenn Du Dich mit dem Halter einigst, wird die

Polizei

Anzeige wegen Unfallflucht schreiben. Das wird teuer

und ist

mit Fahrverbot gekoppelt.
Sollte der Halter also die Polizei angerufen haben, am

besten

gleich morgen früh zu der entsprechenden Wache fahren

und den

Vorfall schildern.
Gibt auch nette einsichtige Beamte…

Ich drück dann mal die Daumen.

Gruß,
Rainer

Hallo Jörg,
auch wenn Sie es nicht gemerkt haben und sie verlassen den Unfallort haben Sie den Tatbestand des § 142 StGB erfüllt.
Sie schreiben nichts über die Höhe des Schadens, ob die Polizei eingeschaltet wurde.
Dadurch kann ich in Ihrem Falle nicht näher darauf eingehen.

§ 142 StGB Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
(1)Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder

eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2)Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich

nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder

berechtigt oder entschuldigt

vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

(3)Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.

(4)Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).

(5)Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.

Hallo !

Ich brauche mehr Info zu diesem Fall. Wo genau ist der angebliche Unfall passiert ? Im öffentlichen Verkehr oder auf einem Privatgrundstück, bzw Gelände ? Ist die Polizei hinzu gezogen worden ? Wenn der Unfall im öffentlichen Verkehr sich ereignet hat, ist es Unfallflucht, Ist das ganze auf einem Privatgrundstück passiert, also ein Grundstück wo nicht jeder drauf fahren kann, gilt lediglich das BGB. Gruß

Was soll ich jet schreiben???
Erst mal zur Polizei gehen…

Hallo,

leider muss ich mitteilen, dass hier eine Verkehrsunfallflucht vorliegt. Also sollte jetzt schnell ein Kontakt mit dem geschädigten Besitzer aufgenommen werden. Die Polizei ist zwingend nicht zu beteiligen, da der § 142 StGB (Unfallflucht) nicht die Beteiligung der Polizei sondern die Schadensregulierung in den Vordergrund stellt. Man könnte auch vorbeugend die Polizei über den Schaden informieren (innerhalb der nächsten 24 Stunden, dann hat der Staatsanwalt die Möglichkeit von einer Unfallflucht abzusehen. Wichtig ist, dass die Initative von Ihnen ausgeht und nicht von der ermittelnden Polizeidienststelle. Findet Sie die Polizei bevor Sie reagiert haben: Unfallflucht!
Vielleicht können Sie aber mit dem Geschädigten sich vereinbaren und dieser hat gar leine Anzeige gestellt.

mfg
strucki

Fahrerflucht setzt voraus, das man es bemerkt hat oder bemerkt haben müsste. Sowie eine Anzeige erstattet wurde, wird die Staatsanwaltschaft mit Ihrem Hilfsorgan (Polizei) tätig. Die Poizei ist gesetzlich verpflichtet, der Sache nachzugehen. Nur die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren einstellen.
Wenn Sie sich noch mit dem Geschädigten einigen können und dieser noch keine Anzeige erstattet hat, wäre der Ärger, den man garantiert bekommt erledigt.
Ich bin auch schon einmal beim rückwärts Fahren ganz wenig an einen anderen gestoßen und habe es gemerkt.
Vieleicht kann dann ein Anwalt helfen.

Hallo !

Ich brauche mehr Info zu diesem Fall. Wo genau ist der
angebliche Unfall passiert ? Im öffentlichen Verkehr

oder auf

einem Privatgrundstück, bzw Gelände ? Ist die Polizei

hinzu

gezogen worden ? Wenn der Unfall im öffentlichen

Verkehr sich

ereignet hat, ist es Unfallflucht, Ist das ganze auf

einem

Privatgrundstück passiert, also ein Grundstück wo

nicht jeder

drauf fahren kann, gilt lediglich das BGB. Gruß

Hallo,

ich bin als Paketzusteller täglich (mo.-fr.)
unterwegs.Der Unfall eignete sich eben im Laufe meines
Arbeitstages.Bin auf dem Betriebsgelände
einer Firma gewesen,wo ich die Pakete zustellte.Beim
Ausparken bin anscheinend an einem Auto mit meiner
Stoßstange hängengeblieben.Ich spürte zwar etwas wie
leichtes Streifen,habe kurzen Blick nach vorne durch
die Windschutzscheibe geworfen und an dem Auto merkte
nichts.Dachte ich mir jedoch,da ich in 1-2Minuten im
selben Betrieb noch zwei Anlaufstellen habe,beim
Aussteigen nachzuschauen,ob wirklich da etwas wäre.Also
in ca.2Minuten an der nächsten Anlaufstelle stieg aus
schaute die Stoßstange an.NIX.Hätte ich da etwas
gemerkt,würde ich die vorherige Anlaufstelle wieder
anfahren um zu sehen,ob ich wirklich ein Fahrzeug
beschädigt habe.Da es NIX zu sehen war,bin weiter
gefahren.Als Paketzusteller hat man keine Minute
frei.Es heißt nicht,man würde mit dem Bus durch die
Menschenmenge sich durchbohren,sondern zustellen und
weiter geht´s.In ca.10-15Minuten meldete sich bei mir
mein Chef und sagte,man rief ihn an und gab die
Telefonnummer von dem Fahrzeugbesitzer,welches Auto ich
beschädigt haben sollte.Ich darauf hin gleich versuchte
ihn zu erreichen.Er war nicht zu erreichen.Also dachte
ich mir,ich werde morgen früh versuchen ihn zu
erreichen,was ich am nächsten Tag tat.Nach -zig Anrufen
gelang es mir den Mann zu erreichen.Ich schilderte ihm
das Gestrige und entschuldigte.Zum Schluß sagte
ich,dass ich keinerlei Absicht hatte das Auto zu
beschädigen und einfach so wegzufahren.Dass ich eben
bei nächster Anlaufstelle das Auto anschaute und merkte
nicts.Am gleichen Tag telefonierte ich mit zuständiger
Polizeidienststelle und vereinbarte den Termin für den
Abend,dass ich vorbeikomme und mich dazu äußere.Dem
Beamten sagte ich,dass ich eben mit dem „Geschädigten“
schon telefonierte und vorhatte heute Abend zur Polizei
zu gehen um die Sache zu klären.Bloß erst abends,da ich
ganzen Tag unterwegs bin.Der Beamte darauf sagte,dass
es in Ordnung geht.Am Abend schilderte ich ihm das
Geschehene.Nach ca.2Wochen bekam ich das Schreiben von
der Staatsanwaltschaft.Die Fahrerflucht (der Wert des
Schadens 2580,-€ weil das Auto neu ist so hoch
eingestuft,obwohl an der Stange nur kleine Beule da
ist).Also wie gesagt.Ich bekam das Schreiben.Mit dem
ich mich auf keinen Fall abfinde.Da ich nicht
gefluchtet bin.Ich bin an der Stelle des Betrieb davor
und danach täglich da zum Anliefern.Das ist ein
Stammkunde.Das heißt ich verstecke mich nicht.Genau so
am nächsten Tag,bevor ich zur Polizei ging,lieferte ich
den Kunden eben an.Und das tue ich bis heute.Montags
bis freitags.Das ist Betriebsgelände.Da werden
Wechselbrücken abgestellt,es sind eben die Gabelstapler
unterwegs.Da kann nicht jedermann parken und kann eben
nicht schneller als 10Km/h gefahren werden.Was auch in
jedem Betriebshof dazu gehört.Um an die Stelle zu
kommen fährt man von einem Kreisverkehr in die Straße
bzw. hat Strecke ca.150Meter die sich da um das Haus
der Firma „wickelt“ und führt man in den Hof.Und
derjenige der da reinfährt,merkt schon beim Verlassen
des Kreisverkehr,wohin man käme,wenn man der Strecke
weiterfolgt.Die Einfahrt ist eben so schmal,dass nur
ein PKW da reinkommen würde.Das heißt,auf keinen Fall
zwei PKW würden an einander vorbeikommen.
Wenn man das Schreiben von der Staatsanwaltschaft
liest.Da kommt es so vor,als ob ich keine Aussage
gemacht hätte und mich seit dem bei der Firma nicht
mehr blicken ließ.Was überhaupt nicht der Fall ist.
So viel zu Sache.Ich versuchte es eben so kurz es geht
zusammen zu fassen.Im Voraus bedanke mich für Ihr Info.

Hallo ! War bis zum heutigen Tage im Osterurlaub. Somit kann ich jetzt erst anzworten.

Ich muß wissen ob es sich um ein Privatgrundstück handelt, was man nur durch ein z.B. bewachtes Tor passieren kann ?

Wenn es kein öffentliches Gelände gewesen ist, hätte unverzüglich die Polizei geholt werden können. Wenn ich Staatsanwalt wäre, würden mich Deine Argumente nicht interessieren, weil das alles nur blaa blaa blaa ist. Hier zählt nur was Du gemacht hast, und nicht was Du machen wolltest.