Verkehrsrecht-Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss

Hallo!

Gucke grade „Marienhof“ u dort gibbet ein Problem, von dem ich denke, dass es in der Realität nicht ganz so gehandhabt wird. Bitte keine Diskussion über Soaps, sondern über den Sachverhalt. Dass alles rein fiktiv ist, versteht sich von selbst:
A hat gerade den Führerschein bestanden (is also noch in der Probezeit) u verursacht unter Alkoholeinfluss (0,6 Promille) eine Sachbeschädigung mitm Fahrrad. Meines Wissens nach darf der Führerschein erst ab 1,6 Promille abgenommen werden, aber was ist bei Sachbeschädigung durch Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss? Haben die Drehbuchschreiber da nen Fehler gemacht oder liege ich falsch? Wird der „Lenkschein“ gleich eingezogen oder gibbet nich erstma ne Nachschulung oder so?

Gruss

Mutschy

Hallo,

A hat gerade den Führerschein bestanden (is also noch in der
Probezeit) u verursacht unter Alkoholeinfluss (0,6 Promille)
eine Sachbeschädigung mitm Fahrrad. Meines Wissens nach darf
der Führerschein erst ab 1,6 Promille abgenommen werden, aber
was ist bei Sachbeschädigung durch Fahrradfahren unter
Alkoholeinfluss?

das ist ein relativ sicheres Zeichen dafür, daß der Fahrzeugführer nicht in der Lage war, sein Fahrzeug sicher zu führen. Das ist ein Merkmal für die Trunkenheitsfahrt gem. StGB und reicht dann wohl für eine Führerscheinabnahme. Probleme bekommt man übrigens schon ab 0,3 Promille bei Auffälligkeiten im Straßenverkehr.

Gruß,
Christian

Hallo,

Hallo!

Erstmal danke für die Antwort u ein * dafür!

Probleme bekommt man übrigens schon ab 0,3 Promille bei
Auffälligkeiten im Straßenverkehr.

Achso, also gilt das auch, wenn man mitm Fahrrad unterwegs is… Und ich dachte immer, diese Grenze gilt nur beim Führen motorisierter Fahrzeuge.

Gruß,
Christian

Gruss

Mutschy

Hallo,

Erstmal danke für die Antwort u ein * dafür!

wars ein unsichtbarer? :wink:

Probleme bekommt man übrigens schon ab 0,3 Promille bei
Auffälligkeiten im Straßenverkehr.

Achso, also gilt das auch, wenn man mitm Fahrrad unterwegs
is… Und ich dachte immer, diese Grenze gilt nur beim Führen
motorisierter Fahrzeuge.

hier noch mehr Informationen:
http://www.finanztip.de/recht/verkehr/03prom.htm

Das StGB spricht ausdrücklich von Fahrzeug:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315c.html
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__316.html

Gruß,
Christian

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Hallo,

Erstmal danke für die Antwort u ein * dafür!

wars ein unsichtbarer? :wink:

Nee, ein nich richtig geklickter. Habs nun nachgeholt, ging vorhin irgendwie nich.

Danke für die Links u ein weiteres * dafür.

Gruss

Mutschy