Verkehrsrecht (Fahrradunfall)

Guten Tag,
Fahrradunfall auf übersichtlicher Kreuzung

Beim Überqueren einer vollständig übersichtlichen Kreuzung von einem Radweg zu dem gegenüberliegenden Radweg bei grünem Ampelmännchen und breit gekennzeichneten Übergang wurde ich von einem Jeep erfasst und vom Fahrrad geschleudert.
Mehrere Beckenbrüche und innere Blutergüsse sowie äußere Prellungen waren die Folge. Dem Fahrzeugführer wurde beim Linksabbiegen durch gelbe Warnblinke angezeigt, dass sich Personen auf der Fahrbahn befinden können, die er aber missachtete, da er im Auto telefonierte, und somit total abgelenkt war und mit unangemessener Geschwindigkeit die Kreuzung befuhr. Der Fahrzeugbegleiter schimpfte nach dem Unfall auf den Fahrzeuglenker und lehnt nach Aussagen der Verkehrspolizei eine Zeugenaussage ab. Erschwerend zur Unfallklärung wirkte noch, das die Fahrzeugnummer und der Unfallort durch die Verkehrspolizei bei der Aufnahme falsch angegeben war. Nach langen Krankenhausaufenthalt und einer Kur bin ich immer noch in Behandlung und kann mich sehr schlecht bewegen. Die zuständige Versicherung will mit einer einmaligen Abfindung vom Rechtsanwalt unterstützt (?) den Prozess der Staatsanwaltschaft umgehen, plädiert auf eine Mitschuld: ich hätte das Fahrrad schieben müssen. Wenn ich das Fahrrad geschoben hätte, wäre ich unter dem Auto gelandet und wahrscheinlich nicht mehr am Leben. Mit Anerkenntnis des Abfindungsschreibens der Versicherung des Fahrzeughalters erlöschen alle Ansprüche, auch auf mögliche Spätfolgen und der noch benötigten ständigen Behandlungen. Wie soll ich mich verhalten ???

Hallo Schrankenpauli,

erstmal: Rechtsberatung ist auch hier nicht gestattet, FAQ:1129

Zweitens: Neuen Anwalt suchen, der mehr von der Sache versteht.

Denn, wenn die Kreuzung nicht irgendwie völlig unbefahrbar war, dann gibt es für Personen über 8 Jahren keinen Grund, warum sie solche Strecken nicht fahrend überwinden dürfen sollten.

Gruß, Karin

Hallo

Zweitens: Neuen Anwalt suchen, der mehr von der Sache
versteht.

Zustimmung!

Denn, wenn die Kreuzung nicht irgendwie völlig unbefahrbar
war, dann gibt es für Personen über 8 Jahren keinen Grund,
warum sie solche Strecken nicht fahrend überwinden dürfen
sollten.

Dem steht wohl das Verkehrsrecht gegenüber. Ein Radfahrer ist dabei kein Fussgänger, ein Fussgängerüberweg kein Fahrradweg, wenn es nicht anders gekennzeichnet ist. Allerdings geht vom KFZ ohnehin eine Gefährdung aus, egal ob der Fahrer einen Fehler gemacht hat.

Gruss vonsales

weiß kaum jemand
Hallo.

Unabhängig davon ob da eine Ampel war (außer der Fahrer hätte grün gehabt und Du rot), gilt hier etwas was die wenigsten Autofahrer wissen (natürlich gilt es auch für Fahrradfahrer). Wer abbiegt muss geradeaus laufenden Fußgängern Vorfahrt gewähren. Heißt im Gesetzestext ungefähr so: Als Rechts- oder Linksabbieger müssen Sie notfalls anhalten, damit Fußgänger gefahrlos die Straße überqueren können. §9, Abs.3, StVO.
Damit kann man richtig teure Wetten gewinnen, das wissen nämlich die wenigsten.
Quelle ADAC, war mal als Frage mit Bild „wer muss hier stehenbleiben“.

Gruß
Gerald

Hallo vonsales,

Zweitens: Neuen Anwalt suchen, der mehr von der Sache
versteht.

Zustimmung!

Denn, wenn die Kreuzung nicht irgendwie völlig unbefahrbar
war, dann gibt es für Personen über 8 Jahren keinen Grund,
warum sie solche Strecken nicht fahrend überwinden dürfen
sollten.

Dem steht wohl das Verkehrsrecht gegenüber. Ein Radfahrer ist
dabei kein Fussgänger, ein Fussgängerüberweg kein Fahrradweg,
wenn es nicht anders gekennzeichnet ist. Allerdings geht vom
KFZ ohnehin eine Gefährdung aus, egal ob der Fahrer einen
Fehler gemacht hat.

Äh, wenn der UP schreibt, dass er an einer Kreuzung einen Radweg verlässt, der gegenüber weitergeht, gehe ich davon aus, dass eine virtuelle (nicht aufgemalte) oder reale Radfahrerfurt an dieser Stelle ist. Von Fußgängerüberweg kann da nicht die Rede sein, es sei denn, dort stand „Radfahrer absteigen“.

Gruß, Karin

1 Like

Hallo

Äh, wenn der UP schreibt, dass er an einer Kreuzung einen
Radweg verlässt, der gegenüber weitergeht,

Das schreibt ER. Ob der Weg aber links oder rechts weitergeht und es auf der gegenüberliegenden Seite wiederum einen anderen Radweg gibt, müssen wir dahingestellt sein lassen.

Von Fußgängerüberweg kann da nicht die Rede sein,

Nun ja, er schreibt aber explizit „grünes Ampelmännchen“.
Für mich heisst das Fußgängerüberweg.
Ein Radwehg wäre zusätzlich mit einem grünen(auch in Gelb,Rot) Fahrrad
gekennzeichnet.
Meines Wissen gilt das grüne Männchen ausschließlich für Fußgänger.Insofern wird er sich ein Mitschuld anrechnen lassen müssen.
Rumburak

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Hallo Rumburak,

Äh, wenn der UP schreibt, dass er an einer Kreuzung einen
Radweg verlässt, der gegenüber weitergeht,

Das schreibt ER. Ob der Weg aber links oder rechts weitergeht
und es auf der gegenüberliegenden Seite wiederum einen anderen
Radweg gibt, müssen wir dahingestellt sein lassen.

nun ja, das trifft auf alle Postings hier zu, oder?

Von Fußgängerüberweg kann da nicht die Rede sein,

Nun ja, er schreibt aber explizit „grünes Ampelmännchen“.
Für mich heisst das Fußgängerüberweg.

oder nach an aneinandergrenzender Rad- und Fußweg-Furt. Dann gilt nämlich die Fußgängerampel (galt bis letzten September, aber das ist ein anderes Thema)

Ein Radwehg wäre zusätzlich mit einem grünen(auch in Gelb,Rot)
Fahrrad gekennzeichnet.

Dann gibt es in München zunehmend keine Radwege mehr. Die Radfahrer-Ampeln werden nämlich in zunehmendem Maße entfernt.

Meines Wissen gilt das grüne Männchen ausschließlich für
Fußgänger.Insofern wird er sich ein Mitschuld anrechnen lassen
müssen.

Da ist Dein Wissen leider fehlerhaft. Macht aber nichts.

Gruß, Karin

Hallo,

Nimm dir einen Anwalt,der Ahnung von Rechten der Fahrradfahrer hat. Ein ‚normaler‘ Verkehrsanwalt hat diese in der Regel nicht. Der ADFC bietet Rechtsberatung durch Anwälte an, die etwas von der Sache verstehen. Als Linksabbieger muß man natürlich den Geradeaus-Verkehr beachten und grundsätzlich hat der stärke Verkehrsteilenehmer mehr Vorsichtspflichten gegenüber dem schwächeren und damit immer schlechtere Karten was Schuld bzw. Schuldanteil angeht.

Gruß, Ulli

Hallo,
hier nochmal die relevante Stelle des UP:

Beim Überqueren einer vollständig übersichtlichen Kreuzung von einem :Radweg zu dem gegenüberliegenden Radweg bei grünem Ampelmännchen und :breit gekennzeichneten Übergang wurde ich von einem Jeep erfasst und :vom Fahrrad geschleudert.

Ich sehe weder die Fortführung eines diesseitigen Radweges auf der gegenüberliegenden Seite, noch einen ausdrücklich markierten Radweg.
Ich sehe nur das grüne Ampelmännchen.
Insofern hat der Radfahrer den Überweg per Pedes zu überqueren und sein Rad zu schieben.
Sollte nun dennoch ein Radweg neben dem Fussweg existieren oder gar intergriert sein, sehe ich das aus dem UP nicht.
Dann hättest Du uneingeschränkt recht. Aber nur dann.
Dass in Bavaria das Eine oder Andere anders gehandhabt wird als im Rest der Republik, muss nicht zwangsläufig heissen dass es richtig ist.

Freundlich lächelnd
Rumburak

1 Like

Hallo Rumburak,

hier nochmal die relevante Stelle des UP:

Beim Überqueren einer vollständig übersichtlichen Kreuzung von einem :Radweg zu dem gegenüberliegenden Radweg bei grünem Ampelmännchen und :breit gekennzeichneten Übergang wurde ich von einem Jeep erfasst und :vom Fahrrad geschleudert.

Ich sehe weder die Fortführung eines diesseitigen Radweges auf
der gegenüberliegenden Seite, noch einen ausdrücklich
markierten Radweg.

ich bewundere Deine uneingeschränkte Klarsicht, die aus einer fehlenden Beschreibung sofort eine fehlende Radfahrerfurt erkennt. Meine Lebenserfahrung als Radfahrerin lässt mich aber erahnen, dass es nur wenige Kreuzungen im Lande gibt, die auf der einen Seite einen Radweg haben und gegenüber einen Radweg haben, bei denen aber vorgesehen ist, dass alle Fahradfahrer vor der Kreuzung absteigen und erst drüben wieder aufsteigen dürfen.

Dass in Bavaria das Eine oder Andere anders gehandhabt wird
als im Rest der Republik, muss nicht zwangsläufig heissen dass
es richtig ist.

Und dazu ist einfach nichts mehr zu schreiben. Dass die unsägliche Vorschrift, dass Radfahrer sich nach der Fußgängerampel richten müssen, ist ja glücklicherweise (dank ADFC, nicht zuletzt ADFC München) gekippt, so dass ich sie Dir nicht mehr verlinken konnte.

Gtuß, Karin

Hallo Karin
ich bewundere Deine uneingeschränkte Klarsicht, die aus einer
fehlenden Beschreibung sofort eine fehlende Radfahrerfurt
erkennt.

Das Kompliment kann ich uneingeschränkt zurückgeben.
Ich kann mich bei der Beantwortung einer Frage nur auf das stützen was da formuliert ist. Ich kann icht Dinge voraussetzen die ich mir einbilde.

Meine Lebenserfahrung als Radfahrerin lässt mich aber
erahnen, dass es nur wenige Kreuzungen im Lande gibt, die auf
der einen Seite einen Radweg haben und gegenüber einen Radweg
haben, bei denen aber vorgesehen ist, dass alle Fahradfahrer
vor der Kreuzung absteigen und erst drüben wieder aufsteigen
dürfen.

Deine Lebenserfahrung als Radfahrerin will Dir auch keiner streitig machen. Aber in der Frage geht es nicht um Erfahrungen sondern um Fakten.
Ebenso könnte ich erwidern, dass mir meine Erfahrung als Verkehrsteilnehmer sagt, dass Radfahrer die uneinsichtigsten und lernresistentesten Verkehrsteilnehmer sind.
Das würde aber niemandem etwas nützen.
Gruß Rumburak

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