Liebe/-r Experte/-in,
ich bin mit einem Laser-Geschwindigkeitsmesser Riegl FG21-P gemessen worden.
Das Gerät wurde aus einem VW-Bus durch die schräge Windschutzscheibe eingesetzt.
Da Laser ja Licht ist, Licht sich beim Durchdringen von Glas „verändert“, stellt sich die Frage ob diese Messung so zulässig ist.
Leider scheinen nicht mal die Beamten zu wissen, ob das zulässig ist (lt. eigenen schriftlichen Erklärungen „vermuten“ sie die Zulässigkeit).
Die Fa. Riegl verweigert die Aussage (an Nicht-amtliche Stellen) zur Zulässigkeit.
Ich will ja keine Geheimnisse erfahren, nur ob die Messung so zulässig ist.
Rückfragen bei erfahrenen RA’s (aus dem WWW) ergaben immer nur den Hinweis, daß derartige Messungen in deren Region generell nicht durch Scheiben erlaubt sind, damit diese Problematik bisher nicht aufkam.
Es muß doch in diesem Land jemanden geben, der die Gebrauchsanweisung mal gesehen hat.
Bitte keine Vermutungen und „Glaubensaussagen“, die habe ich schon von den amtlichen Stellen.
mfg tugu