Liebe/-r Experte/-in,
darf ein Haus- oder Garageneigentümer vor seiner eigenen Einfahrt parken.
Grüße
slowbrain
Hallo slowbrain,
wie ist denn das Parken auf diesem Straßenstück vor und hinter Deiner Einfahrt geregelt? Darf man da längs der Straße parken? Und gibt es gegenüber Deiner Einfahrt eventuell noch eine andere, deren Benutzung Du behindern würdest, wenn Du vor Deiner Einfahrt parkst? Gibt es denn außer der Bordsteinabsenkung im Zuge Deiner Einfahrt noch andere in unmittelbarer Nähe, die von Rollifahrern und gehbehinderten Menschen genutzt werden könnten?
Generell regelt die StVo in $12 Abs. 3 Nr. 3, dass das Parken vor Grundstücksein- und ausfahrten unzulässig ist. Da Dir das Straßengrundstück VOR Deiner Einfahrt nicht gehört, gilt die StVO dort auch für Dich. Diese Regelung dient natürlich eigentlich dazu, die Nutzung der Einfahrt nicht durch ruhenden Verkehr einzuschränken/ zu verhindern. Deshalb könnte man ein eventuell erhaltenes Ticket (?) beim Ordnungsamt mal hinterfragen. Auch unter dem Aspekt, dass die Verwaltung dazu verpflichtet ist, das mildeste mögliche Mittel zur Durchsetzung der geltenden Gesetze anzuwenden. Wenn in Deinem Fall also niemand zu Schaden gekommen ist und kommen konnte, wäre ein Verwarngeld in meinen Augen als zweifelhaft einzustufen.
Freudliche Grüße. Anja Riemann
Hallo Frau Riemann,
Ihre Ausführungen waren sehr hilfreich. Vielen Dank.
Grüße
J.Buchstab
(slowbrain)