Verkehrsrecht / gesperrte Straße

Mahlzeit Zusammen,

mich würde mal interesieren, wenn man an eine Tankstelle fahren will,
die von beiden Seiten nur über gesperrte Straßen erreichbar ist, wie das gehen soll.

  • 1 Seite ist wegen Baustelle gesperrt, die ist aber erst nach der
    Tankstelle, Sperrung beginnt aber schon davor
  • 2 Seite ist schon immer gesperrt, allerdings Anlieger frei, liegt auch noch vor der Baustelle.

Darf man jetzt nicht mehr an die Tankstelle, bis die Sperrung aufgehoben ist, oder ist man, wenn man hier zum tanken will Anlieger.

Danke

MW

Hallo,
wenn du zum Tanken dort hin fährst, bist du Anlieger,
da du „in Kontakt mit einem Anwohner oder Geschäft treten“ willst.

Gruß
HaWeThie

Danke, allerdings interesiert es mich noch, ob man einen Nachweiss
über das Tanken erbringen muß. Vor allem, ob es möglich ist, von Anwohnern, aus welchem Grund auch immer, angezeigt zu werden.
Es wird in einem großen Schild am Gartenzaun eines Anwohners darauf hingewiesen, dass jetzt ca. 600 Autos in der Stunde hier durchfahren und zu Anzeige gebracht werden.

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Hi!

Danke, allerdings interesiert es mich noch, ob man einen
Nachweiss
über das Tanken erbringen muß. Vor allem, ob es möglich ist,
von Anwohnern, aus welchem Grund auch immer, angezeigt zu
werden.
Es wird in einem großen Schild am Gartenzaun eines Anwohners
darauf hingewiesen, dass jetzt ca. 600 Autos in der Stunde
hier durchfahren und zu Anzeige gebracht werden.

Willst Du dort tanken?
Wenn ja, kein Problem.
Wenn nein, gilt die Anliegerregelung, Du hast da also nix verloren.

Grüße,

Mathias

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Danke, allerdings interesiert es mich noch, ob man einen
Nachweiss
über das Tanken erbringen muß. Vor allem, ob es möglich ist,
von Anwohnern, aus welchem Grund auch immer, angezeigt zu
werden.
Es wird in einem großen Schild am Gartenzaun eines Anwohners
darauf hingewiesen, dass jetzt ca. 600 Autos in der Stunde
hier durchfahren und zu Anzeige gebracht werden.

Eine Anzeige ist natürlich immer möglich. Die Frage ist, was dabei rauskommt.
Sollte diese Ordnungswidrigkeit wirklich verfolgt werden (was ich für unwahrscheinlich halte), muß die Behauptung des Beschuldigten „ich war an der Tankstelle einkaufen“ (muß ja nicht zwangsweise tanken sein) erst mal hinreichend sicher widerlegt werden…

Gruß Stefan

Hallo,
wenn du zum Tanken dort hin fährst, bist du Anlieger,
da du „in Kontakt mit einem Anwohner oder Geschäft treten“
willst.

Gruß
HaWeThie

Am besten Rechnung als Beweis aufhebenowt
OWt