Verkehrsrecht - Gründe für zu schnell fahren!?

Hallo!

Ich habe gehört, dass es angeblich Gründe geben soll, die ein zu schnelles fahren rechtfertigen?

Stimmt das?

Gibt es hierzu Gerichtsurteile?

Z. B. wenn jemand Medikamente einnimmt, die auf den Magen schlagen, er während der Fahrt ein dringendes Bedürfnis hat, er ein stilles Örtchen sucht und deswegen zu schnell fährt, rechtfertigt dieser Umstand das zu schnelle fahren oder kann man sich genauso gut in die Hose machen?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß

Genaueres kann ich dir nicht sagen, dass aber eine Ordnungswidrigkeit, so sie tatbestandlich erfüllt ist, auch rechtmäßig sein kann, versteht sich doch wohl von selbst. Somit ist deine erste Frage klar mit Ja zu beantworten, ja, so etwas ist möglich! Stell dir vor, ein Leben hinge davon ab, dass du nun die Geschwindigkeit überschreitest, etwa weil du einen Schwerverletzten an Bord hast… Je nachdem, wie du fährst und ob du andere in Gefahr bringst und so weiter, ist doch klar, dass hier nicht in jedem Fall ein Bußgeld verhängt werden kann!

Levay

…allerdings ist die „Ausrede“ mit dem dringenden Bedürfnis die älteste der Welt und zieht nicht mehr wirklich. Man muss auch dazu sehen, dass man sich nach der Einnahme von Medikamenten, die zu unbekannten Nebenwirkungen führen, gar nicht ans Steuer setzen darf/sollte.
Gruß,
Dea

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Wow, tolle Geschichte, das Sternchen gab’s für die packende Erzählung, nicht für das Riesenglück, das Du hattest. Nicht überall sind die Beamten so drauf…

…allerdings ist die „Ausrede“ mit dem dringenden Bedürfnis
die älteste der Welt und zieht nicht mehr wirklich. Man muss
auch dazu sehen, dass man sich nach der Einnahme von
Medikamenten, die zu unbekannten Nebenwirkungen führen, gar
nicht ans Steuer setzen darf/sollte.
Gruß,
Dea

Ja, nee, auf den konkreten Fall wollte ich das auch nicht angewendet wissen :wink:

Levay

DAS ist _kein_ Grund!

Stell dir vor, ein Leben hinge davon ab,
dass du nun die Geschwindigkeit überschreitest, etwa weil du
einen Schwerverletzten an Bord hast…

Das ist KEIN Argument. Ein Schwerverletzter gehört unter (so gut wie) keinen denkbaren Umständen in ein Privatfahrzeug. Dafür gibt es Rettungsdienste mit einer Eintreffzeit von durchschnittlich unter zehn Minuten, die sich ab dem Eintreffen fachkundig um den Patienten kümmern können und dann einen fachgerechten Transport einleiten.

Wer Schwerverletzte selbst transportiert, handelt höchst unverantwortlich!

Die Schwangere ist der einzige Fall, den ich da (und auch das nur mit Schmerzen!) akzeptieren könnte - aber selbst dann wäre ein Rettungswagen die bessere Wahl. Der ist zum einen in den meisten Fällen schneller und sicherer da und wieder zurück im KH und kann im Notfall auch im Wagen entbinden (ja, sowas haben wir gelernt).

Gruß,

Malte.

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Hallo,

klasse! Eine tolle Reaktion, klasse Zivilcourage und super mitgedacht. Sicher hast Du Glück gehabt, dass der Verkehrspolizist Euren Notstand erkannt hat, aber alles in allem habt Ihr das echt verdient!
Deine Frau kann stolz auf Dich sein. Das machen sicher nicht viele so. Klasse!

Viele Grüße an Dich und Dein Lieben
Sophia

Hallo!

Z. B. wenn jemand Medikamente :einnimmt, die auf den Magen
schlagen, er während der :Fahrt ein dringendes :Bedürfnis hat, er ein stilles :Örtchen sucht…

Ein Mensch, der Medikamente schluckt, die seine Verkehrstauglichkeit einschränken, gehört nicht hinters Lenkrad. Wenn jemand dauernd solche Sachen schlucken muß, könnte die „Entschuldigung“ bös nach hinten losgehen, wegen mangelnder körperlicher Eignung zur Führung eines Kfz. Der Führerschein ist dann weg.

Gruß
Wolfgang

Nötigung
Hallo,

angenommen man wird durch ein dicht auffahrendes Kfz dazu gedrängt das Tempo zu erhöhen - vielleicht sogar um einen Unfall zu vermeiden. Würde das ein zu schnelles fahren rechtfertigen?

Ist mir beim Lesen der laufenden Diskussion spontan eingefallen…

Mfg - JENS

Na ja, mein lieber Malte, das sehe ich anders als du. Du gehst völlig zu Unrecht davon aus, dass man immer selbst Hilfe herbeiholen kann. Wenn das nicht möglich ist, wüsste ich wahrlich nicht, wieso ich jemanden lieber sterben lassen als ins Krankenhaus fahren sollte.

Levay

Hallo Jens,

angenommen man wird durch ein dicht auffahrendes Kfz dazu
gedrängt das Tempo zu erhöhen - vielleicht sogar um einen
Unfall zu vermeiden. Würde das ein zu schnelles fahren
rechtfertigen?

Interessante Frage. Leider kann ich sie nicht ganz beantworten, aber
vielleicht eine Kleinigkeit dazu beitragen.
Nötigung ist ein Straftatbestand nach dem StGB.
Da das Recht dem Unrecht nicht zu weichen braucht, müsste eine
Verletzung der StVO (=zu schnelles fahren) folgenlos bleiben.
Theoretisch. Man könnte entweder argumentieren, es liege keine
Verletzung des Gebots aus § 1 StVO (Pflicht zum angepassten Fahren)
vor, weil die Situation das erfordere. Oder man liesse einen
anerkannten Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrund auch im
Ordnungswidrigkeitenrecht gelten. Aber leider habe ich keine Ahnung
vom OWiG…
Strafrechtliche Folgen gemäß § 315c StGB wären jedenfalls beim
Eingreifen einer Rechtfertigung oder Entschuldigung ausgeschlossen.
Also muss dass doch erst Recht für das Ordnungswidrigkeitenrecht
gelten, oder?

Interesierte Grüße - Jaschiii

Hi
nein, ist kein Grund.
Sonst wäre ds doch die Standartausrede auf der Autobahn.

Gruß
HaWeThie

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Na ja, mein lieber Malte, das sehe ich anders als du. Du gehst
völlig zu Unrecht davon aus, dass man immer selbst Hilfe
herbeiholen kann. Wenn das nicht möglich ist, wüsste ich
wahrlich nicht, wieso ich jemanden lieber sterben lassen als
ins Krankenhaus fahren sollte.

Die Situationen, in denen ein Notruf nicht möglich ist, sind heutzutage nun wahrlich extrem selten. Dazu müsste man

a) mit dem Patienten allein

UND

b) Handylos

UND

c) fernab von jedem Telefon, also auch jeglicher Besiedlung

sein. In allen anderen Fällen ist es für den Patienten IMMER hilfreicher, einen Notruf abzusetzen oder absetzen zu lassen und Erste Hilfe zu leisten, bis ein Rettungsmittel eintrifft.

Gruß,

Malte.

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Ich kann dir mühelos realistische Beispiele nennen, in denen die Not eben doch besteht. Darum geht es mir aber gerade nicht. Es geht mir nur darum, dass das dann natürlich schon ein Grund ist. Es bleibt im Übrigen - wie immer - eine Frage des Einzelfalls.

Levay

Ich kann dir mühelos realistische Beispiele nennen, in denen
die Not eben doch besteht.

Daran wäre ich tatsächlich interessiert. Ich hab einige Jahre in Krankenhaus (Notaufnahme, Intensiv), Rettungsdienst und Erste Hilfe-Ausbildung gearbeitet und mir ist kein solcher Fall untergekommen. Soll jetzt nicht einer auf dicke Hose sein, nur heissen, ich hab mich hinreichend mit dem Thema beschäftigt und bin tatsächlich interessiert.

Abgesehen von Ausnahme-Szenarien in Wüsten oder im Gebirge fällt mir für Deutschland da nicht wirklich was ein. Die Abdeckung durch Rettungsdienste ist de facto lückenlos, die durch Handynetze ebenso, die Besiedlungsdichte ist auch recht hoch…

Darum geht es mir aber gerade
nicht. Es geht mir nur darum, dass das dann natürlich schon
ein Grund ist. Es bleibt im Übrigen - wie immer - eine Frage
des Einzelfalls.

Deshalb schrieb ich „(so gut wie) immer“ - es gibt sicher Ausnahmesituationen, aber die halte ich für so extrem selten, daß sie nicht wirklich relevant sind.

Gruß,

Malte.