Hallo!
Kann mir jemand die Frage beantworten, ob im Strassenverkehr immer der Halter haftet? Zum Beispiel wenn das Auto beim Blitzen fotografiert worden ist, jedoch nur das Kennzeichen erkennbar ist, aber nicht der Fahrer.
Hat das mit ruhendem/‚fliessenden‘ Verkehr zu tun?
Danke im voraus.
Gruß
Rampage
nein
Hallo!
Hallo zurück,
Hat das mit ruhendem/‚fliessenden‘ Verkehr zu tun?
Das isset.
Die sog. Halterhaftung gibt es nur bei Verstößen im ruhenden Verkehr.
Bei Verstößen im fließenden Verkehr also nicht. Du musst nur mit kleineren Unangenehmlichkeiten rechnen, z.B. Besuch der Polizei in der Nachbarschaft („Wer fährt das Auto üblicherweise?“), oder bei Arbeitgeber, oder auch dass das Führen eines Fahrtenbuchs angeordnet wird.
(alles Fälle aus der Praxis, kannst ja in meine ViKa schauen)
Danke im voraus.
Gern geschehn.
Gruß
HaWeThie