Hallo!
Angenommen, es existiert ein Schild „Halteverbot“ (Zeichen 283 StVO) mit nem Zusatzschild „Mi 8-10 Uhr, Strassenreinigung“. Gilt das Halteverbot auch, wenn die Strassenreinigung gar nicht fährt? D.h. dürfen trotzdem Knöllchen geschrieben werden, obwohl nachweislich keine Strassenreinigungsmaschine oder ähnliches im Einsatz war/ist? Dafür ist ja das Halteverbot ursprünglich eingerichtet worden.
Gruss
Mutschy
Hallo,
ich würde dort halten,denn für mich bedeutet dieses Zusatzschild,das eben nur während dieser Zeit dort nicht gehalten werden darf.
Gruß
Rocco
Hallo!
Angenommen, es existiert ein Schild „Halteverbot“ (Zeichen 283
StVO) mit nem Zusatzschild „Mi 8-10 Uhr, Strassenreinigung“.
Gilt das Halteverbot auch, wenn die Strassenreinigung gar
nicht fährt? D.h. dürfen trotzdem Knöllchen geschrieben
werden, obwohl nachweislich keine Strassenreinigungsmaschine
oder ähnliches im Einsatz war/ist? Dafür ist ja das
Halteverbot ursprünglich eingerichtet worden.
Mal abgesehen davon, dass Du beim Halten wohl normalerweise kaum voraussehen kannst, ob tatsächlich eine Straßenreinigung kommt, gilt selbstverständlich schon so der angegebene Zeitraum. Letztlich heißt das Zeichen ja nur, dass von 8-10 Uhr nicht gehalten werden darf, weil eine (eventuell kommende) Straßenreinigung nicht behindert werden darf.
Gruß
Hallo!
ich würde dort halten,denn für mich bedeutet dieses
Zusatzschild,das eben nur während dieser Zeit dort nicht
gehalten werden darf.
Für mich bedeutet der Zusatz eigentlich nur, dass die Straßenbehörde so freundlich war, mir zu sagen, warum genau an dieser Stelle ein Halteverbot für Mittwoch von 8-10 bestehen soll.
Gruß,
Florian.