Verkehrsrecht - Holland/Deutschland

Geschwindigkeitsübertretung in Holland - 57Km/h statt 50 Km/h!
Herr „X“ ist Nutzer eines Firmenwagens. Wenn „X“ die geforderte Zahlung verweigert - so steht in der Rechtsbehelfsbelehrung - kann er in das niederländische Fahndungsregister aufgenommen werden.
Entstehen der Leasingfirma oder der Firma des Herrn „X“ dadurch irgendwelche Auflagen oder Kosten?
Kann „X“ es auf die Spitze treiben um in das Register aufgenommen zu werden?
Wie lange bleibt Herr „X“ dann in dem Fahndungsregister.
Gibt es eine Verpflichtung (Abkommen) zwischen Holland und Deutschland über solche Verkehrsvergehen und deren Folgen?

Im Voraus vielen Dank für Aufklärung.

Hi,

die Holländer können Geldstrafen in Deutschland nicht vollstrecken. Das kann momentan auch nur Österreich, und dann auch nur, wenn das Vergehen auch so belegt ist wie nach deutschem Recht erforderlich. (Die Österreicher blitzen z.B. auch nur von hinten; so etwas kann in Deutschland nicht vollstreckt werden, da Frontfoto erforderlich.)
Man überlegt, diese gegenseitige Vollstreckungshilfe EU-weit auszuweiten, aber da schlägt man sich über Harmonisierungsfragen gerade die Köpfe ein.

Wenn Du nicht freiwillig zahlst, kommst Du in Holland in ein Fahndungsregister (keine Ahnung, wie lang) und es kann Dir beim nächsten Besuch bei den Käsefressern passieren, dass sie Dich anhalten, und erst wieder weiterfahren lassen, wenn Du gelöhnt hast - selbstverständlich nicht nur die ursprünglich geforderten Kosten, sondern auch noch jede Menge Gebühren. Wenn Du also nicht wieder vor hast, dorthin zu fahren, kannst Du den Wisch bedenkenlos wegwerfen. Willst Du mal wieder dahin, musst Du entscheiden, ob Du lieber die Sicherheit oder den Nervenkitzel hast.

Gruss Hans-Jürgen
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