auf der Suche nach einem Faltblatt zu Kindersitzen fiel mir folgendes auf:
zum einen wird bemängelt, dass gerade die „großen Kinder“(Kl.II und III) zu wenig gesichert werden, zum anderen gibts darüber kaum Infos.
Die Angaben zu den Kindersitzen erfolgen nach Gewicht, die Begründung erfolgt in Bezug auf den Gurtverlauf.
Nun sind Kinder ja unterschiedlich schwer - nehmen wir mal an, ein 9jähiges Mädchen ist 110cm und wiegt 20,5kg - ergo Sitzklasse II. Der kleine Bruder ist 100cm, wiegt aber propere 22kg - könnte also rein rechtlich auf nem Sitzkissen mitfahren, obwohl der Gurt völlig falsch sitzt.
Nehmen wir weiter an, die Kinder werden regelmäßig vom geschiedenen Elternteil abgeholt, wobei die Große ohne Kindersitz angeschnallt wird und der Kleine per Sitzkissen. Also beide gefährdert, aber „nur“ die Große „falsch“ bzw. Strafbar gesichert?
Hat der andere Elternteil hier nur bei der „Großen“ Einspruchsrecht? Habe dazu leider nichts finden können…
Hat der andere Elternteil hier nur bei der „Großen“
Einspruchsrecht? Habe dazu leider nichts finden können…
Hallo, Anna,
ich versuche mal wieder hier den Salomo zu geben, denn ich bin der Meinung, dass sich solche Probleme relativ streitfrei lösen lassen.
Wie wäre es, wenn jeder der beiden Elternteile für eines der Kinder den angemessenen Sitz kauft? Um dann, statt die Autos mit den Sitzen auszustatten (was ja zwei Sätze erforderlich machen würde), die Sitze dem jeweiligen Kind zuzuordnen, das dann immer seinen Sitz behält und ggf. ins andere Auto mitnimmt?
Das dürfte sich doch sicher auch bei etwas gespannteren persönlichen Beziehungen der Eltern verwirklichen lassen?
Danke für Deine Antwort! Leider ist bei Schilderung von fiktiven Fällen oft zu wenig Möglichkeit, ins Detail zu gehen, um nicht mit tatsächlichen Begebenheiten in Verbindung gebracht zu werden…
In diesem Fall ginge das Beispiel so weiter, dass der andere Elternteil gar kein Auto hat, sich nur ab und an eines leiht und keine Lust hat, einen Kindersitz auf dem Rückweg mit der Bahn mitzuschleppen. Gekauft wurde die Sitzerhöhung. Der andere Elternteil (bei dem die Kinder wohnen) hat für alle Kinder entsprechende Sitze angeschafft und eine leihweise Überlassung angeboten, die aber mit obigen Begründungen abgelehnt wird (der Sicherheits- und Rechtsstand ist lt. Aussage bekannt)…
und nu?
Deshalb interessiert mich die Rechtslage, aber das Verkehrsrecht gibt offenbar wenig her. Gibts da Durchführungsbestimmungen?
Gruß anna
der Meinung, dass sich solche Probleme relativ streitfrei
lösen lassen.
Wie wäre es, wenn jeder der beiden Elternteile für eines der
Kinder den angemessenen Sitz kauft? Um dann, statt die Autos
mit den Sitzen auszustatten (was ja zwei Sätze erforderlich
machen würde), die Sitze dem jeweiligen Kind zuzuordnen, das
dann immer seinen Sitz behält und ggf. ins andere Auto
mitnimmt?
Das dürfte sich doch sicher auch bei etwas gespannteren
persönlichen Beziehungen der Eltern verwirklichen lassen?
grundsätzlich bin ich der Meinung, daß indersitze sinnvoll sind. Sicherlich gibt es aber auch hier Gegebenheiten die eben nicht in die Norm passen.
Die 9jährige Tochter meines Freundes z.B. ist - bedingt durch Dauermedikation - zu dick. Nachdem sie immer wieder über Schmerzen beim Sitzen auf ihrem Sitzkissen geklagt hat habe ich mich ans Telefon gesetzt und rumtelefoniert. Es gibt die Möglichkeit einer Befreiung. Diese muss man beantragen ( ist sowohl Auto als auch Personen bezogen) und vom behandelnden Arzt mit unterschreiben lassen. Den Sitz für die kleine Tochter tauschen wir immer mit der Mutter.
Das ist aber denke ich hier nicht das wirklich Problem. Es geht doch vielmehr um die mangelnde Kommunikationsbereitschaft der Eltern. Ich meine, daß in diesem - fiktiven - Fall die Mutter dem Vater deutlichst klarmachen muss, daß die Kinder nur dann mit ihm Auto fahren dürfen wenn sie vorschriftsmäßig und ordentlich angeschnallt sind ( es sei denn es liegt eben o.g. Ausnahmegenehmigung vor)und dazu gehören eben auch die notwendigen Sitze bzw. Sitzkissen. Wenn der Vater die Kinder mit einem Auto abholt, wird es sie ja sicherlich auch mit dem Auto zurückbringen und dann ist doch der Tausch der vorgeschriebenen Sitze mit der Mutter kein Thema - oder ??
Es geht doch nicht um persönliche Animositäten oder Sonderanschnallvorschriften für Scheidungskinder sondern ausschließlich um die SICHERHEIT der KINDER. Darüber sollten beide Elternteile mal nachdenken; die Mutter ob sie es zulassen kann und will, daß ihre Kinder nicht richtig gesichert Auto fahren und der Vater ob ihm seine eignene Bequemlichkeit ( Sitz und Bahn! ) tatsächlich wichtiger ist als die Gesundheit seiner Kinder.
Solltest Du noch Fragen zu der Ausnahmegenehmigung haben, melde Dich nochmal, dann suche ich Dir die entsprechende Behörde raus (will jetzt nicht mehr ins Carport ).
Nun sind Kinder ja unterschiedlich schwer - nehmen wir mal an,
ein 9jähiges Mädchen ist 110cm und wiegt 20,5kg - ergo
Sitzklasse II. Der kleine Bruder ist 100cm, wiegt aber propere
22kg - könnte also rein rechtlich auf nem Sitzkissen
mitfahren, obwohl der Gurt völlig falsch sitzt.
Nehmen wir weiter an, die Kinder werden regelmäßig vom
geschiedenen Elternteil abgeholt, wobei die Große ohne
Kindersitz angeschnallt wird und der Kleine per Sitzkissen.
Also beide gefährdert, aber „nur“ die Große „falsch“ bzw.
Strafbar gesichert?
Also ich habe auch ein Sitzkissen für meinen Kleinen, wenn ich kombiniert mit der Bahn fahre & dann weiter in Opas Auto, weil ich keine Trage-Kapazität für einen „großen“ Sitz habe und finde, dass es ein akzeptabler Kompromiss ist, nämlich besser als gar kein Sitz. Mein Sitzkissen hat allerdings noch einen extra Gurt zur Anpassung an den Autogurt, so dass ich nicht das Gefühl habe, dass der Gurt falsch sitzt.
In deinem Fall würde ich empfehlen, 2 Sitzkissen für die 2 Kinder…