Verkehrsrecht - Kreisverkehr

Hallo,

wat is 'n Kreisverkehr?
So könnte man meine Frage kurzfassen. Aber ein wenig genauer will ich schon werden:
Ich passiere in letzter Zeit häufig eine Kreuzung, bei der ich mir bez. der Vorfahrts- und Blinkregeln unsicher bin.
Es handelt sich um eine Kreuzung in einem Wohngebiet (Zone 30). In der Mitte der Kreuzung sind vier Betonkübel aufgestellt und diese von einer durchgehenden Linie umgeben (also ein Kreis). Das einzige Verkehrszeichen ist ein Pfeil auf blauem Grund nach unten rechts ("rechts am Hindernis vorbeifahren). Keine Vorfahrtszeichen und kein Zeichen „Kreisverkehr“.
Welche Vorfahrtsregeln gelten hier und wie muß geblinkt werden? Beim links abbiegen links blinken und rechts um das Hindernis herumfahren (und bei jeder Straße rechts vor links)? Oder wie im Kreisverkehr, also kein Blinken beim Einfahren und rechts blinken beim Ausfahren (mit Vorfahrt für Fahrzeuge im „Kreisel“)?

Dank und Gruß
Stefan

Hallo,

so wie du das schilderst, ist es kein Kreisverkehr.
D.h. du musst sowohl beim Ein- als auch beim Ausfahren blinken, es gilt grundsätzlich „rechts-vor-links“. Die Regeln für den Kreisverkehr gelten nur für diesen, wenn eine entsprechende Beschilderung vorhanden ist.

Schreib doch mal einen kurzen Brief an die Straßenverkehrsbehörde - vielleicht ist denen die Problematik nicht bewusst bzw. die Straßenbaubehörde hat mal wieder unabhängig von der Verkehrslenkung gearbeitet (kommt vor).

Gruß
HaWeThie

Hi ihr,

bei meinen Eltern im Ort gibts auch so einen komischen Kreisel.
Der wurde aber extra eingeführt, dass Autos durch das „rechts vor links“ abbremsen müssen, und so gezwungen sind auf Tempo 30 runter zu kommen.
Das mit dem Blinken hab ich aber auch nur zu Fahrschulzeiten ganz korrekt gemacht…

Grüssle

m.

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Hallo,

so wie du das schilderst, ist es kein Kreisverkehr.

Richtig. Sieht aber nach „Versuchskreisel“ aus, der evtl. dann in einen „richtigen“ nach BOKraft umgesetzt wird.

D.h. du musst sowohl beim Ein- als auch beim Ausfahren
blinken, es gilt grundsätzlich „rechts-vor-links“. Die Regeln
für den Kreisverkehr gelten nur für diesen, wenn eine
entsprechende Beschilderung vorhanden ist.

Jepp das „neue“ Zeichen oft in Verbindung mit „Vorfahrt gewähren“.

Schreib doch mal einen kurzen Brief an die
Straßenverkehrsbehörde - vielleicht ist denen die Problematik
nicht bewusst bzw. die Straßenbaubehörde hat mal wieder
unabhängig von der Verkehrslenkung gearbeitet (kommt vor).

Ich denke, daß die bevor sie viel Geld ausgeben in eine Baumaßnahme, erst mal checken wollen, ob es ankommt an dieser Kreuzung.

gruß

dennis