Verkehrsrecht, Moped

Wurde mit Moped (Saisongkenzeichen alt) nach dem 20.02. in einer Verkerskontrolle angehalten.
War auf dem Weg zur Werkstat/Reparatur und neues Kennzeichen. Versicherungsvertreter hatte noch kein neues Kennzeichen. Entfernung ca 70m von der Werkstat.
Jetzt Anhörungsbogen der Stadt: §9Abs. 3, §48FZV;§24StVG;177BKat.
Was habe ich außer die 40,-Euro zu erwarten. Oder wie komme ich da raus, wenn die Verkerskontrolle sogar Zeuge des Telefongespräches ist, das der Versicherungsvertreter noch kein Saisonnummernschild hat. Der Wechsel erfolgte in 5 Minuten nach Kontrolle und schieben zur Werkstat.

also, ob der vertreter kennzeichen hatte oder nicht hatte, ist der polizei egal, fakt ist ja, du warst nicht versichert. Aber ich vermute, da wird nicht allzuviel nachkommen… es ist ja nichts passiert… hab sowas noch nich erlebt, kann dir keine erfahrungswerte nennen^^
wünsch dir alles gute, und würde mich freuen davon zu hören, wies ausgegangen ist…

Derzeitiger Erkentnisstand: § 9Abs.3, §48FZV; §24SVG;177DKat / Busgeldkatalog sind 40,00Euro fällig. http://bernd.sluka.de/Recht/Bussgeld.html
Aber paradox im Gesetz, es steht ausdrücklich:
Sie stellten das Fahrzeug … außerhalb des auf dem Kennzeichen angegebenen Betriebszeitraum auf öffentlichen Straßen ab.
Paradoxum: Würde ich zugeben, das es eine Verkerskontrolle war, gebe ich gleichzeitig zu, das ich das Fahrzeug bewegte. Somit wäre eine weitaus höhere Strafe anzusetzen. Mit den 40,00Euro kann ich als arbeitssuchender leben. Aber mehr? verringert meine Arbeitssuche extrem.