Hallo WER WEIS WAS,
Ich habe gestern in meinem Briefkasten die
„Ankündigung der Zwangsvollstreckung“ vorgefunden. Absender ist der Landrat. Über, und jetzt halt Dich fest, 35,50€.
-kommt noch besser!-
Das ganze von 2006. Also 6 Jahre her!
Ich habe keine Ahnung wofür. -Ehrlich…
Ich vermute für zu schnelles fahren. Angegeben ist nur ein Fahrzeug das schon seit drei Jahren nicht mehr in meinem besitz ist. Es gab in den 6 Jahren keinerlei Schriftwechsel, keine Mahnungen etc. Keinen Hinweis darauf das noch irgend eine Rechnung offen wäre. Vorgehalten werden mir 34,00€ Hauptforderung
1,50€ Mahngebühr
Ich habe im Radio irgendwann gehört,es gibt keine Verjährungsfrist bei Knöllchen. Im Internet steht was von 3 und 6 Monaten.
Aber 6Jahre??? Müssten nicht auch mehr Mahngebüren angefallen sein? Nach so vielen Jahren? Nicht das es eine Riesen Sache wäre „Diese 35,50€“
aber irgendwann muss doch mal Schluß sein, oder?
Vielen Dank vorweg. Frage: Gibt es eine Frist?
zunächst der Hinweis, dass nachfolgende Beantwortung Deiner Anfrage meine persönliche Meinung ist. Ich kann und darf keinen rechtlich verbindlichen Rat geben.
Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren grundsätzlich nach 3 Monaten. „Verjähren“ heißt allerdings Verfolgungsverjährung und nicht Vollstreckungsverjährung. Allerdings muss dem Verwaltungsvollstreckungsverfahren zwingend ein Bußgeldverfahren vorausgegangen sein. Bloßes Mutmaßen, was es denn gewesen sein könnte, macht aber keinen Sinn. Bevor ich überhaupt einen Tipp geben kann, solltest Du bei der Stadt bzw. beim Landrat erfragen, welches Verfahren dem Bescheid zugrunde liegt.