Verkehrsrecht: Ordnungswidrigkeit

Hallo Experten !

Hatte im Dezember 1999 eine Owi begangen. Habe 1-monatiges Fahrverbot nach Erlass des Bescheides angetreten, das Bussgeld nebst Auslagen bezahlt. Die verhängten Punkte sind, weil keine Folgepunkte dazukamen, im Jahre 2002 wieder gelöscht worden.

Bleibt diese Ordnungswidrigkeit trotz Verfall der Punkte und vollständiger Erfüllung auferlegter Sanktionen noch irgendwo (verwertbar) gespeichert und wenn ja, wie lange ?

Ich bekam neulich die Auskunft, dass das immer und ewig gespeichert bleibt. Da müsste es doch Verjährungsfristen geben ? Macht es sinn, zum Beispiel jetzt nach einer über 3-jährigen Wohlverhaltensphase, Einspruch gegen eine solche bleibende Eintragung zu erheben ?

Es ist doch so: Der Makel bleibt mir immer anhaften, nur weil ich vor Jahren mal einen vergleichsweise unerheblichen Fehler machte ?

Vielen Dank !

HM

Hallo Herr Meyer

Hatte im Dezember 1999 eine Owi begangen. Habe 1-monatiges
Fahrverbot nach Erlass des Bescheides angetreten, das Bussgeld
nebst Auslagen bezahlt. Die verhängten Punkte sind, weil keine
Folgepunkte dazukamen, im Jahre 2002 wieder gelöscht worden.

Bleibt diese Ordnungswidrigkeit trotz Verfall der Punkte und
vollständiger Erfüllung auferlegter Sanktionen noch
irgendwo (verwertbar) gespeichert
und wenn ja, wie lange ?

Wenn wirklich nichts hinzugekommen ist, werden die Daten nach Ablauf der Frist gelöscht. Die Frist beträgt bei OWi zwei Jahre, falls neue OWis hinzukommen verlängert sich diese bis auf maximal 5 Jahre. Ausnahme: Alkohol- dort grundsätzlich 5 Jahre.
Straftaten: grds. 5 Jahre

Ich bekam neulich die Auskunft, dass das immer und ewig
gespeichert bleibt.

Das Gerücht kommt immer wieder auf.
Es erinnert mich irgendwie an: „Hund erschießt Herrchen“ oder „Spinne in der Jukapalme“.

Da müsste es doch Verjährungsfristen geben
? Macht es sinn, zum Beispiel jetzt nach einer über 3-jährigen
Wohlverhaltensphase, Einspruch gegen eine solche bleibende
Eintragung zu erheben ?

Erstens: vollkommen überflüssig
zweitens: vollkommen zwecklos. Die Punkte sind eine direkte Nebenfolge einer Bußgeldentscheidung und können nicht separat angefochten werden. Wenn du keinen Eintrag willst, musst du gegen den Bußgeldbescheid vorgehen - alles andere ist nicht.

Vielen Dank !

Bitte.

Gruß
HaWeThie

Hallo Herr Meyer

Hatte im Dezember 1999 eine Owi begangen. Habe 1-monatiges
Fahrverbot nach Erlass des Bescheides angetreten, das Bussgeld
nebst Auslagen bezahlt. Die verhängten Punkte sind, weil keine
Folgepunkte dazukamen, im Jahre 2002 wieder gelöscht worden.

Bleibt diese Ordnungswidrigkeit trotz Verfall der Punkte und
vollständiger Erfüllung auferlegter Sanktionen noch
irgendwo (verwertbar) gespeichert
und wenn ja, wie lange ?

Wenn wirklich nichts hinzugekommen ist, werden die Daten nach
Ablauf der Frist gelöscht. Die Frist beträgt bei OWi zwei
Jahre, falls neue OWis hinzukommen verlängert sich diese bis
auf maximal 5 Jahre. Ausnahme: Alkohol- dort grundsätzlich 5
Jahre.
Straftaten: grds. 5 Jahre

Danke ! Das iss wenigstens mal eine präzise Aussage !
Wo kann ich so etwas konkret nachlesen ?

Ich bekam neulich die Auskunft, dass das immer und ewig
gespeichert bleibt.

Das Gerücht kommt immer wieder auf.
Es erinnert mich irgendwie an: „Hund erschießt Herrchen“ oder
„Spinne in der Jukapalme“.

Da müsste es doch Verjährungsfristen geben
? Macht es sinn, zum Beispiel jetzt nach einer über 3-jährigen
Wohlverhaltensphase, Einspruch gegen eine solche bleibende
Eintragung zu erheben ?

Erstens: vollkommen überflüssig
zweitens: vollkommen zwecklos. Die Punkte sind eine direkte
Nebenfolge einer Bußgeldentscheidung und können nicht separat
angefochten werden. Wenn du keinen Eintrag willst, musst du
gegen den Bußgeldbescheid vorgehen - alles andere ist nicht.

Ja, nicht doch ! Bin der Meinung, dass der Bußgeldbescheid mit den damit verknüpften Sanktionen zu Recht erlassen wurde. Ich hätte niemals daran gedacht, diesen anzufechten. Nur eine eventuelle Eintragung über den Punkteverfallszeitraum hinaus hätte ich erwogen anzufechten.

Viele Grüße und danke nochmals

HM

Vielen Dank !

Bitte.

Gruß
HaWeThie

Hallo nochmal

Danke ! Das iss wenigstens mal eine präzise Aussage !
Wo kann ich so etwas konkret nachlesen ?

Asche auf mein Haupt: es gibt sogar was mit 10 Jahren :frowning: .
Steht alles in § 29 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Schaust du hier: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stvg/__29.html

Gruß
HaWeThie

Anfrage ans Kraftfahrtbundesamt
Hallo Herr Meyer,

du kannst auch eine Anfrage ans Kraftfahrtbundesamt stellen, die geben Auskunft über die zu deiner Person noch erfassten Eintragungen.

Auszug aus http://www.kraftfahrtbundesamt.de/

„Richten Sie Ihre Anfrage mit Ihren Personendaten (siehe Formular!) und „amtlich beglaubigter“ Unterschrift oder mit Ihren Personendaten (siehe Formular!) und „Ihrer persönlichen“ Unterschrift nicht „amtlich beglaubigt“) und die Ablichtung der Vorder- und Rückseite des Personalausweises/Passes schriftlich an das Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg. Die Auskunft ist gebührenfrei.“

Es ging auch mal per Mail und eingescanntem Perso-Ausweis, aber das finde ich nicht wieder im Netz.

Ob natürlich die Polizei nicht doch noch Möglichkeiten hat auf ältere Eintragungen zuzugreifen kann ich nicht beurteilen, das würde mich auch sehr interessieren.

Gruß Carolin