Verkehrsrecht Parkscheibe

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe an meiner Sonnenblende an der Fahrerseite eine Parkscheibe angebracht, die ich durch Hinunterklappen von der Fahrerseitenscheibe her sehr gut sichtbar ist. Nun bekam ich nach Jahren ein erstes Röllchen. Im Gesetz heißt es doch, daß die Scheibe gut sichtbar sein muß. Ist es also richtig wie ich das mache?

Danke im voraus
Rainer

Hallo,

die Scheibe muss gut sichtbar sein. Dazu sollte sie von außen leicht zu finden sein. Ob das der Fall ist, wenn sie selbst von außen versuchen Ihre Parkscheibe zu finden, kann ich schwer beurteilen. Sie muss aber nicht zwingend auf dem Armaturenbrett abgelegt werden, wo sie die meisten hinlegen.

Das Problem bei Ihrem Knöllchen ist eher die Beweislage. Nach einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid gibt es einen Termin beim Amtsrichter. Dieser hört sich Ihre Version an und die der Politesse und entscheidet dann, wer „Recht“ hat.

Gruß
Christopher

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Hallo Reiner,

die Parkscheibe muss gut sichtbar im Pkw hinterlassen werden. Dem Kontrollierenden muss nicht zugemutet werden, die Parkscheibe zu suchen. Der genaue Anbringungsort ist nicht vorgeschrieben. Somit dürfte eigentlich eine Anbringung hinter der Sonnenblende ausreichend sein. Beachte: Die Maße der Parkscheibe sind gesetzlich vorgeschrieben.
Ich war in Urlaub und konnte leider nicht früher antworten.
MfG
Frank Grunske

Vielen Dank für Deine Antwort. Bis jetzt war es auch bei allen Parkplätzen okay bis auf Radebeul bei Dresden. Sämtlich Fotos und Zeugen wurden von der Verwaltung nicht einmal gelesen. Gruß Rainer