weiß jemand, wo ich die Vorschriften über die Aufstellung der Radaranlagen finde? Dürfen Radaranlagen auf Höhe des Verkehrsschildes: "Ende der Höchstgeschwindigkeit " oder kurz davor, aber weit hinter der Gefahrenstelle aufgestellt werden?
im Prinzip darfst du die Dinger aufstellen wo du willst; es gibt da zwar innerdienstliche Richtlinien bei der Polizei bzgl. irgendwelcher Entfernungen etc. auf die kann man sich aber nicht berufen, weil´s ja quasi betriebsinterne Regeln sind und keine Gesetze.
…und wie der Ausdruck schon sagt, es sind Richtlinien, von denen abgewichen werden kann.
Kurz gesagt, man kann die Geschwindigkeit messen wo man will- an ganz „fiesen“ Stellen muss man es halt begründen können, falls der Widerspruch des Betroffenen bis vor Gericht geht.
Die Frage kann ich leider nicht beantworten, da ich in diesem Bereich nicht tätig bin.
Ich weiß nur, dass es Gerätespezifische Richtlinien gibt, wie man die Geräte aufstellt und einmisst.
Die Polizei, die in der Regel nur Radarmessungen mittels Laser vornimmt, ist in der Regel an Unfallschwerpunkte
und natürlich die richtige Handhabung des Gerätes gebunden.
Andere Radarmessungen (Blitz etc) werden meist vom Kreis oder der Gemeinde durchgeführt.
Sicherlich gibt es eine Richtlinie, wo und wie sie aufzustellen sind, nur ist mir nicht bekannt, wo man so etwas abrufen kann. Vielleicht weiß es die Kreisverwaltung Fachrichtung Verkehr.
weiß jemand, wo ich die Vorschriften über die Aufstellung der
Radaranlagen finde? Dürfen Radaranlagen auf Höhe des
Verkehrsschildes: "Ende der Höchstgeschwindigkeit " oder kurz
davor, aber weit hinter der Gefahrenstelle aufgestellt werden?
Danke
Hallo Bürger-1, finden kannst du darüber bestimmt etwas in der Stvo. Die Regelung ist vom Bundesland abhängig. Es gibt einen Richtwert von 150m aber das ist wie gesagt nur ein Richtwert. Fakt ist das die Geschwindigkeitsbegrenzung unmittelbar ab dem Schild gilt und es wäre legitim auch schon kurz dahinter einen Blitzer aufzustellen. Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen. Gruß René
Hallo Bürger-1,
es gibt in den meisten Navis Radarwarner. Diese sind aber nicht legal. Und wenn man erwischt wir wird das Navi beschlagnahmt. Und es erfolgt eine Strafanzeige. Radaranlagen dürfen nicht direkt an einem Schild stehen. Sie müssen in der Regel einen Mindestabstand von 200 Meter hinter und vor dem Schild stehen. Aber Achtung das gilt nicht immer. Unter gewissen Umständen können diese Abstände auch kleiner sein. Die Radarkontrollen dürfen sich nicht nach belieben hinstellen wo sie wollen. Sie müssen ihren Standplatz genehmigen lassen. Wobei es auch Unterschiede gibt ob die Polizei oder die Stadt blitzt.
Georg
Leider kann ich das nicht sagen, jedoch ist mir ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm von vor ca. 20 Jahren im Gedächtnis, dass nichts dagegen einzuwenden ist, dass ca. 100 Meter vor dem Schild Nr. 278 = „Geschwindigkeitsbeschränkung Ende“ wieder beschleunigt werden darf, wenn die Gefahrenstelle bereits beendet ist.
moin,
grundlegend gibt es schon richtlinien für die aufstellung. die einhaltung derer sollte im messprotokoll festgehalten und beurkundet werden. einsicht kann aber hier nur ein anwalt nehmen. ich weiß nur das feststehende blitzer immer durch beamte überwacht werden sollten. auch hier gilt - wo kein kläger , da kein urteil. wer zahlt ohne zu prüfen ist selber schuld.richter werden bei knapp positionierten radaranlagen sicher immer die schwere der „tat“ abwägen. aus entsprechender höhe abgelichtet, kann übrigens ein gesicht durch eine heruntergeklappte sonnenblende verdeckt und somit unkenntlich/somit nicht als beweis vor gericht ausreichend sein. Habe ich gehört…Fahre besser vorschriftsmäßig…